Stadtwerke zwischen Investitionsdruck und Transformation: Finanzierungsfragen der Energiewende

Die Energie- und Wärmewende auf regionaler Ebene praktisch umzusetzen, ist für die Energieversorger ein erheblicher finanzieller Kraftakt. Bis zum Jahr 2045 müssen sie insgesamt rund 535 Mrd. EUR in Strom- und Gasverteilnetze sowie in die netzgebundene Wärmeversorgung investieren. Etwa zwei Drittel dieses Investitionsvolumens werden voraussichtlich bereits bis 2035 benötigt. Um die Energiewende zu finanzieren, hat die Bundesregierung unter anderem den Deutschlandfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals für kommunale Energie- und Wärmenetze sowie die BEW-Förderung zur direkten Bezuschussung der Dekarbonisierung von Wärmenetzen aufgelegt. Dennoch werden Energieversorgungsunternehmen ihre Finanzierungsstrategien grundlegend neu ausrichten müssen. Aus eigener Finanzierungskraft lassen sich voraussichtlich nur etwa rund 189 Mrd. EUR abdecken. Damit verbleibt eine Finanzierungslücke von rund 346 Mrd. EUR, also über die Hälfte (rund 65 %) des gesamten Investitionsbedarfs. Laut KfW erfordert die Schließung dieser Lücke zusätzliches Eigenkapital von etwa 47 Mrd. EUR und Fremdkapital in Höhe von rund 299 Mrd. EUR.

Neben wirtschaftlichen Fragestellungen spielen vor allem strukturelle Themen eine zentrale Rolle, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden. Dazu zählen die gesellschaftsrechtlichen Strukturen und die Reorganisation der steuerlichen Querverbünde, die Nachhaltigkeit und Resilienz der Geschäftsmodelle, das Compliance-Umfeld sowie die Reporting-Systeme. Diese Bereiche müssen an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst und zukunftsfähig ausgerichtet werden, um insbesondere den Anforderungen des Kapitalmarkts und der dort agierenden Investoren zu erfüllen.

Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Neuausrichtung der Stadtwerke im Zuge der Energiewende

Die Finanzierung der Energiewende kann nicht isoliert auf Projektebene betrachtet werden, sondern ist eng mit den gesellschaftsrechtlichen Strukturen von Stadtwerken verbunden. Insbesondere steuerliche Querverbünde, die nach den Vorgaben des Körperschaftsteuerrechts und der einschlägigen Rechtsprechung zur Verlustverrechnung zwischen Versorgungs- und Verkehrs- oder Bäderbetrieben genutzt werden, geraten angesichts steigender Investitionsvolumina und wachsender Ergebnisvolatilität unter Anpassungsdruck. Parallel hierzu zeigen branchenspezifische Analysen aus der Energiewirtschaft und Stellungnahmen des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.), dass Investoren und finanzierende Banken verstärkt klare gesellschaftsrechtliche Abgrenzungen, transparente Cashflow-Strukturen und eine nachvollziehbare Risikozuordnung verlangen. Komplexe Holdingstrukturen oder stark verflochtene Querverbünde können dabei unter Umständen zu einer negativeren Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzelner Geschäftsfelder führen. Vor diesem Hintergrund werden zunehmend neue gesellschaftsrechtliche Strukturen diskutiert, etwa die stärkere Trennung kapitalintensiver Energiewendeaktivitäten von den Aufgaben der Daseinsvorsorge. Ziel ist es, sowohl die kommunale Steuerungsfähigkeit als auch die Finanzierung der Energiewende nachhaltig zu sichern. Darüber hinaus müssen die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen weiter flexibilisiert werden. Die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind bereits entsprechend tätig geworden und ermöglichen den Kommunen die Kreditaufnahme zur Weiterleitung an ihre Beteiligungsunternehmen. Dies würde es Kommunen ermöglichen, im Rahmen zusätzlicher, rentierlich investierter Kreditaufnahmen das zwingend erforderliche Eigenkapital in ihre Stadtwerke einzubringen, ohne die grundsätzliche Kreditfähigkeit zur Bewältigung der kommunalen Aufgaben zu gefährden.[1] Dabei sind weiterhin die Bonität beziehungsweise Kapitaldienstfähigkeit der Kommune ein wesentlicher Faktor.


[1] Verband Öffentlicher Banken (VÖB); Finanzierung der Transformation der Energieversorgung

Nachhaltigkeit und Resilienz als finanzielle Schlüsselgrößen für die Energiewende der Stadtwerke

Nachhaltigkeit und unternehmerische Resilienz werden für Stadtwerke zunehmend ganzheitlich interpretiert und reichen deutlich über rein ökologische Zielsetzungen hinaus. Veröffentlichungen des BDEW, der Europäischen Kommission und Analysen zur EU-Taxonomie zeigen, dass Investoren bei Stadtwerken vor allem darauf achten, ob das Unternehmen stabile Cashflows erzielt und gleichzeitig Transformations- und Regulierungsrisiken aktiv steuert. Für die Stadtwerke folgt hieraus die Notwendigkeit, Investitionen in erneuerbare Erzeugungskapazitäten, Wärmenetze oder Flexibilitätslösungen konsequent in eine tragfähige Unternehmens- und Finanzierungsstrategie einzubetten. Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang zunehmend, Geschäftsmodelle so auszurichten, dass sie langfristig wirtschaftlich belastbar, regulatorisch robust und für Kapitalgeber transparent und nachvollziehbar sind. Sustainable-Finance-Diskussionen zeigen, dass insbesondere Investitionen in erneuerbare Erzeugungsanlagen, klimaneutrale Wärmelösungen sowie leistungsfähige und effiziente Netzinfrastrukturen als vergleichsweise risikoarme und langfristig stabile Geschäftsmodelle bewertet werden.

