Der Countdown für das Verordnungspaket intelligente Netze (Teil 1) – Die Eckpunkte des BMWi geben die Richtung vor!

(c) BBH
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Wie wird die Regulierung der intelligenten Netze genau aussehen? Immerhin hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) jetzt „7 Eckpunkte für das Verordnungspaket intelligente Netze“ veröffentlicht. Bis zur Sommerpause sollen dann die Verordnungen im Kabinett beschlossen werden.

Die jetzt veröffentlichten Eckpunkte sind dafür die Grundlage. Sie enthalten u.a. Aussagen zum zeitlichen Verlauf des Rollouts, zu Kostenobergrenzen und einem Ausschreibungsmodell. Dabei rückt das BMWi vom Konzept eines flächendeckenden Rollouts ab und spricht stattdessen von einer „nachhaltigen Modernisierung der Zählerinfrastruktur“. Wegfallen soll damit auch die – derzeit noch in § 21c Abs. 1a EnWG verankerte – Pflicht, unabhängig vom Verbrauch intelligente Messsysteme bei Neubauten und größeren Renovierungen einzubauen.

Das Verordnungspaket wird neben der bereits im Entwurf vorliegenden Messsystemverordnung (wir berichteten) mit technischen Vorgaben (Schutzprofile und technische Richtlinien) eine Datenkommunikationsverordnung enthalten, die regeln soll, „wer welche Daten wie oft, von wem, zu welchem Zweck“ bekommt sowie eine Rollout-Verordnung, die Einbaupflichten, Zeitplan und Finanzierung des Rollouts festlegt.

Folgende 7 Eckpunkte hat das BMWi jetzt bereits festgelegt:

  1. Sichere und effiziente Kommunikation im intelligenten Netz.
  2. Nachhaltige Modernisierung der Zählerinfrastruktur, aber „kein genereller roll-out“.
  3. Abschließende Regelung von Einbauverpflichtungen: Stufenweiser Ausbau intelligenter Messsysteme; intelligente Zähler als Basisinfrastruktur.
  4. Variable Tarife unterstützen, Bilanzierungsverfahren kosteneffizienter machen, Anreize für eine Flexibilisierung auf Last- und Erzeugungsseite schaffen.
  5. Wettbewerb stärken, Liegenschaftsmodernisierung ermöglichen, Bündelangebot erleichtern, Kosten senken.
  6. Datenschutz und Datensicherheit.
  7. Breites Informationsangebot.

Nachhaltige Modernisierung statt genereller Rollout

Einem generellen Rollout intelligenter Messsysteme erteilt das BMWi eine klare Absage. Dieser sei für Letztverbraucher, die weniger als 6.000 kWh im Jahr verbrauchen, wirtschaftlich nicht sinnvoll. Statt eines intelligenten Messsystems erhalten diese Verbraucher zumindest einen intelligenten Zähler, der über ein Display zur Veranschaulichung des Verbrauchs verfügt und durch späteres Hinzufügen eines BSI-Smart-Meter-Gateways zum intelligenten Messsystem aufgerüstet werden kann. Ein abgesetztes Display gehört dabei nicht zur Grundausstattung des intelligenten Zählers. Kunden, die neben dem Display am Zähler eine weitere Anzeige möchten, müssten dafür extra zahlen.

Die bereits seit einiger Zeit diskutierten Kostenobergrenzen finden sich auch in den Eckpunkten wieder. Für intelligente Zähler dürfen maximal 20,00 Euro pro Jahr für Einbau und Betrieb berechnet werden. Intelligente Messsysteme sollen vom Messstellenbetreiber für unter 100,00 Euro pro Jahr eingebaut und betrieben werden. Allerdings soll es Investitionsanreize für „Front-Runner“ in der ersten Phase des Rollouts geben.

Da nach Aussage des BMWi aber „kein grundzuständiger Messstellenbetreiber zu etwas gezwungen werden soll, das er nicht leisten kann“, taucht auch das im Markt bereits diskutierte und kritisierte Ausschreibungsmodell in den Eckpunkten auf. Nach der Vorstellung des BMWi kann der grundzuständige Messstellenbetreiber, der den Rollout intelligenter Messsysteme zu den vorgegebenen Kostenobergrenzen nicht kostendeckend durchführen kann oder will, diesen im Rahmen eines – nicht näher definierten – Ausschreibungsverfahrens an Dritte weitergeben. Was aber passiert, wenn sich kein Dritter findet oder dieser wieder aussteigt? Antworten hierauf wird die Rollout-Verordnung liefern.

Endgültig vom Tisch ist der „Systemkostenbeitrag“, der in der vom BMWi beauftragten Kosten-Nutzen-Analyse noch enthalten war. Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme und Zähler soll über die (regulierten oder wettbewerblichen) Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung finanziert werden. Zugleich soll im Rahmen der Netzentgelte das sog. „Abrechnungsentgelt“ wegfallen.

Wer erhält wann welchen Zähler?

Ab 2017 startet der Rollout mit dem Einbau intelligenter Messsysteme bei Letztverbrauchern mit einem Verbrauch über 20.000 kWh/Jahr. 2019 folgen die Letztverbraucher zwischen 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr und ab 2021 die Letztverbraucher zwischen 6.000 und 10.000 kWh/Jahr.

Für EEG- und KWK-Anlagen bleibt es bei der Einbaugrenze von 7 kW installierter Leistung. Allerdings wird die Einbaupflicht von Neu- auf Altanlagen ausgeweitet.

Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist zudem vorgesehen, wenn der Anschlussnutzer an einem (netzdienlichen) Flexibilitätsmechanismus, etwa nach § 14a EnWG, teilnimmt.

Vage bleiben die Eckpunkte bei der Einbaupflicht für RLM-Kunden. Hier gibt es keinen konkreten Zeitplan. Stattdessen, so heißt es in dem Papier, sollen dafür „im Laufe der Zeit… spezielle technische Smart-Meter-Gateway-Lösungen“ entwickelt werden.

In allen Fällen, in denen keine Verpflichtung zum Einbau eines intelligenten Messsystems besteht, sollen zumindest intelligente Zähler installiert werden. Im Jahr 2032 sollen schließlich alle Zählpunkte zumindest mit intelligenten Zählern ausgestattet sein.

Angemessene Übergangsfristen für bereits installierte Mess- und Kommunikationstechnik soll Stranded Investments verhindern.

Was passiert bei den variablen Tarifen und der Liberalisierung?

Als Anschubhilfe für variable Tarife will das BMWi die Bilanzierungsverfahren effizienter gestalten. Das Ministerium kündigt vereinfachte Varianten der „rein zählpunktbezogenen Zählerstandsgangbilanzierung“ an. Was darunter zu verstehen ist, bleibt noch offen.

An der Liberalisierung des Messwesens hält das BMWi fest. Allerdings wird die Freiheit der Mieter, einen Messstellenbetreiber ihrer Wahl zu beauftragen, zugunsten der Hauseigentümer eingeschränkt, um die Liegenschaftsmodernisierung zu ermöglichen.

Wie geht es weiter?

Das BMWi hat angekündigt, das Verordnungspaket noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorzulegen.

Für Netzbetreiber (als grundzuständige Messstellenbetreibern) sind die 7 Eckpunkte des BMWi bereits jetzt das Startsignal, eine Rollout-Strategie für den Einbau intelligenter Messsysteme und intelligenter Zähler zu entwickeln.

Ansprechpartner: Dr. Jost Eder/Jan-Hendrik vom Wege/Dr. Michael Weise

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