Erneuerbare Energien in der Systemverantwortung: Neues zur Regelenergiebereitstellung durch Windenergie

(c) BBH
(c) BBH

Der Markt für Regelenergie ist bereits seit Längerem in Bewegung. Was die Erneuerbaren Energien betrifft, so standen hier bislang vor allem Biogasanlagen im Fokus. Doch jetzt soll auch die Windenergie für den Ausgleich von Netzschwankungen herangezogen werden. Wie das gehen soll, steht in einem neuen Leitfaden zur Präqualifikation von Windenergieanlagen zur Erbringung von Minutenreserveleistung im Rahmen einer Pilotphase, den die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) jetzt veröffentlicht haben.

Mit dem Begriff Regelenergie (auch Regelleistung) ist Strom gemeint, der zum Ausgleich von Schwankungen im Netz erzeugt bzw. verbraucht wird, die sich aus Differenzen zwischen Prognose und tatsächlichem Stromverbrauch/tatsächlicher Stromerzeugung ergeben. Zwar hat sich der Bedarf an Regelenergie – für manche vielleicht überraschend – in den letzten Jahren trotz des erheblichen Zubaus Erneuerbarer Energien kaum verändert. Es ist jedoch absehbar, dass die Bedeutung der Regelenergie durch den Umbau des Energiesystems im Zuge der Energiewende immer größer wird.

In jedem Fall wird es zukünftig wichtig sein, dass auch die Erneuerbaren Energien selbst einen Beitrag zur Stabilität des Stromversorgungssystems leisten und dazu auch am Regelenergiemarkt teilnehmen können. Dies wurde bereits im Weißbuch der Bundesregierung „Ein Strommarkt für die Energiewende“ hervorgehoben (wir berichteten). Praktisch spielten bislang aber nur Biomasse-/Biogasanlagen eine Rolle bei der Regelenergiebereitstellung, da diese plan- und steuerbar Strom erzeugen. Komplexer ist die Regelenergiebereitstellung aus Anlagen mit fluktuierender Stromerzeugung, insbesondere Windkraftanlagen, da die Stromerzeugung aus diesen Anlagen vorab nicht mit letzter Sicherheit prognostizierbar ist. Die für die Regelenergiebereitstellung notwendige sichere Zusage einer bestimmten regelbaren Leistung zum Abrufzeitpunkt ist daher problematisch.

Windkraft in den Regelenergiemarkt einzubeziehen, ist aber schon aufgrund des hohen Leistungsbereitstellungspotenzials sinnvoll. Vor diesem Hintergrund haben die vier deutschen ÜNB kürzlich im „Leitfaden zur Präqualifikation von Windenergieanlagen zur Erbringung von Minutenreserveleistung im Rahmen einer Pilotphase“ spezielle Rahmenbedingungen für eine Teilnahme von Windenergieanlagen in einer Pilotphase geschaffen. Die ÜNB gehen mit Blick auf die Besonderheiten des Energieträgers Wind insbesondere auf sachgerechte Prognosen und das Erbringungskonzept ein, mit dem die mögliche (gesicherte) Einspeiseleistung eines Windparks bestimmt werden soll. Dabei haben Anbieter zum Beispiel Abschattungseffekte zu berücksichtigen.

Mit dem Leitfaden werden die Präqualifikationsbedingungen der ÜNB, die jede Anlage vor der Bereitstellung von Regelenergie erfüllen muss, für Windenergieanlagen – zunächst nur für eine Pilotphase bis Ende 2017 – modifiziert. Es ist davon auszugehen, dass die Teilnahme von Windenergieanlagen am Regelenergiemarkt auch nach dieser Probephase weitergeht.

In welchem Umfang Erneuerbare-Energien-Anlagen am Regelenergiemarkt teilnehmen können, hängt auch von den laufenden Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Ausschreibungsbedingungen für Sekundärregelleistung und Minutenreserve ab (BK6-15-158, BK6-15-159). Hierzu hat die BNetzA ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das gegenwärtig zur Konsultation steht. Die kürzeren Ausschreibungszeiträume und die vereinfachten Poolungsmöglichkeiten machen deutlich, dass die Regelenergiebereitstellung durch erneuerbare Energieträger weiter gefördert werden soll. Angesichts der laufenden Konsultation gilt es im Detail zu prüfen, ob die ersten Überlegungen der BNetzA dafür ausreichen.

Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass erneuerbare Energieträger künftig eine stärkere Rolle für die Systemstabilität übernehmen können und sollen. Wie bereits bei der – mittlerweile verpflichtenden – Direktvermarktung von EEG-Anlagen soll es für Erneuerbare-Energien-Anlagen kein „produce and forget“ mehr geben. Diese neue Verantwortung ist zugleich mit vielen Chancen für neue Handlungs- und Geschäftsfelder der Erneuerbaren Energien verbunden.

Ansprechpartner: Dr. Christian de Wyl/Dr. Martin Altrock,/Jan-Hendrik vom Wege/Dr. Wieland Lehnert

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...