Drittes Entlastungspaket: Auch Unternehmen können hoffen
Das dritte Entlastungspaket soll Unternehmen bei den Energiekosten (weiter) entlasten. Unter anderem soll das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) bis zum Jahresende verlängert werden. Außerdem soll das Programm für bislang nicht privilegierte Branchen geöffnet werden.
Verlängerung des EKDP
Das EKDP sieht bislang vor, dass Unternehmen, die auf der KUEBLL-Liste stehen und weitere Voraussetzungen, insbesondere mit Blick auf ihre Energieintensität erfüllen, Zuschüsse zu ihren Strom- und Gaskosten erhalten können. Vereinfacht ausdrückt gilt dabei: Sind die Energiekosten in den Kalendermonaten Februar bis September 2022 mehr als doppelt so hoch wie im Kalenderjahr 2021, gleicht das BAFA als auszahlende Behörde einen Teil der Zusatzkosten in Form eines Zuschusses aus. Zusatzkosten der Unternehmen ab Oktober 2022 sind derzeit jedoch nicht förderfähig – obwohl viele Unternehmen erst in den nächsten Monaten bzw. ab 2023 erheblich höhere Energiebezugskosten zahlen müssen. Da derzeit für die allermeisten Unternehmen offen ist, ob bzw. in welchem Umfang diese Kosten eingepreist werden können, ohne dass der Absatz leidet bzw. ohne dass damit die Inflation noch stärker als bisher befeuert wird, dürfte der Förderbedarf erheblich zunehmen.
Wer sind die Begünstigten ab Oktober?
Hier setzen die geplanten Änderungen an. Klar ist dabei bislang lediglich, dass der Förderzeitraum um drei Monate bis zum 31.12.2022 verlängert werden soll. Alles andere ist aktuell noch offen. Das EKDP soll zwar „für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, mithilfe erweiterter Kriterien, die die Belastung durch hohe Energiepreise zur Grundlage haben, Unterstützen gewähren“; was das konkret bedeutet, sagt das Maßnahmenpaket allerdings nicht.
Bekommen damit auch alle andere Branchen die Chance zur Kostenentlastung? Was wird der Maßstab für die Kostenentlastung sein: die Belastung mit gestiegenen Energiekosten und die Möglichkeit der Weitergabe? Soll der Nachweis bezogen auf jedes Unternehmen geführt oder auf Branchen bezogen werden, die die gestiegenen Energiekosten typischerweise nicht weitergeben können bzw. konnten? Woran bemisst sich das Risiko einer höheren Kaufzurückhaltung? Einzelheiten bleiben zu definieren. Die EU-Kommission dürfte dabei ein entscheidendes Wort mitzureden haben.
EKDP mit Nachbesserungsbedarf auch an anderer Stelle
Offen ist bislang auch, ob die Erweiterung um weitere Branchen die einzige Änderung der Fördermodalitäten bleiben wird. Das bisherige EKDP ist komplex, wirft jede Mengen Fragen auf und bindet Kapazitäten – in erster Linie bei den Unternehmen, aber auch beim Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ob ein in zeitlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Antragsteller ausgeweitetes Programm ohne inhaltliche Vereinfachungen von der Behörde in angemessener Zeit administriert werden kann, erscheint zumindest unsicher. Mehr Bürokratie ist jedenfalls sicher nicht das, was die Beteiligten aktuell brauchen.
Es sollte daher genau geprüft werden, an welchen Punkten nachjustiert und „entschlackt“ werden kann. Offen ist auch, bis wann der Antrag für den verlängerten Förderzeitraum zu stellen sein wird. Gegenwärtig gilt eine Antragsfrist bis zum 30.9.2022. Hier muss schnell Klarheit her, nicht erst wenige Tage vor Ablauf der Antragsfrist.
Es sollte auch auf den Prüfstand gestellt werden, ob eine materielle Ausschlussfrist wirklich erforderlich ist. Der Druck, den das auf die Unternehmen erzeugt, ist enorm. In jedem Fall wäre eine Verlängerung der Antragsfrist um mindestens einen Monat wünschenswert bis erforderlich.
Verlängerung des Spitzenausgleichs
Immerhin: Der sog. Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer soll um ein Jahr verlängert werden; der Gesetzentwurf dafür liegt vor. Wird dieser Entwirf so beschlossen, können Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zumindest in 2023 – unter den Voraussetzungen des § 10 StromStG und des § 55 EnergieStG – von der Steuerentlastung um bis zu 90 Prozent profitieren. Das ist ohne Frage gut.
Wie geht es weiter?
Wie bei den meisten Themen, die im Maßnahmenpaket der Bundesregierung adressiert worden sind, steht jetzt die Konkretisierung, die Verabschiedung, die Abstimmung mit der EU-Kommission und die Umsetzung an. Ein konkreter Zeitplan ist dabei nicht bekannt. Fest steht aber: Der Druck für die Unternehmen ist enorm, es braucht daher sehr zeitnah klare, verlässliche und einfach umsetzbare Ergebnisse.
Ansprechpartner*innen: Dr. Markus Kachel/Niko Liebheit/Jens Panknin/Andreas Große/Christoph Lamy