Compliance Due Diligence – ein Exot?

(c) BBH
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Bevor man ein Unternehmen kauft oder an die Börse bringt, muss man eine Due Diligence durchführen – eine intensive Prüfung aller Geschäftsunterlagen. Diese Prüfung kann sich bekanntermaßen auf verschiedene Bereiche eines Unternehmens erstrecken. Eine Financial Due Diligence bezieht sich auf die Unternehmensfinanzen, eine Legal Due Diligence unterzieht ein Unternehmen einer rechtlichen und eine Tax Due Diligence einer steuerrechtlichen Prüfung.

In den letzten Jahren ist aber eine weitere Ausprägung einer Due-Diligence-Prüfung bekannt geworden: die „Compliance Due Diligence“. Diese hat insbesondere in M&A-Prozessen für Aufmerksamkeit gesorgt. Unternehmen, Banken und Finanzinvestoren setzen sie ein, um Hintergrundinformationen zur Integrität einer Person oder eines Unternehmens zu erhalten, die auf mögliche Compliance-Risiken hinweisen können. Es geht dabei vor allem darum, möglicherweise illegale oder unethische Geschäftspraktiken aufzuspüren. Wichtige Schwerpunkte liegen in den Bereichen Korruption, Kartellrechtsverstöße und Wettbewerbsverletzungen.

Eine Compliance Due Diligence stellt hierbei ganz andere Anforderungen als die herkömmlichen Formen einer Due Diligence. Denn regelmäßig sind Compliancethemen nicht in derselben Art und Weise dokumentiert wie etwa Vertrags-, Steuer- oder auch Abrechnungsunterlagen, die sich einfach in einen Datenraum einstellen lassen.

Der erste Schritt einer solchen Compliance Due Diligence ist zumeist die Prüfung vergangener Compliance-Komplikationen. Weiterhin wird untersucht, ob geeignete Mechanismen vorhanden sind, um mögliche Verstöße von vornherein zu erkennen und zu verhindern. Dabei ist es unter anderem erforderlich, die Mitarbeiter in Leitungspositionen und, wenn vorhanden, den Compliance-Officer oder die Compliance-Abteilung zu befragen. Wenn sich im Rahmen dieses Prüfungsprogramms Unstimmigkeiten ergeben sollten, so kann sich dies unmittelbar auf die Kaufpreisverhandlungen auswirken. Denn Compliance-Probleme wirken sich unmittelbar auf die Risikobeurteilung aus und können so auch die Schätzung des tatsächlichen Unternehmenswertes beeinflussen. Und das vollkommen zu Recht. Schließlich kann es viel Geld und Zeit kosten, Compliancemaßnahmen nachträglich implementieren zu müssen, abgesehen davon, dass sich bis zu dieser Implementierung auch Schadensfälle realisieren könnten. Angesichts der Verschärfung von Regulation und Sanktion durch die nationalen und europäischen Marktaufsichtsorgane können erhebliche Straf- und Bußzahlungen sowie Imageverluste drohen.

Ob eine Due Diligence nun unmittelbar bevorsteht oder nicht: Jedes Unternehmen sollte darauf achten, dass es über ein – natürlich seiner Größe angepasstes – Compliance-Management-System verfügt. Denn wie heißt es doch so schön: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste …

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

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