Der Nächste, bitte: Europäische Kommission eröffnet Kartellverfahren gegen Gazprom

Justitia Recht
© BBH

Die Europäische Kommission hat die großen Energiekonzerne weiter im Visier: Jüngstes Beispiel ist der russische Energiekonzern Gazprom. Wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf den Gasmärkten Mittel- und Osteuropas hat die Kommission am 4.9.2012 ein Kartellverfahren nach Art. 102 AEUV eingeleitet. Gazprom weist die Vorwürfe der Kommission klar zurück und unterstreicht, alle Wettbewerbsregeln einzuhalten

Gazprom ist Russlands größtes Wirtschaftsunternehmen und weltweit der größte Gaslieferant, der allein circa 36 Prozent des europäischen Gasimports abdeckt. Gazprom bietet dabei sein Gas zu  sehr unterschiedlichen Preisen an. So ist Gas in Russland beispielsweise zu einem kaum kostendeckenden Preis zu haben, während bestimmte ehemalige Sowjet-Staaten ausgesprochen hohe Preise zahlen müssen. In Ländern mit engen Beziehungen zu Moskau wird das Gas dann wiederum zu sehr vorteilhaften Preisen angeboten. Insgesamt erwirtschaftet Gazprom ca.  60 Prozent seines Gewinns auf dem europäischen Markt.

Die  Kommission untersucht jetzt, ob Gazprom seine beherrschende Marktposition bei der Gasversorgung von EU-Staaten in Mittel- und Osteuropa missbraucht hat. Dem Unternehmen wird insbesondere vorgeworfen, es habe unter Umständen  den Transport von Gas in EU-Staaten behindert, den Markt abgeschottet sowie den Kunden nicht gerechtfertigte, unfaire Preise in Rechnung gestellt. Insgesamt seien acht Länder betroffen, darunter Polen und die baltischen Staaten, nicht indessen Deutschland. Allerdings schließen die Brüsseler Wettbewerbshüter nicht aus, dass die Untersuchung auf andere Länder ausgeweitet wird. Die Liste möglicher Wettbewerbsverstöße ist dabei lang. So wird Gazprom vorgeworfen, Gaspreise zu Unrecht an den hohen Ölpreis gekoppelt, den Gastransport in EU-Staaten verhindert und den Markt gegenüber anderen Anbietern abgeschottet zu haben. Bestätigen sich die Vorwürfe in dem nun eingeleiteten Verfahren, droht dem Konzern ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes, der sich im Geschäftsjahr 2011 auf umgerechnet 113,5 Milliarden Euro belief.

Bereits im September 2011 hatten die Wettbewerbshüter bei einer groß angelegten Razzia (dawn raid) die Büros von Gasunternehmen in mehreren EU-Ländern durchsucht. Die Fahnder suchten dabei auch bei den Energiekonzernen E.ON Ruhrgas und RWE gezielt nach Gaslieferverträgen ihrer mittel- und osteuropäischen Töchter, weil der Verdacht bestand, dass die betroffenen Unternehmen ihr Verhalten am Markt abgestimmt und insbesondere die Versorgungsmärkte unter sich aufgeteilt haben könnten. Außerdem gab es den Verdacht,  Gazprom habe wettbewerbswidrige Konditionen in deren Lieferverträgen diktiert.  Noch 2003, als E.ON und Ruhrgas unter viel öffentlicher Debatte fusionierten (hier genauer erläutert), hielt Ruhrgas 5 Prozent der Anteile an Gazprom. Aus Refinanzierungsgründen gab E.ON im Dezember 2010 die ursprüngliche Strategie auf, weitere Anteile an Gazprom zu kaufen – gegenüber der Monopolkommission hatte man 2002  noch von der Bereitschaft gesprochen,  10 Prozent der Gazprom-Anteile zu erwerben. Stattdessen verkaufte E.ON Ruhrgas  seine restliche Beteiligung an dem russischen Gasriesen Gazprom für 3,4 Milliarden Euro. Einen Anteil von 2,7 Prozent übernahm die russische Staatsbank Vnesheconombank,  0,8 Prozent wurden  über Börse veräußert. Eine gemeinsame Strategie von E.ON und Gazprom scheint insoweit beendet und die Frage der Marktabstimmung wird möglicherweise weniger relevant.

Das Kartellverfahren wirft nicht nur Schatten auf die ohnehin schon problematischen Beziehungen zwischen Russland und den Gasabnehmerländern in Mittel- und Osteuropa. Es zeigt vielmehr auch, dass die Kommission – wie in der Vergangenheit – durchaus gewillt ist, die Marktmacht großer Energiekonzerne zu brechen. Schon 2007 nahm die Kommission mit RWE und dem italienischen Konzern ENI große Gaskonzerne ins Visier. Um einer Kartellbuße zu entgehen, sagte der deutsche Gaskonzern der Kommission zu, sein Fernleitungsnetz zu verkaufen. Auch E.ON hat die Entschlossenheit der Kommission, kein marktmissbräuchliches Verhalten zu tolerieren, bereits zu spüren bekommen, als 2008 ein beschädigtes Siegel, das die Kommissions-Ermittler im Zuge eines Verfahrens wegen möglicher Missbräuche im Strombereich vor einem mit Dokumenten gefüllten Raum angebracht hatten, eine Geldbuße von 38 Millionen Euro auslöste.

Der berühmte Siegelbruch um das Marktmissbrauchsverfahren im Strombereich gegen E.ON aus dem Jahre 2005/2006 (Sachen COMP/39.388 — Deutscher Stromgroßhandelsmarkt und COMP/39.389 — Deutscher Regelenergiemarkt), welches zu einem Bußgeld von 38 Millionen Euro führte sind prägnante Beispiele für klare Verhalten der Kommission zur Kontrolle  im Energiemarkt.

Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet/Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Jung

Weitere Ansprechpartner zum Kartellrecht finden Sie hier.

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...