Anreizregulierung: Fünf offene Fragen weniger

Das Thema Anreizregulierung steckt voller offener Fragen. Eine ganze Reihe davon wird jetzt hoffentlich bald beantwortet sein: Am 30.3.2011 wird der Bundesgerichtshof (BGH) über zwei Revisionen verhandeln, die ihm dazu reichlich Gelegenheit geben.

Der nebulöse Effizienzvergleich, den die Bundesnetzagentur (BNetzA) durchführt, gehört leider nicht zu den Punkten, die vom BGH in diesen ersten Verfahren geklärt werden. Da in den beiden OLG-Düsseldorf-Verfahren (Az. VI-3 Kart 166/09 (V) und VI-3 Kart 200/09 (V)) die Netzbetreiber zu 100 % effizient waren, muss die Überprüfung dieses Punktes späteren Verfahren vorbehalten bleiben.Aber auch die Fragen, die in den beiden Urteilen aufgeworfen sind, haben es in sich:

  • Hätten die Behörden die Rechtsprechung des BGH aus der ersten Kostenprüfung bei den Entscheidungen zur Anreizregulierung berücksichtigen müssen?
  • Hat der generelle sektorale Produktivitätsfaktor eine Rechtsgrundlage?
  • Ist die Härtefallregelung tatsächlich so restriktiv auszulegen?
  • Ist der Pauschalierte Investitionszuschlag nicht jährlich kumuliert zu genehmigen?
  • Hätte nicht auch im Jahr 2009 ein Erweiterungsfaktor gewährt werden müssen?

Ob der BGH am 30.3.2011 auch schon sein Urteil verkünden wird, ist offen. Fest steht jedenfalls, dass sich die Zeit der Ungewissheit in diesen für die Energiebranche entscheidenden Fragen ihrem Ende nähert.

Ansprechpartner: Stefan Wollschläger/Prof. Dr. Christian Theobald/Prof. Dr. Ines Zenke/Axel Kafka

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