Net Zero Industry Act. Die EU-Kommission will mehr Wettbewerbsfähigkeit. Würfel mit Net Zero-Aufschrift und Kreislaufwirtschaft-Icon.

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU: Die Europäische Kommission geht die Konkretisierung des Net Zero Industry Acts an/ Stellungnahmen noch möglich

Seit vergangenem Sommer ist der Net Zero Industry Act (NZIA), zu Deutsch Netto-Null-Industrie-Verordnung (VO (EU) 2024/1735), in Kraft (wir berichteten). Es handelt sich dabei um einen wichtigen Bestandteil des European Green Deal und der europäisch eingegangenen Verpflichtung, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der NZIA definiert das Ziel, bis 2030 mindestens 40 Prozent des jährlichen Einsatzbedarfes für Netto-Null-Technologien wie Solar, Wind, Batterien und Elektrolyseure in der EU herzustellen. Dafür sieht der NZIA eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Produktionskapazitäten für solche Technologien steigern sollen. Darunter zählen Genehmigungsbeschleunigungen, die Fokussierung auf besonders wichtige, sogenannte strategische Projekte sowie der bessere Marktzugang und die verstärkte Herstellung der für die Technologien notwendigen Bauteile. Zwar gilt der NZIA als Verordnung in den Mitgliedstaaten unmittelbar; viele dieser Regelungen müssen jedoch noch durch die Kommission In Form von Sekundärrechtsakten konkretisiert werden.

Die Regelungsbereiche der Sekundärrechtsakte – Konsultationsprozess läuft

Der Europäischen Kommission die Befugnis zu übertragen, sogenannte Durchführungsrechtsakte oder Delegierte Rechtsakte zu erlassen, ist ein gängiges Mittel. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rechtsakte in den Mitgliedstaaten einheitlich ausgeführt werden. So weist der NZIA die Kommission an, drei Durchführungsrechtsakte sowie einen Delegierten Rechtsakt zu erlassen. Die Kommission soll nicht-preisbezogene Kriterien für Auktionen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen festsetzen, die Verwendung bestimmter Bauteile bei der Herstellung von Netto-Null-Technologien regeln, bestimmte Komponenten für den Marktzugang solcher Technologien definieren sowie Leitlinien für den Status des „Strategischen Netto-Null-Projekts“ erlassen.

Um die Sekundärrechtsakte vorzubereiten, hat die Kommission nun den Konsultationsprozess gestartet und um Stellungnahmen (unter have your say) zu den Rechtsaktentwürfen bis zum 20. bzw. 21. Februar 2025 (!) gebeten. Die Kommission plant, die Rechtsakte bis Ende März zu erlassen. Flankiert durch diese Rechtsakte soll der NZIA dann einen Rechtsrahmen schaffen, der die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt und Dekarbonisierungstechnologien fördert.

Investitionsbedarf und Wechselwirkungen mit weiteren Förderprogrammen

Um die Ziele des NZIA zu erreichen, bedarf es erheblicher Investitionen. Die im NZIA vorgesehenen Maßnahmen zur Steigerung der Produktion von Netto-Null-Technologien sind daher zum Teil explizit mit anderen Förderprogrammen verzahnt, die Anreize zur Dekarbonisierung der Industrie setzen. Unternehmen in sogenannten Beschleunigungstälern oder Valleys, in denen industrielle Tätigkeiten in Clustern zusammengefasst werden, haben Zugang zu den Fördermitteln aus der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), mit der klimafreundliche Vorhaben der Industrie unterstützt werden, sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ und „STARK“ die Transformationsprozesse fördern.

Das BMWK ermöglicht zudem mithilfe von Klimaschutzverträgen transformative Produktionsverfahren zu errichten und zu betreiben (zu den Förderungen der Industrie siehe u.a. hier).

Fazit und Ausblick

Die mit dem NZIA sowie den Durchführungsrechtsakten verfolgte Stärkung der technologischen Vorreiterrolle der EU im Bereich der Netto-Null-Technologien hat das Potential, wichtige Impulse zu setzen, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten. Da dies nicht zum Nulltarif umzusetzen ist, ist es nun an der Wirtschaft, dem Kapitalmarkt und ggf. den Förderinstitutionen auf EU- und Länderebene die Mittel für entsprechende Investitionen aufzubringen.

Ansprechpartner:innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Christian Dessau/Carsten Telschow

Share
Weiterlesen
Strommasten, Stromzähler, Geldscheine, Euros

11 Juni

Das Strommarktdesign der Zukunft: Ein Blick in den Koalitionsvertrag 

Der  Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD gibt Anlass, die geplanten Weichenstellungen im Energiebereich zu analysieren. Während wir bereits an anderer Stelle den Industriestrompreis und CCU/CCS näher beleuchtet haben, soll es hier um die Frage gehen, wie das...

Batteriespeicher, Strom, Windräder

10 Juni

Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher zulässig? (Noch) keine Entscheidung des BGH  

Am 27.5.2025 wurde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mündlich über die Zulässigkeit von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Batteriespeicher nach dem Leistungspreismodell verhandelt. Doch die sowohl von den Netzbetreibern als auch der Speicherbranche gespannt erwartete Entscheidung wurde nicht getroffen. Die Entscheidung hat der...