Da geht noch was – Bundeskabinett beschließt Regelungspaket zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie

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„Wir machen Fortschritte“ wird man in diesen Tagen wahrscheinlich von den Ländern, Verbänden und Anlagenbetreibern zu hören bekommen. Gemeint ist das am 23.5.2012 vom Bundeskabinett beschlossene Regelungspaket, das die Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (Industrial Emissions Directive, IED, IE-Richtlinie) umsetzen soll.

Ein Blick in das nun beschlossene Paket zeigt: Im Vergleich zum Mitte Februar 2012 vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz sowie den Entwurf der Ersten Verordnung hierzu (wir berichteten) haben sich noch einmal einige Änderungen ergeben:

Freuen kann sich nun, wer nicht unter die IE-Richtlinie fällt. Der erste Referentenentwurf der Bundesregierung vom 25.11.2011 umfasste noch Anlagen, die nicht der IE-Richtlinie unterliegen und verlangte, dass auch ihre Genehmigungen nach Veröffentlichung einer BVT-Schlussfolgerung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Jetzt soll die Überprüfung – wie in der IE-Richtlinie vorgesehen – auf sog. IED-Anlagen beschränkt sein. Betreiber kleinerer Anlagen können also aufatmen. Auch im Hinblick auf die in der IE-Richtlinie vorgesehenen Ausnahmetatbestände hat die Bundesregierung nachgebessert. Nun können auch bei Anlagen zur Erprobung von Zukunftstechniken weniger strenge Emissionsgrenzwerte festgelegt werden.

Dennoch bleibt der Gesetzentwurf weiter hinter den Vorgaben der IE-Richtlinie zurück. Noch immer sollen die in der IE-Richtlinie enthaltenen Ausnahmetatbestände nicht vollständig für deutsche Anlagenbetreiber gelten. Angleichung von Wettbewerbsbedingungen – erklärtes Ziel der IE-Richtlinie – sieht anders aus. Fragen lässt auch der neu eingeführte Bericht über den Ausgangszustand offen. Noch immer ist nicht hinreichend geregelt, welche Anforderungen hier konkret gestellt werden.

Bestätigt hat sich allerdings, was im Vorfeld vielerorts bereits befürchtet wurde: Verwaltung und Anlagenbetreiber werden zum Teil tief in die Tasche greifen müssen, um den neuen Anforderungen der IE-Richtlinie gerecht werden zu können. So muss ein Betreiber einer Großanlage laut Schätzungen der Wirtschaftsverbände für die Erstellung des Berichts über den Ausgangszustand mit Kosten von bis zu 160.000 Euro rechnen. Von den Investitionen, die aufgrund neuer Emissionsgrenzwerte möglicherweise erforderlich werden, ganz zu schweigen. Die Länder werden für die Anlagenüberwachung einige Euros zurücklegen müssen; mehr Personal muss her. Die neue IE-Richtlinie verlangt also allen einiges ab.

Noch ist Zeit zum Handeln. Die Entscheidungen von Bundesrat und Bundestag verzögern sich. Eigentlich sollten sie bereits im Mai 2012 über den Gesetzesentwurf entscheiden (wir berichteten bereits über Verzögerungen). Nun steht die Entscheidung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der IE-Richtlinie überhaupt erst ab Mitte Juni auf den Tagesordnungen (in der Plenarsitzung des Bundesrates am 6.7.2012). Die Entscheidung über die Erste Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (BR-Drs. 319/12) wiederum wird wohl bis zum zweiten Durchgang des Gesetzgebungsverfahrens zu dem Gesetzentwurf vertagt. So können mögliche Änderungen des Gesetzes bei der Beratung der Verordnung berücksichtigt und die Zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen mitberaten werden. Die Zweite Verordnung wird für den Herbst erwartet. …

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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