Starthilfe für Biomethan und Power-to-Gas: Ein Gesetzgebungsvorschlag

Biomethan und Power-to-Gas sind zwei der Technologien, mit denen nach dem Willen des Gesetzgebers die Energiewende gelingen soll: Biomethan entsteht in Biomasseanlagen und wird ins Erdgasnetz eingespeist. Und mit Power-to-Gas könnten in Zeiten von Stromüberschüssen und Netzengpässen Wasserstoff bzw. Methan aus der Elektrolyse mit (Wind-)Strom erzeugt und in das Erdgasnetz eingespeist werden. Sowohl Biomethan als auch Gas aus der Elektrolyse können gespeichert und bedarfsgerecht eingesetzt werden – auf diese Weise können sie Schwankungen im Stromnetz ausgleichen helfen. Das Erdgasnetz wird mit Biomethan und Power-to-Gas „grüner“. Außerdem stehen Biomethan und Speichergas diversen Anwendungsmöglichkeiten offen – sie können zur Stromerzeugung, Wärmegewinnung und als Kraftstoff verwendet werden.

Das klingt verlockend – aber die Realität sieht anders aus: Die Markteintrittsbarrieren sind erheblich, und die Novellen von Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Enereuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in 2011 tun nicht annähernd genug, sie so weit zu senken, dass diese beiden Technologien durchstarten können.

Wie groß die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit der Biogaseinspeisung ist, wird besonders deutlich in den Zielen, die sich Deutschland hierfür gesetzt hat. Von dem in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) festgelegten Ausbauziel für 2020 von 6 Milliarden Kubikmetern jährlich wurden in 2010 lediglich etwa 5 Prozent erreicht.

Die bestehenden Regelungen für die Biogaseinspeisung sind nicht falsch – aber sie sind kompliziert und machen den zweiten Schritt vor dem ersten. Biogas wird in EEG, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erst am Ende der Wertschöpfungskette gefördert. Das macht dann Sinn, wenn sich die Marktstrukturen bereits herausgebildet haben – bislang fehlen diese aber. Im Gegensatz zu der Förderung, die für eine Vor-Ort-Verstromung von Biogas erhältlich ist, muss der Biogaserzeuger seine gesamten Lieferbeziehungen organisieren, wenn er das Biogas aufbereiten und in das Erdgasnetz einspeisen möchte. Anders als im EEG trägt er hierbei das Vermarktungsrisiko. Hierin liegt ein entscheidendes Hemmnis für die Biogaseinspeisung.

Die Nutzung von Power-to-Gas, um die fluktuierende Einspeisung aus Erneuerbaren Energien auszugleichen, steht noch am Anfang. Zwar wurden mit den Novellen von EnWG und EEG in 2011 erstmals Regelungen geschaffen, die Power-to-Gas berücksichtigen. Diese sind aber nicht hinreichend mit den anderen Vergütungen nach dem EEG abgestimmt und dürften daher schwerlich einen wirtschaftlichen Anreiz für Power-to-Gas bieten.

In der Markteinführung braucht es kein kompliziertes, sondern ein einfaches Regelsystem. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass man bereits an der Einspeisung von Biomethan und Gas aus der Elektrolyse in das Erdgasnetz ansetzt. Im Auftrag der Viessmann Group und dem Fachverband Biogas hat die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) hierfür einen Gesetzentwurf für ein Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) erarbeitet, mit dem Biomethan und Power-to-Gas eine „Starthilfe“ gegeben werden kann.

Es geht darin nicht darum, die bestehenden Regelungen abzuschaffen, sondern sie für die Phase der Markteinführung zu ergänzen – auf diesen Zeitraum ist der Gesetzesvorschlag beschränkt. Für die Einspeisung von Biomethan und Gas aus der Elektrolyse in das Erdgasnetz sollen Vergütungen gezahlt werden, die den Anlagenbetreibern trotz der fehlenden Marktstrukturen Investitionssicherheit bieten. Der Gesetzesvorschlag ist aber darauf angelegt, dass Teilnehmer so bald wie möglich den „grünen Pfad“ der eigenen Vermarktung ihrer wertvollen Gasprodukte über das Erdgasnetz wechseln. Um dies zu erreichen, schlagen wir vor, die Vergütungssätze für Biomethan unter den vergleichbaren Sätzen im EEG festzulegen. Bei Power-to-Gas soll eine Abstufung in der Vergütungshöhe mittelfristig anreizen, dass die Technologie zum Ausgleich von Schwankungen in den Stromnetzen beiträgt – also dann eingesetzt wird, wenn es sinnvoll ist.

Das EEGasG erlaubt den Anlagenbetreiber den Einstieg in die Biogaseinspeisung und macht es ihnen möglich, später in das komplexere heutige System der eigenen Vermarktung umzusteigen. Zugleich wird das Gesetz die Technologieentwicklung für Power-to-Gas vorantreiben, das mit dem Potenzial zur langzeitigen Speicherung von fluktuierendem Strom aus Wind- und Solarenergie einen wichtigen Baustein für die zukünftigen Energienetze bilden kann.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock

Möchten Sie mehr über den Gesetzgebungsvorschlag zum „EEGasG“ erfahren? Hören Sie dazu Dr. Martin Altrock am 12.1.2012 auf der Jahrestagung vom Fachverband Biogas in Bremen.

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