Glasfaserleitungungen Ausbau 1,2 Milliarden Euro vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Gigabitförderung 2.0: 1,2 Milliarden Euro für den Glasfaserausbau

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startete am 23. Januar dieses Jahres die nächste Runde der Gigabitförderung 2.0, um den Ausbau digitaler Infrastrukturen in Deutschland weiter voranzutreiben. Dafür stehen insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Infrastrukturförderaufruf 2025 ist von zentraler Bedeutung in der diesjährigen Förderrunde und umfasst den Standard-Aufruf sowie das so genannte Fast-Lane-Verfahren. Zusätzlich startete am 5. März der dritte Aufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm, um kleinere, bislang unerschlossene Gebiete effizient zu erschließen. Ein vereinfachtes Antragsverfahren erleichtert die Kombination privater und geförderter Projekte. Die Antragstellung ist bis zum 15. September möglich, das Fördervolumen umfasst 40 Mio. Euro.

Gezielte Förderung zur Erreichung ehrgeiziger Ausbauziele

Der scheidende Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing betonte, dass die Digitalisierung leistungsstarke, resiliente und zukunftssichere Netze benötige, die er gerade in der Glasfasertechnologie sehe. Hierzu verwies er auf die in der Gigabitstrategie festgelegten Ziele, die u. a. eine flächendeckende Gigabitversorgung bis 2030 vorsehe, dabei liege ein klarer Fokus auf privatwirtschaftlichem Ausbau und zielgerichtete Fördermaßnahmen als Ergänzung hierzu.

Es bleibt zu erwarten, ob auch die nächste Regierung diese Ausbauziele im Blick hat. Die Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD enthielten bislang keinen konkreten Bezug zum Glasfaserausbau, gleichwohl ist das geplante von der Schuldenbremse ausgenommene Sondervermögen für Infrastrukturprojekte vorgesehen und damit auch potenziell für Digitalisierungszwecke geeignet. Sollten die Sondierungen zwischen den beiden Volksparteien weiter positiv verlaufen, ist denkbar, dass die Koalitionspapiere hierzu detailliertere Vorgaben enthalten.

Gleichwohl ist davon auszugehen, dass der geförderte Ausbau auch künftig dem privatwirtschaftlichen Ausbau Vorrang einzuräumen hat. Hierzu hat die neue Bundesregierung aber auch einen verlässlichen Rahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus zu schaffen, wo das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-NaBeG) doch zuletzt gescheitert ist.

Förderung mit stabilen Rahmenbedingungen

Der Infrastrukturförderaufruf 2025 knüpft an bestehende Fördermaßnahmen an. Die Rahmenbedingungen bleiben weitgehend unverändert, damit Länder, Kommunen und Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit haben. Ergänzend dazu soll mithilfe des Fast-Lane-Verfahrens die Antragsbearbeitung beschleunigt werden.

Lückenschluss-Pilotprogramm zur gezielten Förderung unerschlossener Gebiete

Das Pilotprogramm zum Lückenschluss richtet sich dagegen an kleinere unterversorgte Gebiete, die bei dem privatwirtschaftlichen Ausbau außen vorgeblieben sind. Regelmäßig handelt es sich um Gebiete, die aufgrund ihrer Größe nicht erschlossen wurden und auch künftig nicht erschlossen werden. Diese Anträge können außerhalb des üblichen Rankingmechanismus und der Landesobergrenzen gestellt werden.

Ziel des Programms ist es, Synergien mit bestehender, geplanter oder im Bau befindlicher Infrastruktur zu nutzen. Es ergänzt den gigabitfähigen Vollausbau und setzt voraus, dass im Hauptgebiet bereits ein Gigabitausbau erfolgt ist oder verbindlich zugesichert wurde (z. B. im Branchendialog).

Dank der kleinen Projektgrößen trägt das Programm dazu bei, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Mit vereinfachten Verfahren erleichtert das BMDV die Zusammenarbeit zwischen privaten Unternehmen und der öffentlichen Hand. Da auch dieses Jahr die finanziellen Mittel stark beschränkt sind, ist erneut eine Art Windhundrennen zu erwarten.

Bilanz 2024: Bedeutende Investitionen in die digitale Infrastruktur

Im vergangenen Jahr wurden mehr als 560 Projekte bewilligt, mit insgesamt 2 Milliarden Euro an Fördermitteln. Damit konnten über 440.000 Glasfaseranschlüsse geschaffen und rund 1.700Gemeinden versorgt werden. Insgesamt wurden durch die Gigabitförderung des Bundes bislang 4,3 Millionen Haushalte an das Glasfasernetz angeschlossen.

Die Förderung ergänzt dabei den eigenwirtschaftlichen Netzausbau, der weiterhin den größten Anteil am Glasfaserausbau in Deutschland trägt.

Ausblick – auch auf die Regulierung

Die Gigabitförderung 2.0 setzt auf bewährte Förderinstrumente. Die flächendeckende Gigabitversorgung bis 2030 bleibt ein zentrales Ziel, mit einem klaren Fokus auf privatwirtschaftlichem Ausbau und bedarfsgerechter Förderung.

Im Dezember 2024 hatte das BMDV erstmals Entgelte für geförderte Glasfasernetze festgelegt, hierbei wurden Entgelte für Open-Access Vorleistungsprodukte wie Bitstrom Layer 2 und 3 (BSA), Dark Fiber, der Mitnutzung von Leerrohren, Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitung (TAL) auf Basis einer Marktanalyse aus dem Sommer 2024 ermittelt. Diese Entgelte werden in der Wirtschaftlichkeitslückenförderung künftig auch als Vorleistungsentgelte vorgegeben, wenn die bei der Wirtschaftlichkeitslücken von den bietenden Telekommunikationsunternehmen in den jeweiligen Ausschreibungsverfahren berechnet werden.

Inwieweit künftig im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren Abweichungen seitens der Bundesnetzagentur bei offenen Netzzugang etwa nach § 155 TKG getroffen werden, bleibt abzuwarten. Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich die Entgelte auch in nicht geförderten Netzen als Richtwert verstetigen. Wichtig bleibt aber in jedem Falle, dass Zugangsnachfrager beim Open-Access eigene Telekommunikationsprodukte wirtschaftlich abbilden können, ansonsten ist Streit weiterhin vorprogrammiert.

Ansprechpartner: Axel Kafka/ Julien Wilmes-Horváth/ Marco Metz/ Max Höwel

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