Förderung der Elektromobilität: die Bundesländer werden aktiv

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Die Bundesregierung tut sich bislang mit konkreten Maßnahmen zur finanziellen Förderung des Kaufs von Elektrofahrzeugen schwer. Jetzt haben die Bundesländer die Initiative ergriffen. Am 10.7.2015 hat der Bundesrat gleich zwei Beschlüsse gefasst, um der Elektromobilität in Deutschland Anschubhilfe zu leisten. Neben einer Entschließung zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen (BR-Drs. 167/15), die unter anderem eine Umweltprämie für den Kauf von Elektrofahrzeugen vorsieht, startet die Länderkammer eine Gesetzesinitiative, um steuerrechtliche Hindernisse beim Laden am Arbeitsplatz zu beseitigen und eine Sonderabschreibungsmöglichkeit für gewerbliche Elektrofahrzeuge auf den Weg zu bringen (Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität, BR-Drs. 114/15).

Vorbild Abwrackprämie? Ein Kaufzuschuss für Elektrofahrzeuge

Eine zentrale Forderung des Bundesrats ist, Privatpersonen die ein Elektrofahrzeug kaufen, eine Umweltprämie zu zahlen. Der Kauf von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen soll mit 5.000 Euro gefördert werden, für die Anschaffung von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen soll es 2.500 Euro Zuschuss geben. Dass finanzielle Förderung beim Kauf von Elektrofahrzeugen funktioniert, belegen Länder wie Norwegen. Dort hat unter anderem der Erlass der Mehrwertsteuer beim Kauf von E-Fahrzeugen einen Boom ausgelöst: Fast 25 Prozent aller Neuzulassungen sind Fahrzeuge mit Elektroantrieb – in Deutschland liegt der Anteil (noch) bei lediglich 0,3 Prozent.

Nach Auffassung des Bundesrats sollen der Bund und die Länder zudem bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen mit gutem Beispiel vorangehen. Der Bund hat bereits einen Anfang gemacht und eine Beschaffungsinitiative initiiert, mit der 10 Prozent seiner Fahrzeuge als reine Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge beschafft werden sollen.

Sonderabschreibung und Befreiung von der Versteuerung des geldwerten Vorteils

Die steuerrechtliche Gesetzesinitiative des Bundesrats zielt auf die Umsetzung von Elektromobilität in Unternehmen. Dabei wird mit der Steuerbefreiung des sog. geldwerten Vorteils des Ladens für den privaten Bedarf ein wesentliches Abwicklungshemmnis angegangen. Das kostenlose oder vergünstigte Aufladen am Arbeitsplatz löst einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug aus. Derzeit ist unklar, wie der Marktpreis zur Bestimmung des geldwerten Vorteils zu ermitteln ist, zumal das Laden im öffentlichen Bereich oft noch kostenlos ist. Einheitliche Standards oder Leitlinien für die Finanzbehörden fehlen. Zurzeit hält der bürokratische Aufwand, der mit der steuerlich (und energiewirtschaftlich) korrekten Abwicklung verbunden ist (z.B. durch die Erfassung und Zuordnung der Ladevorgänge), private und kommunale Arbeitgeber davon ab, Laden zu privaten Zwecken zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf, der auf eine Initiative aus Hessen zurückgeht, beseitigt diese Hindernisse mit einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes (EStG), wonach der geldwerte Vorteil aus dem Aufladen von Elektrofahrzeugen von der Einkommenssteuer befreit wird.

Die Forderung nach einer Sonder-Afa für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur ist nicht neu. Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, die Anschaffungskosten zu drücken und mit der zunehmenden Elektrifizierung gewerblicher Flotten zugleich einen funktionierenden Gebrauchtwagenmarkt in Gang zu bringen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht bei einer Anschaffung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen und Ladeinfrastruktur im betrieblichen Bereich im Jahr 2015 eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor. Die Abschreibungshöhe soll jährlich um 10 Prozent sinken; bis sie 20 Prozent für 2018/2019 erreicht hat.

Gesetzentwurf und Entschließung des Bundesrats gehen zunächst an die Bundesregierung. Diese leitet beides innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter – und nimmt gleichzeitig Stellung zu den Länderinitiativen. Bleibt zu wünschen, dass die dringend benötigten Impulse für eine weitere Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland nicht ausgebremst werden.

Ansprechpartner: Dr. Christian de Wyl/Jan-Hendrik vom Wege/Dr. Roman Ringwald

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