Netzagentur will Zielmodell der Marktkommunikation festlegen

(c) BBH

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15.6.2018 ein Festlegungsverfahren zum Zielmodell der Marktkommunikation im Stromsektor eröffnet („MaKo 2020“). Das Interimsmodell dazu hatte die BNetzA bereits Ende 2016 festgelegt, um für den Übergangszeitraum vom 1.10.2017 bis maximal zum 31.12.2019 (vgl. § 60 Abs. 2 Satz 2 MsbG) einen Datenaustausch aus intelligenten Messsystemen (iMS) sicherstellen zu können, ohne bereits auf die sog. sternförmige Marktkommunikation (vgl. § 60 Abs. 2 Satz 1 MsbG) zurückgreifen zu müssen.

Im Interimsmodell ist vorgesehen, dass der Datenaustausch weiterhin über den Verteilernetzbetreiber, der insbesondere auch mit der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung betraut ist, vorgenommen wird. Auf Grund der aktuell noch fehlenden Marktverfügbarkeit von iMS laufen die Regelungen des Interimsmodells zum Datenaustausch aus iMS bis zum heutigen Tage im Wesentlichen leer.

Nach § 60 Abs. 2 Satz 2 MsbG ist aber die Übergangsregelung, wonach von der sternförmigen Marktkommunikation einstweilen noch abgewichen werden kann, zeitlich bis zum 31.12.2019 begrenzt. Vor diesem Hintergrund hat die BNetzA das vorliegende Festlegungsverfahren eröffnet, um eine zeitgerechte Umsetzung einer gesetzeskonformen Marktkommunikation sicherstellen zu können.

Kern ist dabei die grundlegende Überarbeitung der Prozessbeschreibung zur MaBiS und der Stammdatenprozesse. Sie soll sicherstellen, dass auch im Rahmen einer sternförmigen Marktkommunikation alle Marktbeteiligten über denselben Datenbestand verfügen. Diese Anpassungen sind auf die Einbindung der Übertragungsnetzbetreiber in die Netzbilanzierung zurückzuführen. Gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 6 MsbG sind die Übertragungsnetzbetreiber zukünftig anstelle der Verteilernetzbetreiber für die Aggregation von Daten aus iMS zuständig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Prozessüberarbeitung ist die Hinterlegung von Berechnungsformeln für komplexe Messstellen („MaLo-Melo-Berechnungsformeln“) sowie allgemein die Aufbereitung von Messwerten aus iMS. Diese Regelungen werden vor dem Hintergrund konsultiert, dass die erste Generation von Smart-Meter-Gateways (SMGW) gegebenenfalls noch nicht vollständig zu einer umfassenden Abbildung dieser Funktionalitäten in der Lage sein wird. Daher ist ein Datenversand zunächst auch noch nicht direkt aus SMGW, sondern den Back-End-Systemen der Messstellenbetreiber vorgesehen.

Was heißt das für Energieversorgungsunternehmen?

Auch wenn zum aktuellen Zeitpunkt noch keine vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zertifizierten iMS am Markt verfügbar sind, wirkt sich das Festlegungsverfahren auf alle Energieversorger aus. Die IT-Systeme (v.a. Verbrauchsabrechnungs- und Energiedatenmanagementsysteme) müssen in jedem Fall ertüchtigt werden. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der konsultierten Prozesse (Ziel: zum 1.12.2019) ist davon auszugehen, dass iMS marktverfügbar sein werden und eine Marktkommunikation unter Nutzung iMS durchzuführen sein wird.

Bereits jetzt können sich alle betroffenen Marktrollen darauf einstellen, dass es in Zukunft ein weiteres Festlegungsverfahren geben wird, indem die aktuell konsultierten Vorgaben nochmals überarbeitet werden. Mit den konsultierten Datenaustauschprozessen sollen die gesetzlichen Vorgaben des § 60 Abs. 2 Satz 1 MsbG zunächst im Wege einer sog. „zentralen“ sternförmigen Marktkommunikation ausgestaltet werden. Die Marktrolle Messstellenbetreiber ist dann für die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung sowie den Datenversand zuständig. Die Aufgaben werden nicht vom SMGW, sondern aus den Back-End-Systemen durchgeführt. Hintergrund sind die erwarteten technischen Restriktionen der SMGW der ersten Generation.

In einem zweiten Schritt – voraussichtlich, wenn die zweite Generation der SMGW marktverfügbar ist – soll die sog. „dezentrale“ sternförmige Marktkommunikation eingeführt werden, die eine Aufbereitung von Messwerten aus iMS und den Datenversand direkt aus dem SMGW an die berechtigten Marktrollen beschreiben wird. Der zeitliche Horizont für eine entsprechende nochmalige Prozessüberarbeitung ist aktuell offen.

Ansprechpartner: Dr. Jost Eder/Dr. Andreas Lied/Jan-Hendrik vom Wege/Dr. Florian Wagner

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