Grenzenlos – Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung in allen Verbraucherangelegenheiten!

Schlichtung Fletsche Liebe Hand
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Die Versicherungsbranche und der Öffentliche Personenverkehr (ÖPNV) haben sie schon, die Energiebranche auch – und nun sollen sie flächendeckend in ganz Europa kommen: Schlichtungsstellen, die für den gesamten Waren- und Dienstleistungsverkehr Streitigkeiten mit Verbrauchern und bei Online-Geschäftsabschlüssen beilegen sollen.

Dazu ist ein umfassendes Maßnahmepaket des EU-Parlaments und -Rates am 8.7.2013 in Kraft getreten. Es besteht aus der ADR-Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung von Streitigkeiten und der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bei Online-Geschäften (wir berichteten).

Erklärtes Ziel der Richtlinie ist es, für Verbraucherstreitigkeiten alternative Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) zur Verfügung zu stellen, als eine schnelle und kostengünstige Alternative zu Gerichtsverfahren. Die Richtlinie gilt für alle Streitigkeiten mit und ohne grenzüberschreitenden Bezug zwischen Verbrauchern und Unternehmern über vertragliche Verpflichtungen, die sich aus sowohl online als auch offline geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben. Sämtliche Branchen sind hiervon umfasst (mit Ausnahme zum Beispiel der Sektoren „Gesundheit“ oder „öffentliche Weiter- und Hochschulbildung“).

Ob ein Unternehmer am außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen muss und ob die Ergebnisse bindend sind, soll jeder Mitgliedsstaat eigenständig regeln.

Die außergerichtliche Schlichtungsstelle Energie e.V. der Energiebranche erfüllt schon jetzt die wesentlichen Anforderungen der ADR, die im Falle der Kollision gegenüber den Richtlinien für Elektrizität und Erdgas vorrangig ist. Allerdings erfasst die ADR auch die Lieferung und Durchleitung von Energie im Allgemeinen (zum Beispiel Wasser, Flüssiggas und Fernwärme), denn der europarechtliche Begriff des Kaufvertrages stellt auf den Warenbegriff ab, wozu auch diese Medien gehören.

Als Abrundung sieht die ODR-Verordnung vor, dass die EU-Kommission eine Online-Plattform einrichtet, betreibt und finanziert, um Streitigkeiten über Online-Geschäfte zu schlichten. Über diese Plattform können Verbraucher und Unternehmer per Online-Formular in allen offiziellen EU-Sprachen eine Beschwerde einreichen, die vollständig auf elektronischem Wege abgewickelt werden kann.

Die Online-Plattform wird für jede Art von Verbraucherstreitigkeiten zur Verfügung stehen, die sich um vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen drehen, ob grenzüberschreitend oder nicht, solange sich der Verbraucher und der Unternehmer innerhalb der EU befinden. Sie soll die zentrale Anlaufstelle sein für die außergerichtliche Beilegung von Online-Streitigkeiten  durch bestehende AS-Stellen, die mit der Plattform verknüpft sind. Dass diese verfügbar sind, ist eine Vorbedingung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform. Die Regelungen hängen also miteinander zusammen.

Neu ist, dass die Verordnung nicht nur für grenzüberschreitende, sondern auch für rein nationale Online-Streitigkeiten gilt, bei denen der Verbraucher zum Zeitpunkt der Bestellung der Waren oder Dienstleistungen in demselben Mitgliedsstaat wohnt, in dem der Unternehmer niedergelassen ist. Demnach wird sich auch die Schlichtungsstelle Energie e.V. auf neue Begebenheiten durch die Online-Beilegung einstellen müssen. Denn als zuständige AS-Stelle ist sie verpflichtet, die Eckdaten einer Online-Streitigkeit an die Plattform zu übermitteln.

Vorgesehen ist, dass die Verbraucherbeschwerden von der Plattform an die entsprechenden nationalen AS-Stellen weitergeleitet werden. Kann die Beschwerde nicht innerhalb von 30 Tagen weitergeleitet werden, wird die Beschwerde nicht weiter bearbeitet. Im Falle der Bearbeitung gilt die vorgesehene Verfahrensdauer von 90 Tagen. Um den Bekanntheitsgrad der Plattform zu steigern, werden unter anderem die Unternehmen verpflichtet, die Verbraucher über die Existenz der Plattform durch Einstellung eines Links auf der Website und in E-Mails zu informieren!

Die ADR-Richtlinie soll in allen Mitgliedsstaaten spätestens bis zum 9.7.2015 in innerstaatliches Recht umgesetzt sein. Die ODR-Verordnung gilt kurz danach ab dem 9.1.2016. Abzuwarten bleibt, wie die Mitgliedstaaten die Vorgaben genau umsetzen und ob das neue Angebot von den Verbrauchern akzeptiert wird. Jedenfalls bietet sich hier für die Energiebranche die Chance, die Beilegung von Streitigkeiten für die Energie im Allgemeinen (nicht nur für Strom und Gas) zu vereinheitlichen.

Ansprechpartner: Prof. Christian Held/Dr. Erik Ahnis

Ansprechpartner BBHC: Dr. Andreas Lied

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