Die Ampel steht auf Grün: Das Energielabel für Heizungen kommt

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(c) Europäische Kommission (Kommissionsverordnung v. 18.2.2013, Anhang III, Punkt 1.1.3)

Endverbraucher haben sich beim Kauf von Waschmaschinen, Fernsehern und anderen Haushaltsgeräten schon längst daran gewöhnt: Ein Energielabel informiert sie mit Hilfe einer Farbskala von Grün bis Rot und der Angabe der Effizienzklasse über den Energieverbrauch der Produkte. Diese Energiekennzeichnung soll einen Anstoß in die richtige, sprich energieeffiziente Richtung geben: Die Verbraucher sollen möglichst die Produkte wählen, die am wenigsten Energie verbrauchen; die Hersteller sollen dadurch wiederum motiviert werden, energieeffizientere Produkte zu produzieren und auf den Markt anzubieten. Nach langen Diskussionen mit den Marktbeteiligten hat die Europäische Kommission im Februar 2013 eine Kommissionsverordnung auf den Weg gebracht, die ab 2015 auch für Heizungen ein Energielabel vorschreibt. Die Verordnung wurde als sog. delegierter Rechtsakt auf der Grundlage von Art. 10 Richtlinie 2010/30/EU erlassen und regelt die Einzelheiten der Energiekennzeichnung von Heizungen. Sie sind für Lieferanten und Händler von Heizungen verbindlich und müssen nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Europäische Parlament und der Rat können innerhalb der nächsten zwei Monate zwar Einwände gegen die delegierte Verordnung erheben. Nach derzeitigem Stand ist damit aber nicht zu rechnen.

Wesentliche Rechtspflichten der Heizungslieferanten

Ab 2015 müssen Hersteller, die Heizkessel, Kombi-Heizkessel und Wärmepumpen mit einer Nennleistung bis 70 kW auf den Markt bringen, Energielabels und Datenblätter gemäß der delegierten Verordnung mitliefern.

Das Energielabel orientiert sich dabei am bekannten Design für Haushaltsgeräte: es enthält eine Reihe von Kerninformationen einschließlich einer Energieeffizienzskala mit Angabe der jeweiligen Effizienzklasse des Produktes. Unterschiede gibt es aber zwischen den jeweiligen Heizungstechnologien. Für Wärmepumpen beispielsweise ist ab 2015 die Nutzung eines Labels mit insgesamt neun Energieeffizienzklassen Pflicht, wobei die Farbe Grün den höchsten Klassen A++ bis A vorbehalten bleibt (siehe Abbildung). Wie für die anderen Heizungstechnologien werden die Anforderungen im Laufe der Zeit verschärft. Ab 2019 (und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, schon 2017) wird die Klasse A+++ eingeführt; die schlechtesten Klassen E bis G fallen weg.

Was hat dies für praktische Konsequenzen?

Ein Wärmepumpenhersteller, der mit seinen Produkten die Effizienzklasse A erreicht und daher bis 2018 „im grünen Bereich“ liegt, rutscht ab 2019 in den gelben Bereich ab, denn die Farbe Grün bleibt den höchsten Klassen vorbehalten, also A+++ bis A+. Will der Hersteller weiter im grünen Bereich bleiben, muss er durch technologische Neuerungen Effizienzverbesserungen erzielen, die nach den ab 2019 geltenden Regeln die Einstufung als A+ oder besser erlauben. Andernfalls drohen dem Hersteller sinkende Absatzzahlen, denn der Verbraucher – abgeschreckt durch die Farbe Gelb – wird sich eher für die grünen Produkte der Konkurrenz entscheiden.

Lieferanten bekommen einiges zu tun: Werden in einer Produktwerbung Informationen über den Energieverbrauch oder den Preis angegeben, müssen sie sicherstellen, dass auch die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Heizgeräts ausgewiesen wird; sie müssen außerdem für ihre Produkte ein Datenblatt zur Verfügung stellen, das unter anderem über den jährlichen Energieverbrauch Auskunft gibt; schließlich haben sie dafür zu sorgen, dass eine ausreichende technische Dokumentation erstellt wird, anhand derer die Richtigkeit der Angaben auf dem Energielabel und dem Datenblatt überprüft werden kann. Es liegt nämlich in der Verantwortung der Heizungslieferanten, den Energieverbrauch ihrer Geräte zu messen und auf dieser Grundlage das Energielabel sowie das Datenblatt zu erstellen. Die Kommission beschränkt sich lediglich darauf, die Regeln für die Kalkulation festzulegen. Eine behördliche oder von einer unabhängigen Prüfstelle durchzuführende Prüfung vor Inverkehrbringen der Geräte ist – wie bei anderen Haushaltsgeräten –  nicht vorgesehen. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten (in Deutschland wird die Aufgabe durch Behörden der Bundesländer wahrgenommen) dürfen jedoch die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen kontrollieren und nicht-konforme Produkte ggf. sogar vom Markt nehmen.

Ökodesign-Anforderungen

Parallel dazu liegt dem Europäischen Parlament und dem Rat derzeit eine Verordnung zu den Ökodesign-Anforderungen an Heizungen zur Prüfung vor. Ökodesign setzt anders als die Energiekennzeichnung nicht beim Verbraucher an. Vielmehr zielt sie darauf ab, den umweltschädlichsten Produkten bereits den Marktzugang zu verwehren, indem sie verbindliche Mindestanforderungen für die Energieeffizienz festlegt.  Dies betrifft sowohl Heizkessel und Kombi-Heizkessel als auch Wärmepumpen mit einer Nennleistung bis 400 kW. Halten diese Produktgruppen die Mindestanforderungen nicht ein, dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.  Zusammen mit dem neuen Label soll die Verordnung zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele der Europäischen Union beitragen. Aller Voraussicht nach wird sie im Sommer 2013 in Kraft treten. Die Ökodesign-Anforderungen gelten allerdings erst ab 2015.

Ausblick

Nach Angaben der Kommission werden durch die Maßnahmen etwa 45 Megatonnen CO2 bis zum Jahr 2020 eingespart. Dass die Entwicklung so rasant wie beispielweise bei Fernsehgeräten ablaufen wird, ist zwar eher unwahrscheinlich (der Marktanteil von hocheffizienten Geräten der Klassen A und A+ lag hier ein Jahr nach Einführung der Labelpflicht im November 2011 bereits bei einem Drittel), allerdings haben die Verordnungen zusammengenommen das Potenzial, wesentlich zur Erreichung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele beizutragen, auch und gerade weil Heizungen besonders energieverbrauchsrelevant sind. Das Energielabel dürfte Verbrauchern die Entscheidung für energieeffiziente Heizungstechnologien erleichtern und damit Investitionsentscheidungen zugunsten umweltfreundlicher Heizungstechnologien anstoßen. Gleichzeitig wird der Druck auf Hersteller, insbesondere von Öl- und Gasheizungen, steigen, wenn sie im Wettbewerb mithalten wollen. Technologien, bei denen das Potenzial für Effizienzverbesserungen vergleichsweise gering ist, werden auf der Strecke bleiben. Wie sagt man so schön? Rot heißt stehen, grün heißt gehen.

Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet
Ansprechpartner Wärme: Stefan Wollschläger/Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel

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