Neu: Die VDE-Anwendungsregel zur Kaskade ist da

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Netzbetreiber müssen zusammenarbeiten, wenn die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gestört oder gefährdet ist. Welche Pflichten sie dabei haben, normiert eine neue Anwendungsregel des Verbandes für Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE), die gleichsam die technische Seite der §§ 13, 14 EnWG abbildet.

Diese lange erwartete Anwendungsregel zur „Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen“ (VDE-AR-N 4140) ist jetzt zum 1.2.2017 in Kraft getreten und auf der Internetseite des VDE abrufbar.

Wichtig: Die Vorgaben zur Kaskade im Stromnetz sind „so schnell wie möglich“, spätestens innerhalb von zwei Jahren, umzusetzen. Wer das versäumt, dem drohen erhebliche Haftungsrisiken. Denn gemäß § 49 EnWG kann sich ein Netzbetreiber, der die Regeln des VDE umgesetzt hat, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung darauf berufen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik umgesetzt zu haben. Andernfalls muss sich der Netzbetreiber im Einzelfall vom Verschuldensvorwurf entlasten. Er muss nachweisen, dass er zwar den Vorgaben des VDE nicht folgt, dennoch aber die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten hat. Ein solcher Nachweis ist oft schwer zu führen.

Zahlreiche Netzbetreiber stehen nun vor der Aufgabe, die Anwendungsregel VDE-AR-N 4140 im eigenen Unternehmen abzubilden. Dabei stellt sich – einmal abgesehen von den rechtlichen Aspekten – auch die Frage, welche Details bei der Umsetzung des energiewirtschaftlich-technischen Inhalts in die Praxis beachtet werden müssen. Die Ansprüche an die Unternehmen sind komplex: Es müssen unter anderem feste Kommunikationsprozesse implementiert werden. Der Stamm- und Betriebsdatenaustausch muss sichergestellt werden. Und die Abstimmungsprozesse mit vor- und nachgelagerten Netzbetreibern müssen klar sein. Schließlich geht es um nichts geringeres als die Versorgungssicherheit…

Ansprechpartner: Dr. Thies Hartmann/Dr. Michael Weise

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