Im Gespräch mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Jochen Homann

© Laurence Chaperon

Mit „Herr Präsident“ wird er ungerne bei Veranstaltungen vorgestellt, als „obersten Regulierer“ bezeichnet ihn die Presse gerne und er selbst sieht sich eher als Vermittler. Zu vermitteln hat Jochen Homann tatsächlich so einiges, besonders im Energiebereich. Und darüber haben wir mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur (BNetzA) gesprochen.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Homann, die neue Bundesregierung knüpft den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien eng an die Aufnahmefähigkeit der Netze. Auch Sie betonen die Wichtigkeit des Netzausbaus, um den Strom von Standorten mit Überproduktion an Standorte mit Stromdefiziten transportieren zu können. Dennoch scheint der Netzausbau nicht voranzukommen. Scheitert die Energiewende an den Netzen?

Homann: Seit nunmehr fast zwei Dekaden ist die Entwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien ein wesentlicher Treiber für den Netzausbau. Erst in den vergangenen fünf Jahren machen sich Netzengpässe stärker bemerkbar. Um stark steigende Kosten für die Netz- und Systemsicherheit zu vermeiden, ist der Netzausbau unumgänglich – dies ist für die Bundesnetzagentur sowie für die planenden und ausbauenden Unternehmen keine neue Erkenntnis.

Der Gesetzgeber sowie die Bundesnetzagentur arbeiten seit längerer Zeit darauf hin, den Ausbau der Netze zu beschleunigen.

Aus meiner Sicht hat die Energiewende gute Erfolgsaussichten, sofern wir am Netzausbau festhalten und weiter an einer zügigen Umsetzung arbeiten. Natürlich wird die Bundesnetzagentur auch in Zukunft innovative Maßnahmen zur Reduktion des Netzausbaus vorantreiben. Die Maxime dabei ist: Soviel Netzausbau wie nötig und so wenig wie möglich.

BBH-Blog: Bei unserer Energiekonferenz sagten Sie, unsere Netze stünden konstant unter Stress. Die Summe von 1,4 Mrd. Euro für Redispatch- und Einspeisemanagement-Maßnahmen in 2017 scheint Ihre These zu belegen. Was ist außer dem Netzausbau notwendig, damit diese Zahlen in diesem Jahr nicht weiter steigen?

Homann: Redispatch und Einspeisemanagement sind operative Maßnahmen, deren Bedarf sich aus dem Marktgeschehen sowie der Infrastruktur im Strombereich ergibt. Durch die Einbindung Erneuerbarer Energien ist das Marktgeschehen verstärkt den Launen des Wetters unterworfen. Niemand kann prognostizieren oder gar versprechen, dass Maßnahmen für Redispatch- und Einspeisemanagement in 2018 geringer ausfallen werden. Natürlich werden neue Netzkapazitäten an den richtigen Orten zu einer Reduktion dieser Maßnahmen beitragen. Parallel dazu und mit geringerer Vorlaufzeit arbeitet die Bundesnetzagentur in Koordination mit den Netzbetreibern darauf hin, operative Maßnahmen einzuführen, um die Nutzung der Bestandsnetze zu verbessern. Zu nennen ist hier bereits der durchaus vielversprechende Einsatz von Phasenschiebern. Im Rahmen des zuletzt genehmigten Szenariorahmens 2019-2030 hat die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern die Aufgabe gestellt, weitere mögliche Ad-Hoc-Maßnahmen zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten.

BBH-Blog: Immer öfter hört man, die Energiewende würde auch (manche sagen: vor allem) im Verteilernetz stattfinden. Die Mehrzahl der Erneuerbaren-Energien-Anlagen ist hier angeschlossen, die dezentrale Struktur der Verteilernetzbetreiber (VNB) passt zu einer immer dezentraler werdenden Erzeugungslandschaft. Damit die VNB weiter Systemdienstleistungen erbringen können, sind sie allerdings darauf angewiesen, Zugang zu den notwendigen Daten zu bekommen und geeignete Werkzeuge, z.B. bei Flexibilitätsoptionen zur Verfügung zu haben. Wie nehmen Sie die Rolle der VNB heute und in Zukunft wahr?

