Einigung in letzter Minute: Änderungen der EU-Biokraftstoffregelungen unter Dach und Fach

(c) BBH
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Drei Jahre lang hatten sich EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten gestritten, wie künftig mit Biokraftstoffen – vor allem solchen auf Nahrungsmittelbasis – umgegangen werden soll. Manche hatten schon geglaubt, dass die Verhandlungen scheitern würden, so wenig Fortschritte hatte es in den letzten Wochen gegeben. Doch jetzt hat man sich – in einem letzten Trilog vor endgültigem Scheitern der Initiative – auf einen Kompromiss geeinigt.

Die sogenannten „konventionellen“ Biokraftstoffe, dass heißt aus Nahrungsmitteln – wie etwa Mais – gewonnene Biokraftstoffe, waren in die Kritik geraten, da sie angeblich Abholzungen, hohe Lebensmittelpreise und im Endeffekt sogar erhöhte CO2-Emissionen nach sich ziehen, jedenfalls aber die Landnutzung indirekt auf eine Weise verändern, die unter dem Strich negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima habe. Die Kommission hatte 2012 einen Vorschlag unterbreitet, wie diese indirekte Landnutzungsveränderung (man spricht auch von „ILUC“, also „indirect land use change“) in den bestehenden Regelungen gewürdigt werden kann. Entsprechend sollten sie nach Vorstellungen der Kommission nunmehr nur noch maximal 5 Prozent zu dem Ausbauziel von 10 Prozent Erneuerbare Energien im Transportbereich beitragen können, was laut Kommission den derzeitigen Status Quo widerspiegele. Das hieße de facto: Ausbaustopp für konventionelle Biokraftstoffe.

Das Parlament und insbesondere die Mitgliedstaaten waren davon nicht begeistert: Ersteres forderte eine Beschränkung auf maximal 6 Prozent, letztere wollen maximal 7 Prozent durchsetzen. Immerhin ist es so, dass die meisten Mitgliedstaaten im Bereich Transport – sofern sie dort überhaupt Erneuerbare Energien nutzen – fast ausschließlich auf Biokraftstoffe setzen. Das in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL) vorgeschriebene Ausbauziel von 10 Prozent wäre ohne diese für sie schlichtweg nicht erreichbar.

Das weiß auch die Kommission, und so schlug sie von Anfang an vor, im Gegenzug für die Beschränkung der konventionellen Biokraftstoffe etwa Elektromobilität auf Straße und Schiene oder „Biokraftstoffe zweiter Generation“ mehrfach auf das Ausbauziel anzurechnen. Diese „Mehrfachanrechnung“ hatte insbesondere Großbritannien befürwortet. Sie sollte es den Mitgliedstaaten dennoch ermöglichen ihr Ziel zu erreichen. Am Rande interessant: Biokraftstoffe zweiter Generation sind vor allem in Großbritannien stark, das 10-Prozent-Ziel wäre also möglicherweise damit bereits jetzt schon erreicht (nur die Niederlande verfügen ebenfalls über nennenswerte, wenn auch geringere, Anteile). Da dieser „Taschenspielertrick“ allerdings den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Transportbereich verwässern würde, wurde der Ansatz insbesondere von Industrie und Umweltschutzorganisationen harsch kritisiert. Gerade im Parlament wurde stattdessen eher ein Ausbauziel von 1,5 Prozent für Biokraftstoffe zweiter Generation befürwortet, was allerdings im Rat zumindest als zu hoch abgelehnt wurde.

Der zweite große Streitpunkt – neben der Deckelung für konventionelle Biokraftstoffe – war der Umgang mit ILUC-bedingten Emissionen. Die Kommission hatte sich hier im Endeffekt vorsichtig positioniert und keine Einrechnung in die Kohlenstoffbilanzen verlangt, welche unter Umständen dazu hätte führen können, dass konventionelle Biokraftstoffe im Endeffekt nicht mehr auf die Ausbauziele der EE-RL angerechnet werden könnten. Die Kraftstoffanbieter sollten diese lediglich berichten. Das Parlament wollte eine Einrechnung – der Rat war allerdings vehement dagegen.

Nach drei Jahren hin und her, während derer sich die Positionen auf allen Seiten immer mehr verhärtet hatten, trafen sich die drei Institutionen nunmehr zum letzten Mal, um über den Vorschlag der Kommission bzw. die jeweiligen Positionen zu verhandeln. Im März noch war man nach fünf Stunden und ohne Ergebnis auseinander gegangen, und das Treffen stellte die letzte, im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, vorgesehene Chance für die Initiative dar. Das Parlament musste dabei allerdings am meisten einstecken. Der Rat konnte die 7-Prozent-Deckelung für konventionelle Biokraftstoffe durchsetzen, wobei das Parlament allerdings einen Passus forderte, der es den Mitgliedstaaten ausdrücklich zugesteht, unterhalb dieser 7 Prozent zu bleiben, dass heißt weniger konventionelle Biokraftstoffe auf ihr Ausbauziel für Erneuerbare Energien im Transportbereich anzurechnen. Auch eine Einrechnung in die Kohlenstoffbilanz wurde im Endeffekt nicht aufgenommen. Dafür setzte das Parlament ein Ausbauziel für Biokraftstoffe zweiter Generation durch: zwar nicht verbindlich – wie gefordert – sondern indikativ, und auch nur 0,5 Prozent. Was die Mehrfachanrechnung betrifft, so soll zumindest die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen auf der Schiene mit dem Faktor 2,5 und auf der Straße mit dem Faktor 5 multipliziert werden.

Im Umweltausschuss stimmten die Grünen im Europaparlament gegen den Kompromiss, der ihrer Ansicht nach nicht ausreicht, sondern eine „vertane Chance“ sei, wie der Abgeordnete Bas Eickhout erklärte. Dennoch wurde eine Mehrheit erreicht und der Kompromiss angenommen – wohl auch unter der Prämisse „besser das als gar nichts“. Der Rat muss dem Kompromiss noch offiziell zustimmen, allerdings sollte es hier kaum Probleme geben, da der Kompromiss klar die Handschrift des Rates trägt. Treten die Änderungen in Kraft, haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit, also bis 2017, um diese in nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet/Dr. Martin Altrock

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