Der Ressourcenverschwendung den Kampf ansagen

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Wir alle kennen die Bilder von Müllbergen und Schildkröten, Pinguinen und anderen Tieren, die der Vermüllung zum Opfer gefallen sind. Sie zeigen uns, dass Tonnen von Müll mittlerweile nicht nur auf der Erdoberfläche, sondern auch in der Unterwasserwelt zu finden sind. Aber nicht nur die Europäische Union, sondern auch die Bundesregierung haben sich ein Ziel auf die Fahne geschrieben: Müll vermeiden! Zwei neuere Beschlüsse des Bundesrates sollen das erleichtern und den Weg zu einem grüneren Planeten ebnen.

Neues Gesetz und neue Verordnung

Am 9.10.2020 passierte der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie den Bundesrat. Am 6.11.2020 hat der Bundesrat das Verbot von Einwegkunststoff per Verordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) beschlossen (BR-Drs. 587/20) und damit den Weg freigemacht, ein EU-weites Verbot auch in Deutschland umzusetzen.

Beide Vorhaben zusammen bilden den Rechtsrahmen für eine ökologische Weiterentwicklung der bestehenden Regeln und setzen verschiedene europäische Richtlinien (EU-Abfallrahmenrichtlinie, zum Teil EU-Einwegkunststoffrichtlinie, Verpackungsrichtlinie, Elektroaltgeräterichtlinie) in nationales Recht um. Dabei gehen sie in wichtigen Feldern über die Vorgaben der EU hinaus.

Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage, um die Hersteller und Händler von Wegwerfplastik-Artikeln an den Reinigungskosten von Parks und Straßen zu beteiligen. Das soll künftig für sauberere Straßen und Parks sorgen und gleichzeitig die Kosten gerecht verteilen.

Und sonst? Recycling, Recycling, Recycling!

Ganz neu ist das Instrument des Recyclings nicht. Trotzdem sollen neue Regeln die Wiederverwendung von Produkten weiter stärken und den fairen Wettbewerb zwischen den privaten und kommunalen Akteuren gewährleisten.

Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrichtlinie etwa soll die unnötige Verschwendung von Ressourcen künftig durch eine Obhutspflicht für Händler eindämmen. Konkret bedeutet das, dass Waren aus Retouren und Überhängen nicht mehr einfach so im Müll landen dürfen, sondern die Händler dafür einen neuen Verwendungszweck finden müssen. Sinn und Zweck ist es, die Produktverantwortung von Herstellern und Händlern zu stärken. Sie sollen Produkte herstellen bzw. verwenden, die mehr als nur einmal benutzt werden können.

Darüber hinaus sollen die getrennte Sammlung von Sperrmüll, gefährlichen Abfällen und Textilien aus Haushalten (ab 2025) sowie die Bevorzugung von Produkten aus Recycling durch öffentliche Beschaffungsstellen die Wiederverwertung von Produkten weiter vorantreiben. Mit dem Gesetz nimmt sich der Bund selbst in die Pflicht, beim Einkauf Produkte zu bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind, sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen.

Doch nicht nur das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrichtlinie macht sich stark für Recycling. Auch eine Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte soll mehr Bewusstsein für Ressourcenschutz schaffen und Recyclingprodukten einen höheren Stellenwert einräumen. Die Verordnung verfolgt das Ziel, die Ressource „Kunststoff“ besser zu bewirtschaften. Zum einen soll die Bundesregierung in Zukunft mehr Anreize für Mehrwegsysteme im Versandhandel schaffen und so die Produktion und Verwendung von Einwegkunststoffen verhindern. Zum anderen sollen künftig Produkte aus dem oxo-abbaubaren Kunststoff verboten werden. Diese Stoffe zerlegen sich nach ihrer Nutzung durch Oxidation schnell in kleine Fragmente, die ihrerseits kaum mehr weiter abgebaut werden können. Damit verschwinden Besteck, Teller und Trinkhalme, wie wir sie aus Fast-Food-Restaurants kennen, Aber auch andere Alltagshelfer wie Watte- oder Rührstäbchen oder Getränkebecher und -behälter aus Styropor wird es ab Mitte des nächsten Jahres nicht mehr geben. Stattdessen soll die Zahl der Mehrwegprodukte erhöht und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt begrenzt werden. Landen derartige Produkte trotzdem in der Umwelt, müssen die Umweltsünder mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Ein Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft

Sowohl die bevorstehende Verordnung als auch das Gesetz stellen einen wichtigen Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft hin zu nachhaltigerer Nutzung und Vermeidung sinnloser Erdverschmutzung dar. Und darüber dürfte sich nicht nur die Umwelt freuen, denn von saubereren Meeren, Stränden und Parks haben wir alle etwas.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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