Der Preis ist heiß: der Gesetzentwurf zum nationalen Emissionshandel

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So etwas gibt es nicht häufig: Der Gesetzgeber verpflichtet sich, ein gerade parlamentarisch beschlossenes, noch nicht einmal in Kraft getretenes Gesetz gleich wieder zu ändern. So geschehen im Zusammenhang mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem Ende letzten Jahres ein CO2-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt wurde.

Mittlerweile dürfte sich überall in der Republik herumgesprochen haben, dass die Verwendung von Brennstoffen künftig – beginnend ab 2021 – dem nationalen Emissionshandel (nEHS) unterliegt, dass man also entsprechende Emissionszertifikate abgeben und einen sog. CO2-Preis aufschlagen soll. Administrativ wird dies von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgewickelt, die schon heute für den Europäischen Emissionshandel (EU-EHS) behördlich umsetzt und die verpflichteten Unternehmen überwacht. Grundlage für den nEHS ist das BEHG, das Ende 2019 verabschiedet wurde (wir berichteten). Bisher mussten nur bestimmte Industrien und die Energiewirtschaft CO2-Zertifikate auf die Sektoren Wärme und Verkehr abgeben. Das ändert sich: Ab 2021 werden sich Brennstoffe stufenweise verteuern, zunächst mit 10 Euro je Zertifikat, und so einen Beitrag leisten, die Emission von Treibhausgasen zu verringern und perspektivisch auf emissionsneutrale Technologien umzusatteln. Der nEHS steht dabei – wie der Name schon sagt – neben dem EU-EHS.

Um den CO2-Preis und das nEHS gab und gibt es jedoch von Beginn an reichlich Streit. Dieser betraf die rechtliche Zulässigkeit des damit eingeführten CO2-Preises, die – wenig überraschend – von der DEHSt in einem Rechtsgutachten grundsätzlich bejaht wird. Möglicherweise wird diese Frage letztlich noch einmal vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden müssen.

Zum anderen war aber auch die Höhe eines angemessenen Preises in kritischer Diskussion, damit dieser die geplante Lenkungswirkung entfalten kann. Hier verständigten sich die Parlamentarier schon Ende vergangenen Jahres darauf, dass statt eines Einstiegspreises von 10 Euro ein Preis von 25 Euro sachgerechter sei, der im zeitlichen Verlauf ansteigen und schließlich in einen Preiskorridor münden soll. Umsetzen soll dies nun ein Gesetzesentwurf, der eben jene stufenweise Erhöhung regeln soll. Danach betragen die Zertifikatspreise 25 Euro für 2021, 30 Euro für 2022, 35 Euro für 2023, 45 Euro für 2024 und 55 Euro für 2025. Sie sollen sich für den ab 2026 geplanten Zertifikatshandel in einem Korridor von 55 bis 65 Euro bewegen.

Auch wenn die Frage des Preises damit nun für alle betroffenen Akteure durch den Gesetzgeber absehbar und zeitnah verbindlich geregelt werden wird, sind viele Fragen zur Umsetzung des nEHS noch offen. So wartet die Branche weiterhin gespannt auf die bis zu 14 Verordnungen, die das BEHG konkretisieren. Viel Zeit bleibt dafür nicht mehr, wenn es mit dem nEHS 2021 losgehen soll. Auch wenn die DEHSt mit Fragen des Emissionshandels bestens betraut ist, benötigt die Festlegung der behördlichen Prozesse natürlich Vorlauf. Gleiches gilt umso mehr für die betroffenen Unternehmen, die sich – zum Teil erstmals – mit dem Thema (nationaler) Emissionshandel beschäftigen müssen.

Ansprechpartner BEHG: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Christian Dessau/Carsten Telschow
Ansprechpartner Strom-/Energiesteuern: Niko Liebheit

PS: Sie interessieren sich für das Thema, dann schauen Sie gern hier.

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