Gerade in regulierten oder „quasi-regulierten“ Bereichen entstehen planbare Cashflows, die aus Sicht von Banken, Förderinstituten und institutionellen Investoren eine zentrale Voraussetzung für die Finanzierung hoher Investitionsvolumina darstellen. Parallel hierzu gewinnen ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) als integraler Bestandteil von Kredit- und Investitionsentscheidungen erheblich an Bedeutung. Öffentliche Leitlinien zur EU-Taxonomie sowie einschlägige Fachveröffentlichungen zu Green Finance verdeutlichen, dass transparente Nachhaltigkeitsstrategien den Zugang zu Förderprogrammen, nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten wie Green Loans oder Green Bonds sowie zu langfristig orientiertem institutionellem Kapital wesentlich erleichtern. Nachhaltigkeit entwickelt sich für Stadtwerke damit zunehmend zu einem strategischen Finanzierungsfaktor und nicht lediglich zu einer regulatorischen oder reputationsbezogenen Anforderung.

Compliance- und IFRS-Strukturen als Finanzierungsfaktor der Energiewende bei Stadtwerken

Für die Finanzierung der Energiewende erwarten Banken, Förderinstitute und Investoren von Stadtwerken zunehmend belastbare Governance-, Compliance- und Rechnungslegungsstrukturen. Ein wirksames Compliance-System gewährleistet die Einhaltung regulatorischer Anforderungen aus dem Energie-, Beihilfe-, Vergabe- und Förderrecht und trägt damit maßgeblich dazu bei, rechtliche, operative und finanzielle Risiken zu minimieren, die unmittelbar finanzierungsrelevant sind. Parallel hierzu gewinnen Abschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) als zentrale Informationsgrundlage für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen an Bedeutung.

IFRS-basierte Rechnungslegung ermöglicht eine transparente und vergleichbare Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, insbesondere bei kapitalintensiven Energiewendeinvestitionen mit langfristigen Projektlaufzeiten. Vor allem die Investorenorientierung der IFRS ermöglicht eine dynamischere Ertragsbewertung, die entgegen dem Gläubigerschutz des deutschen Handelsrechts und seinen Prinzipien (Niederwertprinzip, Imparitätsprinzip und Realisationsprinzip) adäquate Wertsteigerungen sowie Vertragsverpflichtungen berücksichtigt. Für externe Kapitalgeber stellen konsistente Kennzahlensysteme, nachvollziehbare Cashflow-Analysen sowie die strukturierte Abbildung von Projekt- und Beteiligungsstrukturen nach einheitlichen Rechnungslegungsstandards häufig eine grundlegende Voraussetzung für Kreditentscheidungen, Fördermittelzusagen oder Beteiligungsmodelle dar. Die IFRS stellen für kapitalkräftige Investoren – sowohl aus dem In- wie dem Ausland – eine einheitliche und international vergleichbare „Sprache“ dar.

In ihrer Kombination schaffen Compliance-Strukturen und IFRS-Abschlüsse eine belastbare Entscheidungsbasis für Kapitalgeber: Während Compliance regulatorische und operative Risiken adressiert, erhöht die IFRS-Rechnungslegung Transparenz und Vergleichbarkeit. Für Stadtwerke entwickelt sich diese Verknüpfung damit zu einem zentralen strategischen Hebel, um Investitionen in erneuerbare Erzeugungskapazitäten, Wärmenetze und Netzinfrastrukturen nachhaltig zu finanzieren.

Stadtwerke können mit der richtigen Strategie die Energiewende meistern

Die Energiewende ist für die Stadtwerke ein unvermeidlicher und zentraler Bestandteil ihrer Rolle als kommunale Daseinsversorger. Sie nicht anzugehen, würde die finanziellen, regulatorischen und gesellschaftlichen Herausforderungen nur verschärfen. Mit einer vorausschauenden strategischen Ausrichtung zur Stärkung der Ertragskraft, nachhaltigen Geschäftsmodellen und tragfähigen Finanzierungsstrukturen können Stadtwerke jedoch nicht nur ihre Transformationsaufgabe erfolgreich bewältigen, sondern auch langfristig ihre wirtschaftliche Stabilität sichern und regionale Wertschöpfung stärken. In diesem Kontext unterstützen wir Stadtwerke gezielt dabei, die Energiewende erfolgreich zu bewältigen.

Ansprechpartner:innen: Thomas Straßer/Tobias Sengenberger/Dr. Christian Dessau/Carina Bönisch/Max Klein

P.S: Treffen Sie uns am 10. und 11.2.2026 auf der E-World und/oder schauen Sie bei unserer Webinarreihe vorbei: „Fit for Future Financing (F⁴)“ beginnend am 16.2.2026.

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