Klage gegen Check24 – Ungleiche Behandlung?

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), in dem Makler und Vertreter Mitglieder sind, klagt aktuell vor dem Landgericht (LG) München gegen das Internet-Vergleichsportal Check24.de. Dieses – so die Versicherungsvertreter – würden gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) verstoßen.

Worum geht es in diesem viel beachteten Prozess? Wollen etwa Versicherungsvertreter Verbraucherschützern einen Maulkorb verpassen, die endlich etwas Licht ins Dunkel des Tarifdickichts bringen möchten? Oder sieht die ganze Angelegenheit auf den zweiten Blick vielleicht doch etwas anders aus?

Der Vorwurf der Versicherungsvertreter jedenfalls lässt sich hören. Der BVK trägt vor, Check24 verhalte sich genau wie ein Versicherungsmakler. Verbraucher werden nämlich auf der Seite keineswegs altruistisch und zweckfrei über die günstigste Alternative, eine Versicherung abzuschließen, informiert. Unstreitig verdient Check24 vielmehr Provisionen, indem die Verbraucher unmittelbar nach der Tarifabfrage einen Vertrag mit einem – mit einiger Wahrscheinlichkeit hoch gelisteten – Anbieter abschließen.

Bei diesem Abschluss, so der BVK, würden wichtige Informationen nicht vermittelt, die jeder Versicherungsvertreter erwähnen muss. Check24 würde also an einem geringeren Standard gemessen als klassische Vertreter, was diese im Wettbewerb behindere.

Auch in der Politik wird das Geschäftsmodell „Preisvergleichsportal“ aktuell unabhängig von dem wettbewerbsrechtlichen Prozess diskutiert. Verbraucher sollen besser davor geschützt werden, im guten Glauben an eine unabhängige Information frei von kommerziellen Interessen am Ende doch bezahlter Werbung aufzusitzen. Der Bundesrat verlangt deshalb eine Gesetzesänderung, durch das Internetportale künftig Provisionen, die sie von Produktanbietern erhalten, offen legen müssen. Zweck der Gesetzesänderung ist die Verhinderung von Bevorzugung von Angeboten, die hohe Provisionen erbringen.

Wie geht es jetzt weiter? Zunächst ist nun schnell eine Entscheidung in dem Münchner Prozess zu erwarten. Doch wie auch immer diese ausfällt: Sicher handelt es sich bei Onlinevergleichsportalen wie Check24, aber auch einer ganzen Reihe anderer Angebote um eine Erscheinung, die mehr als nur eine Instanz beschäftigen wird. Damit hat der laufende Prozess Ausstrahlungswirkung weit über den Versicherungsmarkt hinaus. Auch Produkte wie Gas und Strom, aber auch Flüge und viele Konsumgüter sind schließlich Gegenstand solcher Vergleichsportale.

Entsprechend beobachten derzeit viele Akteure genau den Prozess. Doch unabhängig von der Frage, ob bei manchen im Internet verfügbaren Portalen – wie Kritiker meinen – sogar der Tatbestand der Werbeverschleierung diskutiert werden könnte, gilt es als wahrscheinlich, dass die politische Ebene den Verbraucherschutz im Internet auch in Hinblick auf solche Angebote künftig intensiver konturiert.

Ansprechpartner: Stefan Wollschläger/Nils Langeloh

 

 

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