Stromkostenkompensation für 2015: Antrag nicht vergessen

(c) BBH
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Unternehmen, deren Stromrechnung einen beachtlichen Anteil der Ausgaben ausmacht, müssen sich stets fragen, wie sie in diesem Bereich sparen können. Dauerbrenner auf diesem Gebiet ist die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Eine andere Möglichkeit, hohe Stromkosten zu drücken, ist aber die so genannte Strompreiskompensation. Hierbei geht es um eine Kompensation dafür, dass Stromerzeuger Kosten für Emissionsberechtigungen an ihre Kunden weitergeben. Die CO2-Kosten sollen nämlich nicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen beeinträchtigen.

Für alle Unternehmen, die zum (überschaubaren) Kreis der Antragsberechtigten nach Anhang II der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 gehören, läuft jetzt wieder die Antragsphase: Noch bis zum 31.5.2016 können die förderfähigen Unternehmen ihre Anträge stellen. Passend hierzu hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt (UBA) ihren Leitfaden zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) auf den neuesten Stand gebracht, um den betroffenen Unternehmen eine Hilfestellung zu geben.

Grund zur Aufregung besteht zwar nicht, denn die DEHSt hat in ihrem Leitfaden keine revolutionären Neuerungen bekannt gegeben. Wir nutzen die Gelegenheit aber dennoch, um nochmal auf die wichtigsten Eckpunkte hinzuweisen.

Zur Erinnerung: Nach dem Prinzip der nachträglichen Erstattung kann die Förderung für die so genannten indirekten CO2-Kosten nur jeweils nachträglich für ein abgelaufenes Kalenderjahr beantragt werden. Klargestellt hat die DEHSt jetzt aber, dass man auch zum Zeitpunkt der Antragstellung noch antragsberechtigt sein muss. Das heißt, der Antragsteller muss zu diesem Zeitpunkt auch (noch) förderfähige Produkte herstellen.

Wer erstmalig einen Antrag stellt, sollte bedenken, dass die Antragstellung nur elektronisch über das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt möglich ist. Die hierfür erforderliche Signaturkarte hat ihrerseits jedoch eine „Bestellzeit“ von sechs Wochen, so dass es sich nicht empfiehlt, die Frist bis zum letzten Tag auszureizen.

Auch was den Stromverbrauch der Infrastruktur einer Anlage angeht, hat sich die DEHSt im Leitfaden um Klarheit bemüht: Stromverbräuche für Infrastruktur, die der Herstellung nicht förderfähiger Produkte dienen oder außerhalb der Genehmigungsgrenzen anfallen, sind nach Ansicht der DEHSt nicht beihilfefähig. Wo dies nicht gesondert gemessen werden kann, soll nach einer „plausiblen Methode“ geschätzt werden, denn der Stromverbrauch für die verschiedenen Arten von Infrastrukturen ist einzeln anzugeben. Interessant ist auch, dass Differenzen, die sich aus Begrenzungen der Beihilfen der Vorjahre ergeben, im Abrechnungsjahr nachträglich berücksichtigt werden können.

Die Bemühungen der DEHSt, mit ihrem Leitfaden für mehr Klarheit zu sorgen, sind zu begrüßen, dürfen aber in ihrer Aussagekraft auch nicht überschätzt werden. Letzten Endes handelt es sich nur um Einschätzungen, die im Ernstfall einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen.

Die Antragstellung sollte übrigens nicht mehr allzu lang hinausgeschoben werden, denn die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist – eine Antragstellung nach dem 31.5. ist also ausgeschlossen. Dieses Datum sollte man sich merken, denn seit 2015 gilt dieser Stichtag nun auch für alle kommenden Jahre, wie im Leitfaden klargestellt wurde. Dies gilt insbesondere für Erst-Antragsteller, denn die Antragstellung ist nur elektronisch über das FMS der DEHSt möglich, und bis die hierfür erforderliche Signaturkarte geliefert wird, gehen ihrerseits jeweils sechs Wochen ins Land, was bei der Antragstellung einzuplanen ist.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

PS: Nicht vergessen sollte man auch nach wie vor, dass man einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer einbinden muss. Genauere Details zur Prüfung des Antrags durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer können Sie zum Beispiel hier in Erfahrung bringen.

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