Zwischen Übergangslösung und Neustart: Die aktuellen Probleme beim Redispatch
Die Probleme bei der Durchführung und dem Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen sind – nachdem Ende 2023 der bilanzielle Ausgleich faktisch ausgesetzt wurde – vielfältig. Die Fortentwicklung des Redispatch 2.0 ist nach knapp zwei Jahren der faktischen Nutzung der Übergangslösung des BDEW auf der Zielgeraden. Aber auch diese Behelfslösung konnte nicht verhindern, dass in der praktischen Umsetzung der Redispatch-Prozesse zahlreiche (neue) Herausforderungen für Netzbetreiber und Anlagenbetreiber entstehen.
Nur die Spitze des Eisbergs
Nachdem Ende 2021 die Neuregelungen zum Redispatch 2.0 greifen und Abhilfe bei erwarteten Netzengpässen schaffen sollten, wurde recht schnell klar, dass der von Gesetzgeber und Bundesnetzagentur angedachte Mechanismus, um Netzengpässe zu beheben, noch nicht ausgereift ist. Viele Prozesse, insbesondere der bilanzielle Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern, funktionieren auch vier Jahre später noch nicht.
Die derzeit faktisch (erneut) angewandte Übergangslösung, die ursprünglich entwickelt wurde, um den bilanziellen Ausgleich übergangsweise auszusetzen und dessen geordnete Einführung zu sichern (sog. BDEW-Übergangslösung), entspricht dabei weder dem gesetzlichen Leitbild des Redispatch 2.0, noch kann sie den bestehenden Problemen hinreichend entgegenwirken. Vielmehr führt die Anwendung der Übergangslösung zu Unsicherheiten bei den Betroffenen und kann nur einen kleinen Teil der Hindernisse überbrücken. Bei allem Trubel um die Defizite beim bilanziellen Ausgleich werden jedoch häufig andere Herausforderungen übersehen, die das Redispatch-Regime mit sich bringt, die aber ebenfalls zu ganz erheblichen Konflikten führen.
Was unter der Wasseroberfläche lauert
Zum Teil werden nun Fälle großflächiger und langanhaltender Abregelungen von Erzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen, bekannt. Dies ist allerdings nicht nur darauf zurückzuführen, dass sich wegen des zügigen Zubaus von EE-Anlagen die Netzkapazitäten verringern. Hier entstehen vor allem dann zusätzliche Konflikte, wenn Netzbetreiber, in deren Netzgebiet es zu Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems (Engpass) kommt, auf Erzeugungsanlagen im nachgelagerten Netz zurückgreifen (müssen). Hinzu kommt, dass diese Netzbetreiber im Rahmen von Dienstleistungsverträgen teils eigenständig auf die technischen Einrichtungen des nachgelagerten Netzbetreibers zugreifen können, um Anlagen zu steuern.
Ohnehin führen die Redispatch-Prozesse in ihrer derzeitigen Ausgestaltung in der Praxis zu vielfältigen Problemen, insbesondere wenn es um die korrekte Datenlage beim Netzbetreiber und den anschließenden (finanziellen) Ausgleich der Redispatch-Maßnahmen zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber bzw. Direktvermarkter geht. Häufig sind die Gründe für Konflikte zwischen den betroffenen Marktakteuren, dass ein Anlagenbetreiber die Nichtverfügbarkeiten einer Anlage nur unvollständig oder gar nicht meldet, der Netzbetreiber die gemeldeten Nichtverfügbarkeiten nur bedingt berücksichtigt oder dass zeitlich oder leistungsmäßig von angekündigten Redispatch-Maßnahmen abgewichen wird, ohne dass die Anlagenbetreiber entsprechend über die veränderten Fahrpläne informiert werden.
Aber auch die Kommunikation im Nachgang einer Redispatch-Maßnahme verläuft holprig. So dauern insbesondere die Abstimmungsprozesse, um nachträglich fehlerhafte Prozesse zwischen Anlagenbetreibern, anweisenden Netzbetreibern (Anschlussnetzbetreiber) und anfordernden Netzbetreibern (vorgelagerte Netzbetreiber) zu korrigieren, oftmals sehr lange, da regelmäßig über E-Mail und Telefon kommuniziert wird. Dies gilt sowohl für Fälle, in denen die Redispatch-Maßnahmen als Dienstleistung an den vorgelagerten Netzbetreiber übertragen worden sind, als auch im Regelfall, in dem auf diese Auslagerung verzichtet wird. Die anschließend anstehende Abrechnung zum Ausgleich abgeschlossener Redispatch-Maßnahmen gegenüber Anlagenbetreibern und Direktvermarktern rundet das derzeit vorherrschende Chaos noch ab. Denn es gibt weder Vorgaben dazu, wer die Prozesse zum finanziellen Ausgleich anstoßen muss, noch in welchem Zeitraum über die Maßnahme abgerechnet werden muss.
Leidtragender ist letztendlich der Anschlussnetzbetreiber, der bei Redispatch-Maßnahmen, die vom vorgelagerten Netzbetreiber initiiert werden, eine „Sandwich-Position“ einnimmt. Er ist in diesen Fällen nicht Verursacher der Redispatch-Maßnahme, da der Netzengpass, der Auslöser für die Maßnahme ist, nicht sein eigenes Netz betrifft. Gleichzeitig ist er aber erster Ansprechpartner für die betroffenen Anlagenbetreiber, die ihrerseits die Ursache zunächst beim Anschlussnetzbetreiber verorten. Auch ihre Ausgleichsansprüche werden sich gegen ihn richten. Im Ergebnis bedürfen derartige Situationen einer Einzelfallanalyse und bedeuten weiteren erheblichen Aufwand für viele Netzbetreiber, die ohnehin schon mit einer angespannten Personallage zu kämpfen haben.
Fazit
Die Liste der Baustellen im Redispatch 2.0 ist lang. Es muss dringend ein funktionierender Prozess rund um das Engpassmanagement und die damit zusammenhängende Kommunikation der betroffenen Marktteilnehmer etabliert werden. Gesetzgeber und Regulierungsbehörde haben sich bei der aktuellen Überarbeitung des Redispatch 2.0 zum Ziel gesetzt, das vor vier Jahren angedachte System inklusive bilanziellem Ausgleich nun endlich zum Laufen zu bringen.
Was jedoch die angesprochenen Schwierigkeiten mit den übrigen Prozessen – die nicht unmittelbar mit dem bilanziellen Ausgleich in Verbindung stehen – betrifft, bleibt abzuwarten, ob auch hierfür Lösungen entwickelt werden. Die im November 2025 beschlossene Anpassung des § 14 EnWG und der derzeitige Entwurf der neuen Festlegung zum Redispatch 2.0 sehen jedenfalls keine detaillierten Vorgänge vor, die in naher Zukunft Abhilfe schaffen könnten. Zu begrüßen ist allerdings, dass Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen in den aktuellen Entwicklungsprozess stärker einbezogen werden sollen und somit die gerade in diesen Netzen auftretenden vielschichtigen Probleme besser berücksichtigt werden können.
Ansprechpartner:innen: Dr. Florian Wagner / Christoph Lamy / M. Sc. Hannes Sauter / Katrin Hartmann
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