Der Klimaschutz beginnt bei den Kommunen

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Wenn es um Energie- und Klimaziele geht, zeigt sich Deutschland derzeit eher verhalten. Bereits in den Verhandlungen um die Erneuerbare-Energien-Richtlinie hatte sich die Bundesregierung für bescheidene 30 Prozent Erneuerbaren-Ausbau bis 2030 eingesetzt. Und auch bei der aktuellen Diskussion um den Klimaschutz im Verkehrssektor fuhr man mit gezogener Handbremse: Während 24 der 28 EU-Länder für ambitioniertere Ziele plädierten und auch das EU-Parlament 40 Prozent weniger CO2-Emissionen bei Neuwagen forderte, gab sich die Bundesregierung hier mit 30 Prozent zufrieden. Am Ende hatte man sich auf 35 Prozent geeinigt. Doch so einträchtig, wie der Begriff „die Bundesregierung“ suggeriert, tritt sie gar nicht auf. Das Bundesumweltministerium (BMU) versucht seit Beginn der Legislaturperiode, das Kabinett zu mehr Klimaschutz zu bewegen. Im Verkehrssektor etwa hatte das BMU eine Minderung von 50 Prozent gefordert.

Besser als das „Fordern“ klappt im Bereich Klimaschutz das „Fördern“. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden seit 2008 mehr als 25.000 Projekte mit rund 790 Mio. Euro gefördert, über 2,5 Mrd. Euro wurden investiert. Ein zentraler Teil dieser Initiative ist die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie), mit der Anreize geschaffen werden, die Treibhausgase in Kommunen zu mindern. Die novellierte Fassung dieser Kommunalrichtlinie wurde am 1.10.2018 veröffentlicht und tritt am 1.1.2019 in Kraft.

Der Kreis der Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, die antragsberechtigt sind, wächst: Ab 2019 genügt eine kommunale Beteiligung von 25 Prozent – in der alten Fassung waren es noch 50,1 Prozent. Daneben können weiterhin öffentliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Förderanträge stellen.

Mehr als bisher steht im Fokus, wie gut die kommunalen Klimaschutzmaßnahmen funktionieren, deren Erfolge kontinuierlich gemessen werden. Die Förderung wird damit weniger konzept- und mehr umsetzungsorientiert. Das zeigt sich auch darin, dass Personalstellen bereits beantragt werden und damit erste Maßnahmen umgesetzt werden können, noch bevor das Klimaschutzkonzept fertig ist. Gefördert werden sowohl integrierte Klimaschutzkonzepte als auch Teilbereiche wie Wärme oder nachhaltige Mobilität. Kommunale Energiemanagementsysteme und Umweltmanagementsysteme sind als neuer Schwerpunkt aufgenommen, in dem nicht nur Beraterleistungen, sondern auch die jeweilige Zertifizierung gefördert werden. Im Abfallbereich werden zukünftig auch der Aufbau von Strukturen zur Sammlung von Grünabfällen und der Neubau von Vergärungsanlagen belohnt, im Wasserbereich die energieeffiziente Trinkwasserversorgung.

In die Kommunalrichtlinie 2019 wird die „Kommunale Netzwerke Richtlinie“ integriert, wodurch kommunale Netzwerke im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz und für Energieanalysen öffentlicher Abwasseranlagen weiterhin gefördert werden. Investitionsvorhaben in den Bereichen Abfallentsorgung, (stillgelegte) Siedlungsabfalldeponien, Abwasserbehandlungsanlagen, Trinkwasser, Abwärme aus Industrie und Gewerbe sowie Digitalisierung sollen auf ihr Potential hin untersucht werden können. Im Abwasserbereich kann anschließend der klimafreundliche Betrieb von Kläranlagen und zum Teil die Weiterverarbeitung des Klärschlamms gefördert werden.

Verstärkt wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie darauf geachtet, dass die Förderquoten an die technologischen Entwicklungen angepasst werden, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Die Anforderungen an die verwendeten Technologien steigen damit teilweise, etwa im Bereich der Straßenbeleuchtung.

Dank der Kommunalrichtlinie 2019 werden Kommunen und kommunale Unternehmen weiterhin mit attraktiven Fördermitteln ausgestattet, um den Klimaschutz in der Region weiter voranzutreiben. Zu den 3.000 Kommunen, die bisher von der Förderung profitiert haben, dürften bis zum Ende der Programmlaufzeit am 31.12.2022 noch einige dazu kommen. Der Klimaschutz beginnt bei den Kommunen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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