Bundesförderung für effiziente Wärmenetze kurz vor dem Startschuss

Bundesminister Habeck hat angekündigt, dass die EU-Kommission nach den langwierigen Verhandlungen noch vor ihrer Sommerpause die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze genehmigen wird. Damit käme nun – 1,5 Jahre nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – endlich auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ins Rennen. Die wesentlichen Eckpunkte der Förderrichtlinie sind bereits seit zwei Jahren bekannt. Trotzdem war es nach der ersten Verbändeanhörung im August 2020 lange still um die BEW. Die Richtlinie hing im beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren fest, das nun endlich ein Ende finden soll. Höchste Zeit, die BEW kurz vorzustellen.

Was ist die BEW?

Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, kurz „BEW“, setzt die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) (RL (EU) 2018/2001) um und ist Teil des Nationalen Energie- und Klimaplans der Bundesrepublik. Um die ehrgeizigen Ziele des Klimaschutzgesetzes einzuhalten – insbesondere die Treibhausgasneutralität bis 2045 – bedarf es wesentlicher Veränderungen in der Wärmeversorgung. Denn trotz einer steigenden CO2-Bepreisung ist die Wettbewerbsfähigkeit von Nah- und Fernwärme aus erneuerbaren Quellen noch nicht hergestellt, was vor allem an dem kostspieligen und zeitintensiven Um- bzw. Neubau der Wärmenetze liegt. Die BEW schafft nun finanzielle Anreize für Wärmeversorger, ihre Wärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme umzustellen. Darüber hinaus sollen durch diese Förderung sozialverträgliche Preise für klimaneutrale Wärme gewährleistet werden.

Was kann die BEW?

Das Programm adressiert sowohl den Neubau von Wärmenetzen mit hohem Anteil an erneuerbaren Wärmequellen als auch – und das ist neu – die Transformation von bestehenden Wärmenetzen. Gefördert werden im Rahmen einer systemischen Förderung Planungen in Form von Machbarkeitsstudien bei neuen Netzen und Transformationsplänen für Bestandsnetze (Modul 1). Auf dieser Grundlage wird sodann auch die Umsetzung der darin identifizierten Maßnahmen durch Bezuschussung von Investitionen in EE-Wärmeerzeuger, Netzinfrastruktur und weiteren Transformationsmaßnahmen gefördert (Modul 2). Neben der systemischen Förderung werden auch bestimmte sogenannte Easy-access-Einzelmaßnahmen unterstützt (Modul 3). Je nach Größe des Wärmenetzes gelten für die Förderung jedoch unterschiedliche Voraussetzungen.

Ganz neu ist im Wärmebereich die in der BEW ebenfalls vorgesehene Betriebsförderung für die in Solarthermieanlagen und in Großwärmepumpen erzeugte Wärme über einen Zeitraum von 10 Jahren, die sich zukünftig durchaus als Gamechanger entpuppen könnte.

Wie sieht die systemische Förderung aus?

Im Rahmen von Modul 1 werden Transformationspläne und Machbarkeitsstudien gefördert. So sollen Projekte bereits in der Vorbereitungsphase unterstützt werden. Ihr Mindestinhalt ist genau bestimmt und die Durchführung ist eine Voraussetzung für die weiteren Stufen der systemischen Förderung.

Der Transformationsplan bildet die Grundlage für den Umbau eines bestehenden Wärmenetzes. Er bestimmt die geplanten Maßnahmen und gibt dem Projekt einen zeitlichen Rahmen. Der Ist-Zustand wird genau analysiert und die Potentiale der klimaschonenden Wärme in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht geprüft. Machbarkeitsstudien dienen der Errichtung von neuen Wärmenetzen und prüfen, inwieweit das Vorhaben überhaupt umsetzbar ist. Hierfür wird der Wärmebedarf des zu versorgenden Gebiets analysiert und ein Zeit- und Ressourcenplan erstellt. Ferner werden die Wärmeerzeugerportfolios ausgewertet und dabei die jeweilige Wirtschaftlichkeit in den Blick genommen. Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Transformationspläne mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Bei der Umsetzungsförderung im Rahmen von Modul 2 kommen dann die Investitions- und Betriebskostenförderung ins Spiel. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie oder dem Transformationsplan identifizierten Maßnahmenpakete werden gebündelt umgesetzt und mit 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Neben der Wärmeerzeugung werden vor allem auch Infrastrukturmaßnahmen erfasst. Darüber hinaus ergänzen Umfeldmaßnahmen und die Förderung von Maßnahmen beim Endkunden das Förderungsprogramm.

Wie sieht die Einzelmaßnahmenförderung aus?

Neben der systemischen Förderung gibt es auch Zuschüsse für bestimmte Einzelmaßnahmen, die schnell realisierbar und immer sinnvoll sind. Als Beispiel seien Investitionen in Wärmepumpen, Biomassekessel oder Solarthermieanlagen genannt, für die Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich sind. Für eine Einzelmaßnahmenförderung sind weder eine Machbarkeitsstudie noch ein Transformationsplan erforderlich, so dass eine Förderung sehr zügig und mit deutlich weniger Aufwand erreicht wird.

Wie geht es weiter?

Alles in allem bietet die BEW vielseitige Förderkonzepte und schließt Wirtschaftlichkeitslücken des erneuerbaren Wärmemarktes. Die Erwartungen an dieses Programm sind groß.

Ansprechpartner*innen BBH: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel/Johanna Riggert
Ansprechpartner*innen BBHC: Roland Monjau/Lars Dittmar

PS: Sie interessieren sich für diesen Thema, dann ist  unserer neuen BEW-Webinarreihe für Sie ev. von Interesse – Anmeldung ist hier möglich.

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