Strom aus Erneuerbaren Energien direkt vom Erzeuger: Zukunftsmodell für die Industrie?

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CO2-Emissionen haben ihren Preis – so viel ist klar. Nur: welchen? Noch sind viele Fragen offen beim Thema Bepreisung von CO2-Emissionen: Soll damit die Stromsteuer ersetzt oder nur ergänzt werden und welche Konsequenzen ergeben sich für die EEG-Umlage? Was ist besser: ein steuer- oder ein marktbasiertes System? Funktioniert eine CO2-Bepreisung national oder nur europäisch bzw. weltweit? Für welche Erneuerbare-Energien-Anlagen wäre eine solche Entwicklung besonders interessant; für diejenigen, deren EEG-Förderung demnächst endet oder auch für neue Projekte? Und nicht zuletzt: Welche Vorteile haben Letztverbraucher dabei, insbesondere die stromintensive Industrie?

Was sich auf jeden Fall positiv auf den CO2-Footprint eines Unternehmens und seiner Produkte auswirkt, ist der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien. Interessant kann dabei der Stromerwerb direkt vom Erzeuger über Power Purchase Agreements (PPA) sein – insbesondere für die stromintensiven Branchen. Denn auf diese Weise lassen sich mit längerfristigen Verträgen die Unwägbarkeiten der Strombeschaffung an der Börse verringern. Und zugleich ist man insoweit gewappnet, wenn es zu einer CO2-Bepreisung kommen sollte. Denn dieser Strom ist CO2-frei und dann relativ noch günstiger.

Die Vertragsgestaltung von PPA unterliegt spezifischen Anforderungen. Strompreis und Vertragslaufzeit stehen dabei in einem engen Zusammenhang: Wieviel Risiko der Strompreisentwicklung will der Belieferte übernehmen, wieviel Chance der Erzeuger hergeben? Ein langfristig stabiler und bekannter Preis für den grünen Strom kann dabei für den Belieferten interessant sein, der garantierte und bekannte Cash Flow für den Erzeuger. Der Stromerwerb direkt vom Erzeuger darf aber für die stromkostenintensive Industrie nicht dazu führen, dass aktuell bestehende Kostenentlastungen im Strombezug entfallen. Denn andernfalls rechnen sich die Projekte jedenfalls nicht. Es muss also sichergestellt bleiben, dass vor allem die Besondere Ausgleichsregelung (EEG), Stromsteuerentlastungen, Netzentgeltreduzierungen und die Strompreiskompensation weiterhin in Anspruch genommen werden können. Zudem dürfen die stromintensiven Branchen nicht durch neue Kosten belastet werden. Dann wird aus der direkten Lieferung regenerativen Stroms auch in Deutschland ein interessantes Geschäftsmodell für Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Andreas Große/Dr. Wieland Lehnert

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