Bundeskabinett: Polymer-Anlagen nehmen ab 2018 am Emissionshandel teil

(c) BBH

Sich vergleichen, so sagt das Gesetz, heißt wechselseitig nachgeben. Nach dieser Definition hat das Bundeskabinett im Streit mit der EU-Kommission um Polymerisationssysteme im Emissionshandel ein klassisches Vergleichsangebot gemacht. Denn nach dem nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf sollen die umstrittenen Polymerisationsanlagen der chemischen Industrie ab 2018 am Emissionshandel teilnehmen – nicht schon ab 2013, aber auch nicht erst ab 2021. Beide Seiten hätten damit nachgegeben.

Streitpartner der Bundesrepublik in dieser Frage war die Europäische Kommission, denn diese stellte sich vor Beginn der 3. Handelsperiode auf den Standpunkt, dass die europäischen Polymerisationsanlagen am Emissionshandel teilnehmen müssen. Dies sah zwar nicht nur die Bundesrepublik nicht ein. Aber anders als Deutschland gaben die anderen Mitgliedstaaten im Streit mit der Kommission vor Beginn der laufenden Handelsperiode nach. Nur Deutschland beharrte darauf, diese Anlagen weiterhin aus dem Emissionshandel herauszuhalten. Die Kommission leitete deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Solche Verfahren haben es in sich: Am Ende können hohe Geldstrafen stehen, die die Mitgliedstaaten empfindlich treffen.

Lange Zeit wollte keine der Parteien nachgeben. Die Kommission beharrte darauf, dass Polymerisationsanlagen seit 2013 emissionshandelspflichtig sind. Deutschland meinte, dies sei noch bis einschließlich 2020 nicht der Fall. Nun aber soll der Streit um die acht Jahre der 3. Handelsperiode beendet werden. Man trifft sich dabei nicht ganz in der Mitte: Fünf Jahre, also von 2013 bis 2017, bleiben die deutschen Polymerisationen außerhalb des Emissionshandels. Ab 2018 bis 2020, also für drei Jahre, soll sich das ändern.

Die beteiligten Anlagenbetreiber gewinnen damit Rechtssicherheit. Bis heute laufen Prozesse, diese können dann beendet werden. Die Betreiber müssen ab dem kommenden Jahr berichten, dürfen aber im Gegenzug für die letzten drei Jahre auch mit der Zuteilung von Emissionsberechtigungen rechnen. Dass dieser Anlagentyp ab 2021 am Emissionshandel teilnehmen wird, galt bereits in der Vergangenheit als sicher.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

Share
Weiterlesen

14 Oktober

Verfassungsbeschwerde gegen das StromPBG

Die sogenannte Überschusserlösabschöpfung nach §§ 13 ff. Strompreisbremsengesetz (StromPBG) steht auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Am 24.9.2024 fand die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde von 26 Stromerzeugern gegen das StromPBG statt. Was sind die Hintergründe? Das StromPBG sah vor, bis zum...

09 Oktober

Ein Meilenstein der Gasnetztransformation: die Festlegung KANU 2.0 der BNetzA

Zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich die Bundesrepublik Deutschland die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zum Ziel gesetzt. Damit muss dann auch die erdgasbasierte Wärmeversorgung ihr Ende gefunden haben. Da die bestehende Infrastruktur in den Gasverteilernetzen zukünftig voraussichtlich nur...