ACER und ESMA: Gemeinsam sind wir stärker!

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Manche Aufgaben sind einfach zu komplex und umfassend, als dass man sie alleine bewältigen könnte. Wohl dem, der auf die Zusammenarbeit mit einem verlässlichen Partner vertrauen kann. Damit sich Team-Arbeit aber auch lohnt, ist es mitunter sinnvoll und notwendig, bestimmte Spielregeln festzulegen. Andernfalls kann die Arbeit im Team schnell nichts anderes bedeuten als: Team? – Toll, ein anderer macht’s!

Wie die Behörden auf nationaler und internationaler Ebene zusammenarbeiten, ist an vielen Stellen geregelt, sei es im Bereich der Gefahrenabwehr oder bei der Vollstreckung in Steuerstrafsachen. Auf europäischer Ebene scheint indessen die Zusammenarbeit noch in den Kinderschuhen zu stecken – was um so erstaunlicher ist, als hier die Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Rechtslagen in den Mitgliedstaaten zusätzliche Anstrengungen erfordern, um die Aufgaben zu bewältigen. Verständlicher wird dann jedoch, dass die Zusammenarbeit der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) als Meilenstein gelobt wird.

ACER und ESMA haben die Aufgabe, die nach der REMIT und EMIR erforderlichen Datenmeldungen entgegenzunehmen, auszuwerten und zu speichern. Da viele Marktteilnehmer Warenderivate im Sinne der EMIR einsetzen, die zugleich als Energiegroßhandelsprodukte im Sinne der REMIT gelten, müssten diese eine zweifache Meldung abgeben – einmal an ACER und einmal an ESMA. Um den technischen und organisatorischen Aufwand sowohl für die Marktteilnehmer aber auch für die beteiligten Behörden so gering wie möglich zu halten, sollen die Behörden – so ist es jedenfalls in der REMIT verankert – ihre Informationen austauschen.

Mit dem am 18.7.2013 veröffentlichten Memorandum of Understanding (MoU) geben die beiden europäischen Behörden ihrer Zusammenarbeit nun einen Rahmen. Bei dem MoU handelt es sich aber typischerweise nur um eine Art rechtlich unverbindliche Absichtserklärung, mit der ACER und ESMA lediglich die Eckpunkte ihrer künftigen Zusammenarbeit festlegen. Im Vordergrund steht hierbei die Umsetzung der Regeln zum Marktmissbrauch und zu den Informations- bzw. Transparenzpflichten. Sie sollen sicherstellen, dass die europäischen Vorgaben einheitlich angewandt werden und die Marktaufsicht möglichst effektiv wird. Mittel dazu sind vor allem fortlaufende Absprachen, regelmäßiger Informationsaustausch sowie die gegenseitige Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen der Arbeitsgruppen.

Verbindlich ist damit aber noch nichts. Auch ist damit noch nicht verbindlich festgelegt, dass ein Unternehmen die erforderliche Meldung nach REMIT und EMIR nur einmal vornehmen muss … aber es ist ein Schritt dahin. Spannend wird zu beobachten sein, wie die Vereinbarung von ACER und ESMA tatsächlich „gelebt“ wird – oder ob eine der beiden Behörden von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht.

Ansprechpartner BBH: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau
Ansprechpartner BBHC: Dr. Andreas Lied/Marcel Malcher

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