Emissionshandel: Der Allowances Appendix 4.0 ist da

(c) BBH

Die am 1.1.2013 beginnende dritte Handelsperiode des Emissionshandels wird stärker europäisch harmonisiert: Neben den EU-weit einheitlich geltenden Zuteilungsregelungen wird bereits im Juni 2012 ein zentrales, EU-weites Unionsregister eingeführt. Die neuen Zuteilungsregeln sehen vor, dass der überwiegende Teil der Emissionszertifikate nicht mehr kostenlos vergeben wird. Das bedeutet für Anlagenbetreiber, entweder den CO2-Ausstoß zu vermindern und nicht benötigte Zertifikate am Markt zu verkaufen oder fehlende Zertifikate am Markt zuzukaufen.

Die für den Handel mit Emissionsberechtigungen erforderlichen Vertragsgrundlagen sind nun von der European Federation of Energy Traders (EFET) für die dritte Handelsperiode aktualisiert worden. Basierend auf dem EFET-Rahmenvertrag samt Anpassungsvereinbarung liegt nunmehr die Version 4.0 des Allowances Appendix vor.

Viel hat sich gegenüber der Vorgängerversion 3.0 nicht geändert. Die wenigen Änderungen sind aber durchaus wichtig:

Zunächst ist die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel berücksichtigt worden. Damit gehören zu den handelbaren Emissionsberechtigungen jetzt auch die „AEUA“, also die Berechtigungen des Luftverkehrs.

Wenn die nationalen Emissionshandelsregister auf ein zentrales, EU-weites Unionsregister umgestellt werden, ändern sich auch die Konten und Emissionsberechtigungen. Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen zur Lieferung und Übertragung der Zertifikate sowie zum „Suspension Event“ angepasst worden. Ebenfalls aufgenommen wurden Regelungen für die Übergangszeit der Umstellung vom nationalen auf das Unionsregister.

Auch die sog. Phishing-Attacken, die in der jüngeren Vergangenheit den Emissionshandel erreicht haben, machten Ergänzungen erforderlich. So finden sich im Allowances Appendix 4.0 konkrete Regelungen zu unberechtigten Transaktionen und „Affected Allowances“.

Zuletzt wurden einige kleine Änderungen vorgenommen, um den Anforderungen der Regeln für die dritte Periode des Emissionshandels besser gerecht zu werden.

Der neue Emissionsanhang zum EFET-Rahmenvertrag ist nahezu unabdingbar für den Handel mit Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode. Eine Aktualisierung der auf einen EFET-Rahmenvertrag basierenden Handelsbeziehung auf den Allowances Appendix 4.0 ist zu empfehlen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...