Eine Abfrage, zwei Abschlüsse, viele Fragezeichen

Auf die Betreiber von Gasnetzen kommen anstrengende Zeiten zu. Nur noch bis Ende dieser Woche gibt es die Möglichkeit, zu dem jüngsten Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Sachen Kostenprüfung Stellung zu nehmen. Nach dem 1.4.2011 wird aus dem Entwurf sicherlich kurzfristig ein verbindlicher Beschluss, welcher den Netzbetreibern Vorgaben zur Beantragung ihrer Netzentgelte macht.

Vor wenigen Tagen hat die BNetzA ihren Entwurf eines Beschlusses zu den „Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen“ und die dazugehörigen Erhebungsbögen im Internet veröffentlicht. Hiernach sind die erforderlichen Unterlagen bis zum 1.7.2011 schriftlich und elektronisch bei der BNetzA einzureichen.

Zum Stressfaktor wird der Beschluss auch dadurch, dass er die Daten auf der Grundlage testierter Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 und 2010 abfragt. Nach dem Plan der BNetzA müssen beide Abschlüsse vollständig in die Erhebungsbögen eingetragen werden – womit sich die abgefragten Daten verdoppeln.

Aber auch sonst wird einiges von den Netzbetreibern abverlangt. So soll der Antrag bereits auf dem testierten Jahresabschluss 2010 beruhen. Gänzlich offen ist hierbei die Frage, ob dieser zu diesem Zeitpunkt überhaupt bereits testiert ist – da es eine Rechtspflicht hierzu nicht gibt.

Auch sonst sind einige Regelungen geplant, die nicht ganz unproblematisch sind. Hierbei sind beispielsweise zu nennen:

  • die Netzbetreiber, die Dienstleistungen von verbundenen Dritten erhalten, müssen für jede Dienstleistung einen eigenen Erhebungsbogen abgeben;
  • die Erhebungsbögen könnten jederzeit ausgetauscht werden und sind dann gleichwohl verbindlich – mit der Folge, dass die gesamten Daten von Hand neu eingetragen werden müssten;
  • eine spätere Veränderung der Daten soll nicht möglich sein;
  • die Möglichkeit, die Frist für die Abgabe der Daten zu verlängern, ist nicht vorgesehen.

Um so mehr empfiehlt es sich, im Anhörungsverfahren auf die konkrete Ausgestaltung Einfluss zu nehmen und Veränderungen anzumahnen. Jeder Netzbetreiber sollte sich beteiligen.

Ansprechpartner: Stefan Wollschläger/Prof. Dr. Christian Theobald/Prof. Dr. Ines Zenke/

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...