Lücken bei der Barrierefreiheit: EU-Kommission erhöht Druck auf Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen

Die Europäische Kommission hat mit Pressemitteilung vom 11.3.2026 bekannt gegeben, dass sie Deutschland dazu aufgefordert habe, bei der Umsetzung der Vorgaben des European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) nachzubessern.

Hintergrund

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis Juni 2022 in nationales Recht umsetzen. Da Deutschland diese Vorgabe nicht vollständig umgesetzt hatte, verschickte die Europäische Kommission bereits im Juli 2022 ein erstes Aufforderungsschreiben. Da aus Sicht der Kommission weiterhin Defizite bestanden, folgte im Juli 2024 zunächst eine erste und im März 2026 eine zweite mit Gründen versehene Aufforderung. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, die noch bestehenden Mängel zu beheben. Bleibt dies aus oder erfolgt die Umsetzung weiter unzureichend, kann die Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen und finanzielle Sanktionen beantragen. Neben Deutschland ist auch Kroatien betroffen.

Umsetzung des European Accessibility Act in Deutschland

In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Vorgaben des European Accessibility Act um. Das BFSG ist am 28.6.2025 in Kraft getreten und verpflichtet seitdem Wirtschaftsakteure unabhängig von Rechtsform und (kommunaler) Beteiligung, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen auch Webseiten und Apps. Über Einzelheiten und den Handlungsbedarf für Unternehmen haben wir in unserer Blogreihe zum BFSG berichtet.

Welche Punkte Deutschland aus Sicht der Kommission konkret nachbessern muss, nennt die Pressemitteilung nicht. Trotzdem ist nicht ausgeschlossen, dass das BFSG an einzelnen Stellen verschärft werden muss. Auch bei der praktischen Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem BFSG kommt Deutschland nur langsam voran. Die hierfür zuständige Marktüberwachungsbehörde („Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts“) mit Sitz in Magdeburg wurde erst im September 2025 formal errichtet. Eine eigene Internetseite gibt es bis heute nicht. Kontaktdaten und knappe Informationen zum Tätigkeitsbereich finden sich bislang nur auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt. Inwieweit die Behörde ihre Tätigkeit bereits aufgenommen hat, ist von außen nicht erkennbar. Nach Angaben von Robert Richard, dem kommissarischen Vorstand, liegen ihr aber bereits über 500 Meldungen vor. Darunter sind Beschwerden und Hinweise von Verbrauchern, Meldungen von Nichtkonformitäten sowie Meldungen nach § 16 und § 17 BFSG zu Ausnahmen von der Pflicht zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Außerdem sollen die ersten Konformitätsprüfungen unmittelbar bevorstehen.

Ausblick: Letzter Aufruf zur Umsetzung des BFSG!

Deutschland wird die Umsetzung der Richtlinie beschleunigen müssen, wenn es Sanktionen vermeiden will. Die Marktüberwachungsbehörde hat bereits angekündigt, zunächst die Informationen zur digitalen Barrierefreiheit auf Webseiten zu prüfen. Unternehmen sollten vor allem dort ansetzen und insbesondere die Erfüllung folgender Punkte sicherstellen:

  • Informationen zur Barrierefreiheit i.S.d. § 14 I Nr. 2 i.V.m. Anlage 3 BFSG sind in barrierefreier Form zugänglich zu machen.
  • Webseiten und Apps, über die Verbraucher Verträge anbahnen und schließen können, müssen die Anforderungen des BFSG und der hierzu ergangenen Verordnung erfüllen.
  • Die Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe im Unternehmen müssen geklärt sein, um die fortlaufende Sicherstellung der Umsetzung der Vorgaben des BFSG und der BFSGV zu gewährleisten.

Die Botschaft aus Brüssel ist eindeutig: Die Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit sind verpflichtend.

Unternehmen sollten spätestens jetzt ihre Webseiten und Apps prüfen – nicht nur, um Sanktionen zu vermeiden, sondern auch, um Abmahnungen durch Wettbewerber vorzubeugen.

Gern ansprechbar: Dr. Michael Weise/Thomas Schmeding/Agnes Eva Müller/Jasmin Tejkl

Ebenfalls gern ansprechbar: Anne-Kathrin Gerth/Nathalie Hinterleitner/Olivia Schatz

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