Sommer, Sonne, Versorgungssicherheit

Wenn wir uns mit unserem Blog in die Sommerpause verabschieden, tun wir das für gewöhnlich nicht sang- und klanglos, sondern mit einem Rück- und Ausblick über die Themen, die uns in den letzten Monaten beschäftigt haben. Und über das, was wir nach der Sommerpause erwarten dürfen. Denn – und hier folgt die Politik dem Gesetz der Serie – der Sommer startet immer mit einem Cliffhanger. In diesem Jahr ist alles ein wenig anders. Nicht, dass die Themen, mit denen wir uns das letzte halbe Jahr beschäftigt haben, nicht wie üblich vielfältig wären. Siehe die knapp 100 Blogbeiträge der letzten Monate. Aber es gibt diesmal ein Thema, das Sie und uns seit Monaten besonders umtreibt und das uns den gesamten Sommer nicht loslassen wird: die Bereitstellung und Bezahlbarkeit von Energie in diesem Land.

Die ökonomischen Auswirkungen des Ukraine-Krieges bedeuten tiefe (energie-)wirtschaftliche Einschnitte und erhebliche Herausforderungen. Seit dem 23. Juni gilt die Alarmstufe des Notfallplans Gas. Ein Zustand, den wir – auch noch zu Anfang des Jahres – nicht für möglich gehalten hätten. Ein Zustand, der unsere Politik und unsere Wirtschaft erheblich unter Handlungsdruck setzt, die richtigen Vorkehrungen für einen möglichen Lieferstopp für russisches Gas und damit eine nationale Gasknappheit zu treffen.

Heute starten die regulären Wartungsarbeiten an der Gaspipeline Nordstream 1. Ob nach Abschluss dieser Wartung die Gaslieferungen wieder aufgenommen werden, traut sich derzeit niemand positiv zu sagen. Ein Rennen gegen die Zeit für Bundesregierung und Parlament, wirkungsvolle Gesetze auf den Weg zu bringen, um mit einer drohenden akuten Gasmangellage fertig zu werden.

Schon vor dem Ukraine-Krieg hatte sich die Bundesregierung ein sehr ambitioniertes Arbeitsprogramm vorgenommen, dessen erster Höhepunkt im April dieses Jahres das sogenannte Osterpaket war. Allein der Umfang von über 600 Seiten zeigte an, dass eine energiepolitische Zeitenwende angebrochen ist (wir haben dem Osterpaket eine eigene Blog-Reihe aus sechs Teilen gewidmet). Ein wesentlicher Punkt: Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien stammen. Um das zu erreichen, werden Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien grundsätzlich so eingeschätzt, dass diese im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Darüber hinaus sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren durch weitere Maßnahmen beschleunigt werden.

War das Osterpaket noch primär vom Gedanken des Klimaschutzes getragen, richteten sich alle Gesetzesinitiativen danach vor allem auf die Krisenbewältigung. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz soll der Aufbau einer LNG-Infrastruktur erleichtert werden, um unsere kurz- und mittelfristig notwendigen Gasbezugsmöglichkeiten zu diversifizieren. Dies soll die Wärmeversorgung in den kommenden Wintermonaten sicherstellen. Dem dienen auch die Diskussionen um das (Kohle) Kraftwerkerückholgesetz, das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz oder die Biomassestrategie.

Die Frage ist nicht nur, wie wir unsere Gaslieferungen absichern, sondern auch zu welchem Preis. Mit der Novellierung des Energiesicherungsgesetzes (EnSig) wurde die Möglichkeit installiert, dass die gestiegenen und weiter steigenden Gas-Bezugspreise für die Versorger bis zum Letztverbraucher durchgereicht werden können. Bisher wurde von dieser Möglichkeit zwar noch nicht Gebrauch gemacht. Da das EnSiG als nicht ausreichend galt, wurde es auch gleich einer Nachschärfung unterworfen. Für Fernwärme in der „AVBFernwärmeV“. Im EnsiG selbst mit einem neuen § 26, der sicherstellen soll, die steigenden Preise auf alle Gaskunden zu sozialisieren. Die vorgesehene „saldierte Preisanpassung“ kann per Verordnung aktiviert werden. Um Insolvenzen im Bereich der kritischen Infrastrukturen vorzubeugen, können diese Energieunternehmen außerdem Staatshilfen beantragen.

Was die nächsten Wochen und Monate bringen werden, liebe Leserinnen und Leser, wir wissen es nicht. Hoffen wir auf das Beste. Wir wünschen Ihnen (und uns) eine ausreichende Verschnaufpause und sehen uns nach der parlamentarischen Sommerpause gern wieder hier.

Herzlicher Gruß.

Ihr BBH-Blog

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