Gut vorbereitet in den Bieterwettbewerb: Erste KWK-Ausschreibungsrunde für 2023 gestartet

Am 6.4.2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die erste KWK-Ausschreibungsrunde in diesem Jahr für den Gebotstermin am 1.6.2023 eröffnet. Das Ausschreibungsvolumen beträgt rund 75 MW für KWK-Anlagen und rund 25 MW für iKWK-Systeme.

Erhöhter Wettbewerb für KWK-Anlagen nach deutlicher Überzeichnung in vergangenen Ausschreibungsrunden

Die vorangegangene Ausschreibung für KWK-Anlagen am 1.12.2022 war mit einem insgesamt gebotenen Volumen von rund 106 MW trotz des erhöhten Ausschreibungsvolumens in Höhe von ca.  87 MW deutlich überzeichnet. Vor dem Hintergrund der Energie(preis-)krise und der drohenden Gasmangellage überraschte das. Von den insgesamt 19 eingereichten Geboten konnten lediglich zwölf bezuschlagt werden und zwei Gebote mussten wegen formeller Fehler von dem Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.

Es bleibt abzuwarten, ob sich der in der letzten Ausschreibung zu beobachtende verschärfte Wettbewerb auf die Gebotsstrategien auswirken wird und einige Bieter mit weniger riskanten Geboten ins Rennen gehen, um die Chance auf einen Zuschlag zu erhöhen.

Ausweitung des Ausschreibungssegments für iKWK-Systeme

Die Ausschreibungen für iKWK-Systeme waren in der Vergangenheit häufig leicht unterzeichnet. Deswegen durften Bieter bei Einhaltung der strengen Formvorgaben der BNetzA fast sicher mit einem Ausschreibungszuschlag rechnen – auch bei einem nahe am zulässigen Höchstwert von 12 ct/kWh angegeben Gebotswert. In diesem Jahr dürfen unter dem KWKG 2023 erstmals auch „kleine“ iKWK-Systeme an der Ausschreibung teilnehmen, in welchen KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 500 kW eingesetzt werden. Bislang galt hier der Schwellenwert von 1 MW, sodass kleinere iKWK-Systeme im Förderregime des KWKG nicht erfasst waren.

Hinweis der Clearingstelle EEG | KWKG zur Förderung innovativer KWK-Systeme

Im August 2022 brachte die Clearingstelle EEG | KWKG außerdem das Hinweisverfahren zur Zulässigkeit der Einspeisung von Wärme aus iKWK-Systemen mittels Rücklauftemperaturanhebung zum Abschluss. Nachdem sich sämtliche im Rahmen dieses Verfahrens eingebrachten Stellungnahmen für die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise ausgesprochen hatten, bestätigte nun auch die Clearingstelle EEG | KWKG diese Wertung. Dieses Ergebnis widerspricht jedoch der bisherigen Verwaltungspraxis des BAFA, das sich bislang noch nicht dazu geäußert hat, welche Schlüsse es aus der nicht rechtsverbindlichen Entscheidung der Clearingstelle ziehen wird.

Voraussetzungen einer erfolgreichen Ausschreibungsteilnahme und Umsetzung der bezuschlagten Projekte

Die bisherige Erfahrung mit den Ausschreibungen zeigt, dass neben der Wahrung der strengen Formvorgaben im Ausschreibungsverfahren insbesondere ein realistischer Zeitplan für die Umsetzung der bezuschlagten Projekte sowie eine umfassende Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme bereits im Zuge der Vorbereitung des Gebots ratsam ist. So lassen sich etwaige Pönalzahlungen oder gar das Erlöschen eines Ausschreibungszuschlags vermeiden.

Ansprechpartner*innen BBH: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel/Dr. Heiner Faßbender/Laura Radimeczky-Krekel

Ansprechpartner*innen BBHC: Roland Monjau/Felix Hoppe/Lina Taube

PS: Wenn Sie sich für die KWK- und iKWK-Ausschreibungen interessieren, dann schauen Sie hier.

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