Corona-Pandemie: Stresstest für die Abfallwirtschaft

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Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen – dies sind besonders sensible Bereiche, die in der öffentlichen Debatte häufig zuerst genannt werden, wenn es um das Funktionieren des Allgemeinwohls geht. An diese kritischen Infrastrukturen stellt der Gesetzgeber deshalb besondere Anforderungen im Rahmen des BSI-Gesetzes und der BSI-Kritisverordnung. So müssen Unternehmen aus diesen Sektoren u.a. spezielle Vorkehrungen treffen, um gegen potentielle Cyberangriffe gewappnet zu sein. Doch wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt: Die Definition der kritischen Infrastrukturen muss dringend erweitert werden. Das Gemeinwohl dürfte auch dann empfindlich gestört sein, wenn die Abfallentsorgung zusammenbricht.

Die zentrale Bedeutung der Abfallwirtschaft hat das Bundesinnenministerium grundsätzlich erkannt. Schon vor rund einem Jahr hat es seinen Referentenentwurf zum sog. IT-Sicherheitsgesetz 2.0, in die Ressorts gespielt. Der Entwurf listet auch die „Entsorgung“ als kritischen Sektor auf wegen der Seuchen- und Umweltgefahr, die von einer nicht funktionierenden Entsorgungsstruktur ausgehen kann. Das Gesetzgebungsverfahren ist hier allerdings ins Stocken geraten (der BBH-Blog berichtete).

Die Frage, ob die Abfallwirtschaft als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge systemrelevant ist, stellt sich aktuell auch an anderer Stelle. Um die Corona-Pandemie effektiv einzudämmen, haben alle Bundesländer in den letzten Tagen ihre Schulen und Kitas für die nächsten Wochen geschlossen. Für die Kinder der Eltern, die in systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten, soll eine Notbetreuung sichergestellt werden. Neben dem Gesundheitswesen ist das u.a. auch die Polizei und die Wasserversorgung.

Und die Abfallwirtschaft? In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt zählt die Abfall- und Entsorgungswirtschaft zu den systemrelevanten Infrastrukturen. Damit haben die Länder eine Notbetreuung der Kinder von Eltern, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, sichergestellt. Anders in Hessen und Thüringen. Während Thüringen die Abfall- und Entsorgungswirtschaft nicht explizit nennt, bietet Hessen allein den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen der kritischen Infrastrukturen eine Notbetreuung an. Gerade hier zählen Entsorgungsunternehmen aktuell nicht dazu. Teilweise ist aber auch innerhalb der Bundesländer die Praxis uneinheitlich, was die Betreuung der Kinder von Mitarbeitern öffentlich-rechtlicher Entsorger auf der einen und privater Entsorger auf der anderen Seite betrifft. Grund genug, dass der Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und die Gewerkschaft Verdi gemeinsam Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einem Brandbrief aufforderten, für eine bundesweit einheitliche Handhabung zu sorgen,

In Zeiten selbst oder zwangsweise verordneter häuslicher Quarantäne dürfte in den Haushalten mehr Abfall anfallen als sonst. Gerade dann ist es wichtig, vorausschauend zu agieren und eine funktionierende Entsorgung im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen. Die Corona-Krise bedeutet für die Abfallwirtschaft in jedem Falle einen Stresstest, der uns ihre Systemrelevanz in den kommenden Wochen und Monaten zweifellos deutlich vor Augen führen wird.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Tigran Heymann

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