EEG-Umlage steigt 2016 auf 6,354 Ct/kWh leicht an

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Im Jahr 2016 wird die EEG-Umlage 6,354 Ct/kWh betragen. Das werden die Übertragungsnetzbetreiber laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) morgen mitteilen. Damit erreicht die Umlage einen neuen Höchstwert. War sie im laufenden Jahr 2015 (erstmals) leicht von 6,24 Ct/kWh auf 6,17 Ct/kWh gesunken, zeigt die Entwicklung nun wieder leicht nach oben. Auf die Stromrechnung eines durchschnittlichen 4-Personen-Haushalts wird sich dies freilich nur geringfügig auswirken, sie erhöht sich nur um wenige Euro im Jahr. Der neue Höchstwert hat jedoch eine gewisse symbolische Bedeutung, da er als Gradmesser für die aktuelle Kostenentwicklung der Energiewende gilt.

Die Höhe der EEG-Umlage errechnen die Übertragungsnetzbetreiber Tennet, Amprion, 50Hertz und TransnetBW grundsätzlich aus der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für das folgende Kalenderjahr einerseits und dem Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus dem laufenden Kalenderjahr andererseits. Die EEG-Umlage für das nächste Jahr wird stets zum 15.10. veröffentlicht. Aufgrund des prognostischen Teils ist der ermittelte Wert immer mit gewissen Unsicherheiten verbunden.

Was führte nun zum Anstieg der EEG-Umlage? Die Entwicklung der letzten zwölf Monate war im Wesentlichen von drei Umständen gekennzeichnet: Zum einen ist die installierte Leistung im Bereich der Windkraft stark angestiegen. Die aktuellen Erwartungen für die zugebaute Windleistung im Jahr 2015 liegen sehr weit über dem im Gesetz angestrebten Ziel von netto 2,5 GW. Schon im letzten Quartal 2014 gab es eine entsprechende Entwicklung. Diese Tendenz wurde jedoch durch den stark abgebremsten Zubau im Bereich Photovoltaik  teilweise ausgeglichen. Der zweite Umstand liegt darin, dass das Jahr 2015, was den Stromertrag aus Wind- und Solarkraft angeht, bislang wahrnehmbar über dem Durchschnitt der letzten Jahre liegt. Mehr EEG-Strom führt aber zu einem größeren absoluten Fördervolumen, das über die EEG-Umlage „eingespielt“ werden muss.

Bekanntlich führt immer mehr erneuerbarer Strom schließlich aber auch zu einem noch niedrigeren Börsenstrompreis. Denn viele EEG-Anlagen (Wind, Wasser, Photovoltaik) können Strom nahezu ohne Grenzkosten produzieren, weil sie die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Rücken haben, die wie eine Kapazitätsprämie wirkt. Dadurch verdrängen sie teurere konventionelle Kraftwerke aus dem Markt. Hierdurch vergrößert sich aber das durch die EEG-Umlage zu deckende Delta zwischen der zu zahlenden Förderung und dem Börsenstrompreis. In der Folge steigt die Umlage zusätzlich an (relativer Förderanstieg). Auch in diesem Jahr merken wir also drittens den Effekt, dass aufgrund des EEG-Wälzungsmechanismus das Mehr an erneuerbarem Strom aufgrund seiner dämpfenden Wirkung auf den Börsenpreis die EEG-Umlage zusätzlich erhöht. Sollten die Börsenstrompreise zukünftig wieder steigen, würde sich dieser Effekt aber entsprechend umkehren.

Bemerkenswert ist schließlich, dass der Anstieg der EEG-Umlage trotz des erheblichen Anlagenzubaus in den letzten zwölf Monaten noch relativ gering ausfiel: Ein größerer Sprung, wie er zu Anfang des Jahrzehnts wiederholt zu beobachten war, trat nicht ein. Dies dürfte wesentlich daran liegen, dass der Zubau nun im Bereich der relativ günstigen Erneuerbare-Energien-Technologien Onshore-Wind und (mittlerweile) Photovoltaik stattfand. In den kommenden Jahren könnte sich der Anstieg der EEG-Umlage aber wieder beschleunigen, wenn mehr und mehr Offshore-Windstrom erzeugt wird, dessen Förderung deutlich oberhalb des „anzulegenden Wertes“ von Onshore-Wind- und Photovoltaik-Strom liegt.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht

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