Erfordert die Umbasierung der Indizes des Statistischen Bundesamtes eine Anpassung von Wärmelieferverträgen?

(c) BBH

Gleitklauseln für den Wärmepreis müssen berücksichtigen, wie sich die Kosten bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme und die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt entwickeln. Das schreibt § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV vor. Aus diesem Grund beziehen sich viele Wärmeversorger in ihren Preisblättern auf diverse Indizes des Statistischen Bundesamtes. Da die Vorgaben der AVBFernwärmeV nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch für andere Formen der gewerblichen Wärmelieferung anwendbar sind, kommen solchen Indizes auch regelmäßig in den Preisanpassungsklauseln von Wärmelieferverträgen im Contracting vor.

In diesem Jahr werden verschiedene Indizes des Statistischen Bundesamtes überarbeitet. Die Stichproben zu dem Berichtstellen und Wägungsschemata, die der Ermittlung eines Indexes zugrunde liegen, werden überprüft und angepasst. Außerdem wird das Basisjahr von 2010 auf 2015 umgestellt. Aus Gründen der Transparenz veröffentlicht das Statistische Bundesamt, im Gegensatz zu vergangenen Indexanpassungen, keine Verkettungsfaktoren, die es rechnerisch ermöglichen würden, Indizes auf der Grundlage früherer Veröffentlichungen weiter zu nutzen.

In der Folge wird zunächst der Jahresdurchschnitt des neuen Basisjahres 2015 auf 100 gesetzt. Darüber hinaus beeinflusst die Überprüfung und Anpassung der Stichproben und Wägungsschemata die Entwicklung des jeweiligen Indexes, die wahrscheinlich von der Entwicklung des Indexes des Basisjahres 2010 abweicht. Diese Abweichung kann ohne Verkettungsfaktoren nicht ausgeglichen werden.

Für die Fernwärmeversorger und andere Wärmelieferanten stellt sich nun die Frage, ob sie auch die Preisblätter und Preisanpassungsklauseln anpassen müssen, und wie sie in diesem Falle mit den betroffenen Kunden umgehen sollen. Um dies rechtssicher einzuschätzen, muss aber die jeweilige Vertragsgestaltung im Einzelfall überprüft werden.

Ansprechpartner BBH: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel
Ansprechpartner BBHC: Marcel Malcher/Felix Hoppe

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...