Elektromobilität rechtssicher gestalten – Update 2022 (Webinar)

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Mit dem jüngst veröffentlichten Entwurf des „Masterplans Ladeinfrastruktur II“ bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich zu dem im Koalitionsvertrag verankerten Ziel, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2030 um 48 % gegenüber 1990 zu senken. Insofern wird weiterhin die Elektrifizierung des Straßenverkehrs und die Nutzung erneuerbarer Energien als wesentlicher Bestandteil anerkannt. Mit der nochmals bekräftigten Zielstellung von einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte soll Deutschland zum globalen Leitmarkt für die Elektromobilität werden. Damit die Ladeinfrastruktur nicht zum Flaschenhals wird, soll mit einem breiten Maßnahmenpaket der Ausbau insbesondere durch staatliche Aktivitäten unterstützt und abgesichert werden.

Daneben hat der Gesetzgeber mit dem EEG-Entlastungsgesetz und dem nunmehr beschlossenen „Osterpaket“ bereits verschiedene Änderungen veranlasst, die positive Auswirkungen auf die Elektromobilität entfalten. So entfällt nicht nur die EEG-Umlage und regelmäßig auch der damit einhergehende Messaufwand, sondern mit dem Energiefinanzierungsgesetz sollen auch Sonderregelungen zum Zwecke eines umlagenprivilegierten bidirektionalen Ladens umgesetzt werden. Die weitere Ausgestaltung des Rechtsrahmens für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG hat der Gesetzgeber auf die Bundesnetzagentur übertragen.

Zudem wurden zuletzt steuerrechtliche Hemmnisse abgebaut: Wohnungsunternehmen können in einem gewissen Umfang Einkünfte durch die Erzeugung und Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und durch den Betrieb von Ladestationen für Elektroautos erzielen, ohne dass dies ihre Gewerbesteuerprivilegien gefährdet.

Perspektivisch sind auch aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene relevant, die absehbare Auswirkungen auf die nationale Rechtslage haben sollten. Dies betrifft vor allem die Überarbeitung der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (kurz: AFIR-Verordnung), welche die bisherige Richtlinie ablösen wird, sowie der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie, auf deren Grundlage das nationale GEIG entwickelt wurde.

Mit dem Webinar möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen geben, die im Rahmen der Elektromobilität relevant sind.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

20.9.2022/Webinar,
8.11.2022/Webinar und
13.12.2022/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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