Mission Wärmewende: BMWE veröffentlicht Förderaufruf „Explorationsinitiative Geothermie“

Ohne die Geothermie wird die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung nicht zu bewältigen sein. Die Potenziale der geothermischen Wärmeversorgung sind jedoch noch immer nicht hinreichend erschlossen. Um den Ausbau der Geothermie voranzubringen und bis 2030 ein geothermisches Potenzial von 10 TWh zu erreichen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms den Förderaufruf „Explorationsinitiative Geothermie“ veröffentlicht. 

Der Förderaufruf richtet sich vor allem an Unternehmen der Energiewirtschaft und kommunale Unternehmen im Verbund mit wissenschaftlichen Einrichtungen.

Gegenstand der Förderung

Der Förderaufruf adressiert Projekte, die der Aufsuchung und Erschließung von geothermischen Reservoiren zur Wärmebereitstellung dienen. Gefördert werden offene geothermische Systeme mit Zieltiefen ab 400 Metern. Erstmals können neben Projekten mit hydrothermalen Dubletten auch petrothermale Systeme gefördert werden. Voraussetzung ist dabei, dass das Wasser wieder in den Untergrund zurückgeführt wird.

Der Förderaufruf ist in drei Module unterteilt, wobei diese – zumindest teilweise – aufeinander aufbauen. Gefördert werden Vorstudien (Modul 1) für Erschließungs- und Nutzungskonzepte von Geothermie-Projekten. In diesem Modul muss der Status quo der Energieversorgung analysiert und die geologische Situation bewertet werden. Zudem müssen die Ziele des Explorations- oder Demonstrationsprojekts benannt werden.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorstudie werden Projekte gefördert, die ein hinreichend gutes geothermisches Potenzial erwarten lassen und zudem vorweisen können, dass es eine ausreichende Abnahmestruktur zur Nutzung der produzierten Wärme gibt (Modul 2). Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören geophysikalische Erkundungsmethoden (zum Beispiel 3-D-Seismiken), das Abteufen erster Erkundungs- oder Erschließungsbohrungen und damit verbundene Gewerke. Sofern Bohrungen niedergebracht werden, soll deren Nachnutzung angestrebt werden.

Ebenfalls förderfähig sind wissenschaftlich begleitende Forschungs- und Entwicklungsprojekte für eine geothermische Standortentwicklung (Modul 3). Insbesondere können wissenschaftliche Untersuchungen wie ein erweitertes seismisches Monitoring, die Entnahme und Untersuchung von Gesteinsproben und die Erstellung ganzheitlicher Untergrundmodelle gefördert werden. Außerdem sind Öffentlichkeitsbeteiligungen, Informationsveranstaltungen sowie nichttechnische Innovationen und Aspekte der sozialen Akzeptanz förderfähig. Das Modul 3 kann sowohl als Ergänzung zum Modul 2 in Anspruch genommen werden als auch als eigenständiges Projekt in Kombination mit anderen Explorationstätigkeiten, welche beispielsweise im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als Beihilfe auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt. Die maximale Förderhöhe bemisst sich nach dem einschlägigen beihilferechtlichen Freistellungstatbestand. Insbesondere ist relevant, ob die Förderung als Beihilfe für Forschung, Entwicklung und Innovation oder als Umweltschutzbeihilfe bewilligt wird.

Verfahren und Fristen

Die Modul-1-Förderung ist im Rahmen eines einstufigen Antragsverfahrens zu beantragen.

Für die Förderung der Module 2 und 3 findet dagegen ein zweistufiges Verfahren Anwendung: In der ersten Stufe müssen Antragsteller eine Projektskizze einreichen. Auf Grundlage der Projektskizze bewertet der Projektträger die Förderaussichten und teilt dem BMWE seine Empfehlung mit. Das BMWE trifft die endgültige Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Im Anschluss an die positive Bewertung muss der Interessent den eigentlichen Antrag stellen; dies ist die zweite Stufe des Antragsverfahrens. Projektskizzen für die erste Auswahlrunde können bis zum 31.1.2026 eingereicht werden.

Ansprechpartner:innen: Andreas Große/Dr. Heiner Faßbender/Samira Hentschel

Weitere Ansprechpartner:innen: Dr. Markus Kachel/Juliane Kaspers

P.S.: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern bei unseren Webinaren „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Strategische Entscheidungsfindung zur erfolgreichen Umsetzung von Transformationsprojekten“ und „Dekarbonisierung und Ausbau von Wärmenetzen – Rechtsrahmen und Fördermöglichkeiten“ vorbei.

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