Auswirkungen der Coronakrise auf Unternehmensbewertungen: KSW veröffentlicht fachlichen Hinweis

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Am 15.4.2020 hat die Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) in Österreich ihren fachlichen Hinweis  zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen beschlossen. Das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hatte seit Anfang März – begonnen, fachliche Hinweise in den Bereichen der Rechnungslegung und Prüfung sowie der Unternehmensbewertung zu veröffentlichen (wir berichteten). Es zeigt sich hierbei, dass die KSW viele Sachverhalte vergleichbar zum IDW behandelt – aber auch zusätzliche Themenfelder abdeckt.

Vergleichbares: Bewertungsstichtage und Marktrisikoprämie

In dem Hinweis der KSW wird untersucht, für welche Bewertungsstichtage die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen sind. Für Bewertungsstichtage bis (einschließlich) 31.12.2019 sind die globalen Auswirkungen des Coronavirus und die verbundenen Folgewirkungen noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen.

Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2019 gilt grundsätzlich, dass die Erkennbarkeit der Auswirkungen des Coronavirus zum jeweiligen Stichtag länder- und einzelfallspezifisch zu beurteilen ist. Falls Auswirkungen bestehen, müsste der erhöhten Unsicherheit bei der Ableitung der Erwartungswerte der finanziellen Überschüsse in angemessener Form Rechnung getragen werden.

Im Hinblick auf die Berechnung der Risikoparameter gibt die KSW Hinweise zur Marktrisikoprämie sowie zusätzlich zu den Beta-Faktoren. Bei der Bestimmung der Marktrisikoprämie empfiehlt sie weiterhin eine Orientierung an KFS/BW 1 E 7 (Bandbreite für die erwartete nominelle Marktrendite vor pers. Steuern i.H.v. 7,5 bis 9,0 Prozent). Das IDW hält ebenfalls an ihrer Empfehlung fest, jedoch bezieht sich diese auf die Marktrisikoprämie (Bandbreite vor pers. Steuern 6,0 bis 8,0 Prozent) und nicht auf die Marktrenditen.

Zusätzliche Erläuterungen durch die KSW: Beta-Faktoren und Multiplikatoren

Im Gegensatz zum IDW bezieht die KSW auch Stellung zur Schätzung zukünftiger Beta-Faktoren auf Basis historischer Daten. Zudem gibt die KSW einen Hinweis zur Aussagekraft von Multiplikatoren, die auf Basis von Datenmaterial aus der Zeit vor der Ausbreitung des Coronavirus erhoben wurden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die KSW viele Sachverhalte vergleichbar zum IDW behandelt. Darüber hinaus berücksichtigt der aktuelle Hinweis aber zusätzliche Themenfelder der Unternehmensbewertung (z.B. Beta-Faktoren, Multiplikatoren) und könnte demnach als eine Art „ergänzender Hinweis“ betrachtet werden. Dennoch bleibt die Entwicklung der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung weiterhin dynamisch. Daher gilt es abzuwarten, ob und wie IDW bzw. KSW auf die weitere Entwicklung reagieren und ihre Hinweise bzw. Empfehlungen anpassen werden.

Ansprechpartner: Thomas Straßer/Tobias Sengenberger

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