KWKG 2017 und Eigenversorgung nach EEG 2017 – Was kommt auf Anlagen- und Netzbetreiber zu?

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Durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2017) sind verschiedene Änderungen in Bezug auf die privilegierten Letztverbraucher und die Höhe der Begrenzung bei der KWKG-Umlage eingeführt worden. Für die Abrechnung des Jahres 2016 muss die Meldung der entlasteten Letztverbraucher bis zum 31.3.2017 erfolgen.

In der praktischen Umsetzung sind viele Fragen zur Abwicklung der KWKG-Umlage, zum konkreten Inhalt der Meldepflichten und zur Bestimmung des Selbstverbrauchs aufgetreten.

Ein zentraler Gegenstand der Seminarreihe wird die Ausschreibungsverordnung zur Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen im Leistungsspektrum zwischen 1 MWel und 50 MWel und für innovative KWK-Systeme sein, durch die künftig die Höhe der KWK-Förderung ermittelt werden soll. Die erste Ausschreibung wird von der Bundesnetzagentur voraussichtlich im Dezember 2017 auf der Grundlage der für Anfang Mai 2017 erwarteten Ausschreibungsverordnung durchgeführt.  Hierzu möchten wir Sie ganz herzlich einladen:

28.3.2017/Erfurt,
17.5.2017/Stuttgart,
21.6.2017/Erfurt,
22.6.2017/Hamburg,
4.7.2017/München,
5.7.2017/Berlin.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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