„Regionaler geht es nicht.“ Ein Interview mit Markus Käser, Vorsitzender des Landesnetzwerks Bürgerenergie Bayern e.V.

(c) Markus Käser
(c) Markus Käser

Ein Effekt des Ausbaus der regenerativen Energien, wie er in Deutschland geschah, besteht darin, dass Energie „demokratischer“ geworden ist: Energieerzeugung und -versorgung sind nicht mehr allein die Sache weniger Großkonzerne, sondern die Branche wird bunt. Zu den Akteuren, die sich hier tummeln, gehören auch die Bürger, die durch private Anlagen oder gemeinsam – z. B. als Genossenschaften – bedeutende Anteile an der Energieversorgung heute halten.

Der BÜRGERENERGIE BAYERN e.V. bündelt die gemeinsamen wirtschaftlichen und politischen Interessen der bayerischen Energiewirtschaft in Bürgerhand. Dazu gehören nicht nur rund 250 bayerische Bürgerenergiegenossenschaften (BEGs), sondern auch Gemeinde- und Stadtwerke und andere Betreiber von Bürgerenergie-Anlagen. Wir freuen uns, dass wir den Vorsitzenden des Landesnetzwerks, Markus Käser, für ein Interview gewinnen konnten.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Käser, wie ist es aktuell um die Bürgerenergiegenossenschaften in Bayern und Deutschland bestellt?

Käser: Ganz ehrlich: die Situation ist dramatisch. Mit der Liberalisierung des Strommarktes und der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hatte die Zahl der Bürgerenergiegenossenschaften rasant zugenommen; die EEG-Novelle 2014 brachte jedoch eine markante Zäsur: Die Neugründungsraten sind seither völlig eingebrochen. Allein die Bauanträge für Windkraftanlagen in Bayern zeigen, wie es momentan um die Erneuerbaren Energien im Freistaat steht: Gingen im Jahr 2013 noch 570 Anträge bei der oberen Baubehörde ein, so waren es 2014 nur noch 330. Im ersten Quartal 2015 gab es gerade einmal 12 Neuanträge. Dabei haben Bürgerenergiegenossenschaften einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, die Energiewende nach vorne zu treiben: Jede zweite Kilowattstunde Erneuerbarer Energie kommt aus Bürgerenergieanlagen!

BBH-Blog: Womit haben Sie aktuell zu kämpfen?

Käser: Es ist eine ganze Reihe an Problemen: Die EEG-Vergütung wird kontinuierlich zurückgefahren, und ab 2017 kommen die europaweiten Ausschreibungen für die Förderung Erneuerbarer Energien. Dann gibt es noch die Mindestabstandsregeln für Windräder in Bayern und neue bürokratische Hürden, die sich beispielsweise aus dem Kleinanlegerschutzgesetz ergeben. Das Landes- und Bundeswirtschaftsministerium verhindert auf diesem Weg regionale Wertschöpfung. Man ist auf dem besten Weg, die demokratische und dezentrale Energiewende an die Wand zu fahren.

BBH-Blog: Starke Worte. Was müsste sich denn aus Ihrer Sicht ändern, damit die Bürgerenergie auch weiterhin ein Teil der deutschen Energieerzeugungslandschaft bleibt?

Käser: Grundsätzlich wollen wir keine Ausschreibungen. Die ab 2017 geplanten Ausschreibungsmodelle zur Ermittlung der Fördersätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sollten zumindest aber überarbeitet werden. Werden kleine Bürgerenergieprojekte im Bereich Onshore-Wind und Photovoltaik von der Ausschreibungspflicht ausgenommen, kann die Akteursvielfalt in der Energieerzeugung auch erhalten bleiben. Diese Forderung ist nicht aus der Luft gegriffen – die neuen Beihilfeleitlinien für Energie und Umwelt der Europäischen Kommission sehen explizit ein Abweichen vom Ausschreibungsprinzip für kleinere Projekte vor.

BBH-Blog: Könnten Sie denn in Ausschreibungen gegen den windreichen Norden überhaupt besteht?

Käser: Das ist ein wichtiges Thema. Wir wünschen uns natürlich, dass die regionale Verteilung sichergestellt wird. Das heißt, die regionale Verteilung (Nord-/Süddeutschland) der Windprojekte muss durch einen Regionalschlüssel festgeschrieben werden: Ausschreibungskorridore von 40 Prozent in Norddeutschland, 40Prozent in Süddeutschland und 20 Prozent bundesweit. Damit kann eine faire und dezentrale Verteilung der Windprojekte geregelt werden.

Außerdem sollte ein Referenzertrag für windschwächeres Binnenland festgelegt werden, so dass auch hier der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen möglich wird. Die Energiewende ist schließlich eine Aufgabe für die gesamte Bevölkerung. Eine Konzentration der Windenergieprojekte nur in sehr windreichen Gebieten oder im windreicheren Norden ist nicht im Entwicklungsausbau der Erneuerbaren Energien vorgesehen.

BBH-Blog: Und dann wäre alles gut?

Käser: Leider noch nicht. Wir möchten auch keine zusätzlichen neuen Risiken. Aktuell sehen die Vorschläge für das neue EEG 2016 mit dem § 24 noch ein weiteres erhebliches Risiko für die Betreiber vor. Darin soll festgelegt werden: Anlagen dürfen ohne Entschädigung vom Netz genommen werden, wenn es an den Spotmärkten länger als sechs Stunden negative Strompreise gibt. Welche Preise oder Stromeinnahmen tatsächlich in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Windenergieanlagen eingestellt werden, ist mit § 24 insofern schwer abzuschätzen. Was am Ende also tatsächlich an Wirtschaftlichkeit eines Windparks übrig bleibt, kann derzeit noch niemand erahnen. Dieses Risiko wird also in die Finanzierung eines Projekts eingerechnet, und dadurch werden die Kosten für den erzeugten Windstrom nicht sinken. Die Bürgerenergie Bayern e.V fordert daher, diesen § 24 aus dem EEG 2016 zu streichen.

BBH-Blog: Wie gehen die Genossenschaften mit der dieser aktuellen Situation um?

Käser: Wir sind dabei, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Chancen sehen wir vor allem im Wärmemarkt oder im Energie-Contracting, aber auch im Regionalstromvertrieb. Die Bürgerenergie Bayern e.V. hat deshalb im Oktober mit Bavariastrom den ersten rein bayerischen Stromtarif gestartet, der es ermöglicht, Ökostrom von unabhängigen bayerischen Bürgerkraftwerken direkt zum Kunden zu bringen. Regionaler geht es nicht.

BBH-Blog: Sehr geehrter Herr Käser, vielen Dank, das Sie sich die Zeit für das Gespräch genommen haben!

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