KfW-55-Förderung entfällt zum 1.2.2022

Statt Weihnachtsgaben erreichte die Immobilienwirtschaft eine Hiobsbotschaft: Mit einer Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entfällt die KfW-55 Förderung zum 1.2.2022. Anträge, die bis zum 31.1.2022 eingehen, werden noch bearbeitet. Das wird Konsequenzen für Neubauten haben.

Worum es geht

Mit der BEG fördert der Bund die Sanierung, den Neubau und den Kauf eines neuen oder frisch sanierten energieeffizienten Wohngebäudes (BEG WG) und Nichtwohngebäudes (BEG NWG) sowie einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien (BEG EM). Bestehende Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) sind seit Anfang 2021 in der BEG zusammengefasst. Die BEG unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG WG und BEG NWG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW seit dem 1.7.2021 verfügbar. Die jeweilige Höhe der Förderung richtet sich nach dem Effizienzhaus-Standard des Objekts.

Erneute Anpassung der BEG: statt 55 nun 40

Erst am 18.10.2021 war die überarbeitete Förderrichtlinie BEG in Kraft getreten, doch schon am 4.11.2021 kündigte die Bundesregierung an, dass die Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 zum 1.2.2022 eingestellt wird. Die Förderung der Sanierung von Effizienzhaus-55-Objekten soll davon nicht betroffen sein. Damit endet die Möglichkeit, einen attraktiven Kredit bis zu 150.000 Euro oder einen Zuschuss zu einem Effizienzhaus-55-Neubauprojekt von bis zu 26.250 Euro zu erhalten. Dabei hat – Stand September 2021 – die Bewilligung von Neubauförderungen nach dem Effizienzhaus-55-Standard im laufenden Jahr ein Drittel aller bewilligten BEG-Förderungen ausgemacht.

Durch diese veränderte Verteilung der Fördergelder sollen mehr Treibhausgase eingespart werden: Die Bundesregierung argumentiert, die ganzheitliche energetische Sanierung von Objekten und Einzelmaßnahmen zur Erreichung des Effizienzhaus-55-Standards leistet einen größeren Beitrag zum Klimaschutz als die Neuerrichtung von Gebäuden dieser Klasse. Der Neubau solle vielmehr nach dem strengeren Effizienzhaus-40-Standard erfolgen.

Die Immobilienbranche kritisiert, dass so der Bau neuer, bezahlbarer Wohnungen ausgebremst werde. Der Bau nach dem strengeren Effizienzhaus-40-Standard sei nur über höhere Mietpreise umsetzbar, der Wegfall der Förderung werde wie ein Baustopp wirken.

Neue Kriterien und Standards mit neuer Bundesregierung, unter anderem im GEG 2.0

Die Ampel-Parteien haben dieses Thema auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen: Nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den Effizienhaus-55-Standard planen sie, eine neue Förderung für den Wohnungsneubau aufzusetzen. Dies soll sich vor allem an den Treibhausgas-Emissionen pro m² Wohnfläche orientieren. Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll zudem den Bau nach strengeren Effizienzhaus-Standards bewirken. So ist geplant, die Neubau-Standards ab dem 1.1.2025 an den EH-40-Standard anzugleichen. Auch die Vorgaben für Aus- und Umbauten sowie Erweiterungen sollen perspektivisch strenger werden. Bekanntlich soll auch ein neues GEG 2.0 den Gebäudesektor klimaneutral machen. Notwendig werden ein umfassender CO2-Zielwert und die Steigerung der Bestandssanierung. Das GEG stellt bisher lediglich Anforderungen an die Gebäudehülle und den Primärenergiebedarf mit dem Ziel, den Energiebedarf des Gebäudes im Betrieb zu reduzieren. Neben der Regulierung der CO2-Emmissionen im Betrieb muss das GEG aber auch die Herstellung der Baukonstruktion und technischen Anlagen berücksichtigen (Lebenszyklus des Gebäudes). Zudem soll zum 1.1.2025 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben werden.

Novelle der Gebäudeeffizienz-Richtlinie mit ambitionierten Zielen

In diese Richtung geht auch die im Rahmen des Fit for 55 letzte Woche vorgestellte novellierte Gebäudeeffizienz-Richtlinie. Sie soll nicht nur die Gebäudeenergieeffizienz verbessern, sondern auch den Ausstoß von Treibhausgasemissionen reduzieren. Dies soll unter anderem mit einem Null-Emissionen-Gebäude-Standard für Neubauten sowie Mindesteffizienzstandards für Bestandsbauten gelingen.

Es gilt also, weiter zu beobachten, wie sich die Rechtslage sowohl im Bereich des Förderns als auch des Forderns von energieeffizienten Gebäudeneubau- und Sanierungsprojekten entwickelt.

Ansprechpartner*innen: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel

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