Chance statt Verpflichtung: Zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bei Stadtwerken

Unternehmen in Deutschland tragen für die langfristigen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte der Agenda 2030 eine große Verantwortung. Dazu gehört, dass sie Rahmen von Nachhaltigkeitskonzepten klare Nachhaltigkeitsziele festlegen. Doch Nachhaltigkeit ist längst mehr als eine lästige Verpflichtung: Studien zeigen, dass nachhaltige Unternehmen auf dem Markt erfolgreicher sind. Bei den Erwartungen an Produkte und Dienstleistungen ist ein deutlicher Bewusstseinswandel zu erkennen. Laut einer Studie der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) achten circa 50 Prozent der Verbraucher bewusst auf soziale und ökologische Aspekte.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Thema Nachhaltigkeit ist auch in politischen Debatten präsent. Am 21.4.2021 hat die Kommission der Europäischen Union einen Entwurf für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen. Das Ziel: ein europäisch-einheitlicher Berichtsstandard, der sich zum Teil an etablierten Standards orientieren und später branchenspezifisch erweitert werden soll. Mit Hilfe dieser Richtlinie soll Nachhaltigkeit zu einem integralen Bestandteil in der Berichterstattung und finanziellen Themen schrittweise gleichgestellt werden.

Stadtwerke sind von der Verpflichtung zur nichtfinanziellen (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung bislang in den meisten Fällen ausgenommen. Eine freiwillige Berichterstattung ist jedoch jederzeit möglich. Gefordert wird aktuell in der Politik, „Hoch-Risiko-Branchen“, wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, sowie kleine und mittlere, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen in die Berichtspflicht aufzunehmen. Daher werden auch Versorgungsunternehmen außerhalb des aktuellen Anwendungsbereichs in Zukunft wohl auf eine Nachhaltigkeitsberichterstattung angewiesen sein. Viele Vertreter der Branche verfolgen bereits eine Nachhaltigkeitsstrategie und dokumentieren ihr Engagement in einem Nachhaltigkeitsbericht.

Vom Status Quo zum Nachhaltigkeitskonzept

Eine Nachhaltigkeitsstrategie tatsächlich zu implementieren, ist nicht nur im Hinblick auf die aktuellen gesetzlichen und kulturellen Einflüsse des Klimawandels erforderlich. Die Darstellung der Ergebnisse und Maßnahmen bietet gleichzeitig die Möglichkeit, Geschäftspartnern Kennzahlen zu liefern, Politik, Kommunen, aber auch Privatkunden, Arbeitnehmer und Anteilseigner über das Engagement des Unternehmens zu informieren und die Wertschätzung des eigenen Unternehmens zu steigern. Daher stärkt die – noch – freiwillige Berichterstattung das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln und gewinnt als Kommunikationsinstrument auch für Versorgungsunternehmen immer mehr an Gewicht.

Die Berichterstattung selbst steht jedoch erst am Ende des Prozesses, sich mit den Einflussmöglichkeiten unternehmerischen Handels intensiv auseinanderzusetzen. Neben retrospektiven Inhalten sollen ebenfalls zukunftsgerichtete sowie quantitative und qualitative Informationen in Berichten enthalten sein.

Interdisziplinärer Ansatz

Da das deutsche Umsetzungsgesetz zur Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-RUG) bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung – verpflichtend oder freiwillig – großen Spielraum lässt, gibt es eine Fülle von Berichtstandards. Ziel aller ist es, nachhaltige Kriterien vergleichbar und bewertbar zu machen. Für Stadtwerke wird zumeist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Standardwerk empfohlen. Der DNK wurde durch den Rat für nachhaltige Entwicklung  ins Leben gerufen und soll den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen sowie den Einstieg in die Berichterstattung erleichtern. Die 20 Kriterien des DNK umfassen die Strategie, das Prozessmanagement, Umwelt- und Gesellschaftsbelange und wirken nach dem Prinzip „Comply or Explain“: Die Unternehmen müssen entweder über die Erfüllung berichten oder eine Erklärung abgeben, warum sie die Standards nicht erfüllen, was es erlaubt, in spezifischen Bereichen vom Standard abzuweichen. Unter anderem erleichtert das den Einstieg in die Berichterstattung, gibt Orientierungshilfe und macht gelebte Nachhaltigkeitspraxis durch eine höhere Verbindlichkeit transparent. Zusätzlich werden ergänzende Leistungsindikatoren nach GRI– oder EFFAS-Standard gefordert. Auch die Darstellung eigener, beispielsweise branchenspezifischer Indikatoren, ist möglich.

Nachhaltigkeit im Allgemeinen und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Speziellen sind dynamische und interdisziplinäre Themen, die in Zukunft noch weiter an Einfluss gewinnen werden. Gerade für die Stadtwerke lohnt es sich deshalb, sich bereits jetzt proaktiv mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.

Ansprechpartner*innen: Dr. Olaf Däuper/Tobias Sengenberger/Christoph Lamy

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