Jetzt geht’s los: Das Gesetzes- und Verordnungspaket zur Umsetzung der IED ist in Kraft

(c) BBH
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Ganz pünktlich ist sie nicht gelungen, die Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED). Eigentlich endete die Frist dafür bereits am 7.1.2013. Aber jetzt ist es soweit, die deutschen Regelungen zur Umsetzung der IED sind in Kraft getreten. Die am 6.1.2011 verabschiedete IED vereint sechs alte Richtlinien (darunter die IVU-Richtlinie) und soll die Wettbewerbsbedingungen angleichen und dazu künftig europaweit einheitliche Standards schaffen.

Die Liste der geänderten Vorschriften ist lang: Nicht nur im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) schlägt sich die IED nieder. Auch in zahlreichen Verordnungen, insbesondere in denen zum Immissionsschutz bei Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) und für Abfallverbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen (17. BImSchV), gibt es zahlreiche Änderungen (wir berichteten). Hier den Überblick zu behalten, fällt nicht leicht.

Gut aufgestellt ist deshalb, wer unternehmensintern bereits über ein Umweltmanagement-System verfügt, in dem z. B. in Unternehmensrichtlinien und/oder in einem Rechtskataster die Verantwortlichkeiten und zu beachtenden Regelungen klar definiert sind. Denn nicht nur bei der Planung neuer Anlagen sind die neuen Vorgaben zu beachten. Auch Betreiber bestehender Anlagen müssen sich z. B. mit neuen BVT-Merkblättern und Grenzwerten, mit dem Ausgangszustandsbericht im Genehmigungsverfahren und den künftig deutlich häufigeren Umweltinspektionen (wir berichteten) auseinandersetzen. Festgelegt werden sollte deshalb insbesondere, wer die Veröffentlichung neuer BVT-Merkblätter im Blick behält, deren Anforderungen künftig innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung auf europäischer Ebene realisiert sein müssen. Auch wer die Anlagen überwacht und die damit verbundenen Meldepflichten übernimmt, sollte klar definiert sein. Schließlich sind nicht nur die Fristen streng und die Kontrollen engmaschiger als bisher; auch die drohenden Sanktionen bei Versäumnissen sind teils erheblich. Und auch für die interne und externe Kommunikation sollten – natürlich auch abseits der IED – Vorkehrungen getroffen werden. Denn künftig sollen der Öffentlichkeit deutlich mehr Daten zugänglich werden als dies bisher der Fall war.

Fazit: Auch wenn aufgrund des bereits hohen Umweltstandards in Deutschland die rund 9.000 unter die IED fallenden Anlagen weit weniger stark betroffen sind als Anlagen unserer europäischer Nachbarn, darf sich dennoch keiner zurücklehnen. Durch interne organisatorische und personelle Vorgaben sollte jedes Unternehmen sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen umgesetzt und eingehalten werden. Also: Auf los geht’s los.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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