EU-Kommission setzt mit Vorschlag zum Industrial Accelerator Act auf Reindustrialisierung und strategische Autonomie

Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine 2022 rückt in der Europäischen Union stärker in den Fokus, wie sich wirtschaftliche Resilienz sichern und zugleich die industrielle Basis Europas im Sinne strategischer Autonomie ausbauen lässt. Während weltweit immer mehr Staaten Handelshemmnisse errichten und ihre Industrie gezielt fördern, hat sich die EU solchen Maßnahmen bislang weitgehend enthalten.

Diese Haltung ändert sich nun mit dem Vorschlag zum Industrial Accelerator Act (IAA), mit dem drei strategische Industriebereiche in den Fokus rücken, in denen die Europäische Union nach wie vor starke Abhängigkeiten und geringe industrielle Resilienz aufweist. 50 Prozent der Batterien, 94 Prozent der PV-Anlagen und 50 Prozent der Wechselstromrichter kommen inzwischen aus China. Der Anteil der Industrieproduktion am Bruttoinlandprodukt der Europäischen Union ist zwischen 2000 und 2024 von 17,3 Prozent auf 14,3 Prozent gesunken. Mit Hilfe des IAA soll der Anteil bis 2035 auf mindestens 20 Prozent steigen (Art. 2).

Worum geht es beim IAA?

Mit dem im Arbeitsprogramm 2025 angekündigten IAA vollzieht die Europäische Kommission nun eine Kehrtwende. Als legislatives Herzstück des Clean Industrial Deal vom Februar 2025 soll er die Diagnose des Draghi-Berichts in bindendes Recht übersetzen: strategische Abhängigkeiten in kritischen Lieferketten und fehlende Nachfrageinstrumente für grüne Grundstoffe werden nicht länger als Marktversagen behandelt, sondern als politisch zu steuerndes Problem. Mit dem nun veröffentlichten Vorschlag zur Verordnung sollen in strategischen Bereichen – energieintensive Industrien, CO2-neutraler Technologien sowie Automobilindustrie – gezielt Leitmärkte geschaffen werden. Staatliche Förderungen sollen dabei an Produktionsanteile in der EU geknüpft werden, häufig als „Buy-European-Regel“ bezeichnet. Zusammen stehen diese drei Bereiche für rund 15 Prozent der industriellen Produktionsleistung der Europäischen Union.

Daneben enthält der Vorschlag weitere zentrale Elemente, die zur Stärkung der europäischen Industrie beitragen sollen: vereinheitlichte und beschleunigte Genehmigungsverfahren für industrielle Dekarbonisierungsvorhaben sowie neue Investitionsbedingungen für ausländische Direktinvestitionen in strategischen Sektoren.

Wie wirken die „Buy-European-Regeln“ des IAA?

Künftig könnten staatliche Beihilfen an sektorspezifische Quoten à la „Made in Europe“ gebunden werden. Staatliche Förderprogramme für Elektroautos wären etwa künftig vielmals nur noch zulässig, wenn zentrale Auto-Komponenten wie Batterien aus der EU stammen (Art. 12). Für elektrische Dienstwagen trifft dies sogar auf jegliche staatliche Förderung zu (Arts. 12-13). Die Kommission hofft, auf diese Weise den Anteil europäischer Batterieprodukte schrittweise zu erhöhen und die Abhängigkeit von China zu verringern.

Insbesondere zielen die Leitmärkte auf CO2-armen Stahl, Aluminium und Zement, Fahrzeugkomponenten und Batterien für Elektroautos sowie Batteriespeicher, Solaranlagen, Wind, Wärmepumpen und Elektrolyseverfahren. Für die CO2-neutralen Komponenten nennt der IAA unterschiedliche Anforderungen, um als „Made in EU“ klassifiziert zu werden. So muss zum Beispiel die Wärmepumpe final in der EU zusammengebaut werden, für PV-Anlagen müssen Wechselrichter und Zellen aus der EU kommen. Für kleine Elektroautos sollen auch CO2-Credits möglich sein (Art. 14). Damit ergänzt der IAA-Vorschlag die Umsetzung des 2024 verabschiedeten Net-Zero Industry Acts mit weiteren komponentenspezifischen Herkunftsanforderungen für öffentliche Vergabe- und Förderprogramme.

Die Ausarbeitung der Regeln zur Europäischen Präferenz wird von intensiven politischen Debatten begleitet. Kritiker:innen bemängeln vor allem, dass im Vergleich zu früheren Entwürfen mehrere Schlüsseltechnologien– etwa Mikrochips, Sensoren, Cloud-Dienste, autonome Fahrsysteme, Robotik sowie Biotechnologie – nicht mehr berücksichtigt werden. Gewerkschaften kritisieren den Entwurf, da er keine Vorgaben bei Tarifbindung und Mitbestimmung macht. Industrieverbände befürchten zu viel Bürokratie und Protektionismus.

Der aktuelle Vorschlag sieht zudem vor, dass mindestens 25 Prozent des öffentlich beschafften oder geförderten Stahls CO2-arm produziert sein müssen. Ein ursprünglich angedachtes CO2 -Label verfolgt die Kommission offenbar nicht weiter, um zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen zu vermeiden. Jedoch sieht er noch eine Grundlage für ein freiwilliges EU-Klassifizierungssystem für CO2-arme Produkte vor (Art. 10 Abs. 2). Eine Produktion innerhalb der EU verlangt der Entwurf für Stahl jedoch nicht ausdrücklich – im Gegensatz zu Aluminium (25 Prozent Made in EU) und Zement (5 Prozent Made in EU) (Anhang II). Vertreter:innen der europäischen Stahlindustrie kritisieren diese Regelung und fordern Nachbesserungen.