Homann: In der Tat stehen die Verteilernetzbetreiber durch den Anschluss von erneuerbaren Erzeugungsanlagen sowie von flexiblen Verbrauchern vor großen Herausforderungen. Hinzu kommt, dass aufgrund des Rückgangs von Großkraftwerken Systemdienstleistungen in Zukunft durch kleinere Anlagen, die in den Verteilernetzen angeschlossen sind, erbracht werden. All diese Entwicklungen führen zu einem höheren Bedarf nach Abstimmung und Datenaustausch zwischen Netzbetreibern und Erzeugungsanlagen. Dabei gilt: Jeder Akteur muss die Daten bekommen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Dieser Datenaustausch wird die Verteilernetzbetreiber in die Lage versetzen, fundierte Lastflussprognosen zu erstellen, um Eingriffe in das Netz zu minimieren und optimal durchzuführen. So müssen die Verteilernetzbetreiber in Zukunft ihre Verantwortung für die Netzsicherheit proaktiver wahrnehmen, eine völlig neue Rolle erwächst daraus jedoch nicht.

BBH-Blog: Viele Unternehmen der Energiewirtschaft ächzen unter der immer komplexer werdenden Regulierung. Die Anreizregulierung hat sich zu einem Bürokratiemonster entwickelt mit so komplizierten kleinteiligen Regeln, die ein echtes Expertenwissen erfordern. Gleichzeitig ist die Regulierung an manchen Stellen so starr, dass z.B. alternative Finanzierungsmodelle kategorisch ausgeschlossen werden. Ist es angesichts dessen nicht Zeit für eine grundlegende Reform?

Homann: In der Evaluierung der Anreizregulierung haben wir uns auch intensiv die Verwaltungsverfahren angeschaut. Dass die Regulierung bestimmte Finanzierungsmodelle kategorisch ausschließt, sehen wir so nicht. Und ein „Bürokratiemonster“, wie Sie es nennen, haben wir nicht erblickt. Aber dass beispielsweise durch Standardisierungen bei der Kapitalkostenbestimmung deutliche Vereinfachungen der Regulierung erreicht werden könnten, ist sicher nicht von der Hand zu weisen. Die Rückmeldungen dazu aus der Branche waren allerdings uneinheitlich, so dass wir einen solchen Ansatz innerhalb des Prozesses der Evaluierung der Anreizregulierung nicht weiterverfolgt haben. Was jedoch deutlich wurde: Die Unternehmen neigen dazu, einerseits die Komplexität des Regulierungssystems zu beklagen und auf der anderen Seite Ausnahmevorschriften zur Abbildung ihres spezifischen Einzelfalles zu fordern, die die Komplexität des Regulierungssystems erhöhen.

Grundsätzlich bin ich immer gerne bereit für Diskussionen, wenn die Branche Vorschläge zur Vereinfachung der Anreizregulierungs- bzw. Netzentgeltverordnung hat. Etwaige Vereinfachungen sollten selbstverständlich auch nicht die Netzbetreiber in Summe belasten. Änderungen können aber umgekehrt auch nicht nur ins Auge gefasst werden, wenn jeder einzelne Netzbetreiber mindestens genauso hohe oder eben höhere Erlöse zugesprochen bekommt, als im alten System. Denn dann wäre die Vereinfachung letztlich ein Geschäft zu Lasten Dritter, der Verbraucher.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Homann, diese Frage werden Sie erwartet haben: Bei der Frage nach der Höhe des sachgerechten EK-Zinssatzes für die 3. Regulierungsperiode hat der Gerichtsgutachter festgestellt, dass Sie den Zinssatz zu niedrig angesetzt haben. Orientiert man sich an den Renditen am internationalen Kapitalmarkt, sind diese in der Tat höher als das, was Sie den Netzbetreibern zugestanden hatten. Sie halten trotzdem an Ihrer Berechnung fest?

Homann: Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus Sicht der Bundesnetzagentur eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die regulierte Energienetzinfrastruktur dar. Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen. Mit dieser Position haben wir auch Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt.

Bei der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze darf nicht nur das Interesse der Netzbetreiber an einer möglichst hohen Verzinsung berücksichtigt werden, sondern auch die Ziele einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung. Denn die festgelegten Eigenkapitalzinssätze haben maßgeblichen Einfluss auf die Erlöse der Netzbetreiber und damit auf die von den Verbrauchern zu tragenden Netzentgelte. Die Netzbetreiber fordern hohe Millionenbeträge, die von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssen. Ob das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Abwägung rechtlich korrekt vorgenommen hat, soll der Bundesgerichtshof (BGH) prüfen.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Homann, vielen Dank für das Gespräch!

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