Als EU-Hersteller gelten im Übrigen auch Unternehmen aus Staaten, mit denen die Europäische Union Freihandelsabkommen geschlossen hat – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 11 Abs. 1). Der damit  vorgeschlagene „Made with Europe“-Ansatz ist eine vorläufige Absage zu noch strikteren EU-Präferenzforderungen, wie sie ursprünglich insbesondere vom verantwortlichen französischen EU-Kommissar Séjourné gefordert wurden. Dieser Kompromiss soll nun exportorientierte Industrien vor protektionistischen Gegenmaßnahmen  schützen und zugleich dem Anspruch der Kommission gerecht werden, auch unter den aktuellen geopolitischen Bedingungen an freiem Wettbewerb festzuhalten.

Genehmigungsbeschleunigung und Investitionsbedingungen

Neben den Beschaffungsregeln enthält der IAA-Vorschlag ein vereinheitlichtes Genehmigungsverfahren für industrielle Produktionsanlagen und Dekarbonisierungsvorhaben, das für Investoren und Projektträger erhebliche Erleichterungen bringen soll. Ein einziges Verfahren soll künftig alle erforderlichen Zulassungen bündeln, mit verbindlichen Fristen für Behörden und einer Gesamtentscheidungsfrist von maximal 18 Monaten für Projekte in energieintensiven Industrien (Arts. 4-5).

Dekarbonisierungsvorhaben dieser Industrien werden zudem als „strategisch“ eingestuft und kommen in den Genuss beschleunigter Umweltprüfungen (Art. 6). Räumlich ergänzt wird das durch die Pflicht zur Ausweisung von sogenannten Industrial Manufacturing Acceleration Areas, in denen Genehmigungen gebündelt und vorab auf Gebietsebene erteilt werden (Art. 25, 27) und deren Energiebedarf verbindlich in nationale Netzentwicklungspläne einfließen soll (Art. 26). Für Stadtwerke und Netzbetreiber kann gerade letzteres eine praxisrelevante Weichenstellung bedeuten.

Besondere rechtliche Aufmerksamkeit verdienen außerdem die neuen Anforderungen an ausländische Direktinvestitionen. Der Vorschlag geht damit über das bisherige FDI-Screening-Recht hinaus: Während dieses auf Sicherheitsrisiken ausgerichtet ist, knüpft der IAA-Vorschlag die Zulässigkeit großer Investitionen an inhaltliche Bedingungen, mit unmittelbaren Folgen für Projektfinanzierungen und Gesellschaftsstrukturen. Konkret gelten verpflichtende Auflagen für Investitionen ab 100 Millionen Euro in strategischen Sektoren, sofern ein einzelnes Drittland mehr als 40 Prozent der globalen Produktionskapazität kontrolliert — eine Schwelle, die faktisch wohl auf China zielt (Art. 17). Mindestens vier von sechs Kriterien müssen erfüllt sein: Eigentumsanteil maximal 49 Prozent, Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, IP-Lizenzierung, F&E-Ausgaben von mindestens einem Prozent des Bruttoumsatzes, Mindestbeschaffungsquote von 30 Prozent aus der Union — sowie als einziges Pflichtkriterium eine Belegschaft von mindestens 50 Prozent Unionsbürgern (Art. 18).

Wie geht es weiter?

Nachdem die Europäische Kommission ihren Vorschlag am 4.3.2026 vorgestellt hat, befassen sich nun das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union damit.

Die politische Grundunterstützung für das Vorhaben ist vorhanden, jedoch liegen die eigentlichen Konflikte in den Details. Im Rat zeichnen sich drei Konfliktlinien ab: das Verhältnis zwischen „Made in EU“ und „Made with Europe“, bei dem Deutschland bisher für offenere Partnerschaften, Frankreich für strikte EU-Präferenzen eintritt; die WTO-Kompatibilität der vorgeschlagenen Beschaffungsregeln; sowie die FDI-Bedingungen, die gerade in Mitgliedstaaten mit engeren Investitionsbeziehungen zu China auf Widerstand stoßen könnten. Im Europäischen Parlament wird der französische Renew-Abgeordnete Christophe Grudler als Berichterstatter fungieren.

Trotz der politischen Dringlichkeit des Themas ist mit einer Verabschiedung der Verordnung, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gelten würde, voraussichtlich nicht vor Ende 2026, Anfang 2027 zu rechnen. Bis dahin bleibt der internationale Wettbewerbsdruck auf die europäische Industrie vorerst bestehen. Die deutsche E-Auto-Förderung etwa soll vorerst unverändert fortgelten. Sie umfasst weiterhin alle Modelle, unabhängig davon, von welchem Hersteller sie stammen oder wo sie produziert wurden. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums.

Ansprechpartner:innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Dirk Buschle/Dr.-Ing. Håvard Nymoen/Robert Max Lange

Weitere Ansprechpartner:innen Industrie: Dr. Markus Kachel/Dr. Tigran Heymann/Jens Panknin/Andreas Große

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