EU-Kommission genehmigt Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Nach langwierigen Verhandlungen hat die EU-Kommission nun die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) genehmigt. Die wesentlichen Eckpunkte der BEW waren bereits seit zwei Jahren bekannt, doch die Richtlinie hing nach der ersten Verbändeanhörung im August 2020 im beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren fest. Die lang erwartete und dringend benötigte Förderung startet nun voraussichtlich Mitte September.

Welche Vorteile bringt die BEW?

Die BEW schafft finanzielle Anreize für Wärmeversorger, ihre Wärmenetze auf Erneuerbare Energien und Abwärme umzustellen. Mittelbar ermöglicht die Förderung auch sozialverträglichere Preise für klimaneutrale Wärme, was ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz der Wärmewende ist. Für Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und Genossenschaften bedeutet die Genehmigung der Richtlinie, dass sie nun eine belastbare Finanzierungsgrundlage erhalten, um ihre Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Damit wird auch die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduziert.

Eckpunkte der genehmigten Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Insgesamt hat die EU-Kommission für die Transformation der Wärmenetze Fördergelder in Höhe von rund 3 Mrd. Euro genehmigt, die bis 2026 abgerufen werden können.

Die BEW tritt als zweite Säule neben das Förderregime des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und ist in mehrere Module unterteilt.

Im ersten Modul werden Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze bzw. Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf Erneuerbare Energien gefördert. Das zweite Modul fördert unter anderem aus den Studien und Plänen folgende Investitionen für Erzeugungsanlagen und Infrastruktur mit Zuschüssen von bis zu 40 Prozent; mit Modul 3 steht eine Förderung bestimmter Einzelmaßnahmen bereit (sog. Easy Access, schnell realisierbar, ohne Machbarkeitsstudie oder Transformationsplan). Förderfähig sind nach dem BEW damit beispielsweise

  • der Bau neuer Fernwärmesysteme, bei denen Erneuerbare Energien und Abwärme einen Anteil von mindestens 75 Prozent ausmachen,
  • die Dekarbonisierung und Modernisierung bestehender Fernwärmesysteme für den Betrieb mit erneuerbaren Energieträgern und Abwärme sowie
  • die Installation von Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren und solarthermischen Quellen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie die Einbindung von Abwärme in die Fernwärmesysteme.

Darüber hinaus stehen mit der BEW Betriebsbeihilfen für die Erzeugung erneuerbarer Wärmemengen durch Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder aus Biomasse zur Verfügung.

Detailinformationen zu Förderhöchstsummen oder Berechnungsgrundlagen von Betriebsbeihilfen werden sich in der finalen Förderrichtlinie finden, die noch im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist. Es ist durchaus denkbar, dass im beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren noch einzelne Anpassungen verhandelt wurden, die in der finalen Förderrichtlinie noch umzusetzen sind.

Grüne Fernwärme auf einem guten Weg

Mit der Genehmigung des BEW ist ein weiterer Schritt in Richtung „grüne Fernwärme“ getan. Damit folgt die leitungsgebundene Wärmeversorgung (hoffentlich) einer Tendenz, die allgemein für die Wärmeerzeugung erkennbar ist. Den Halbjahreszahlen der AG-Energiebilanzen zufolge hat die Wärmenutzung aus Solarthermieanlagen (plus 9 Prozent) und Wärmepumpen (plus 8 Prozent) im ersten Halbjahr 2022 gegenüber 2021 zugenommen, wohingegen die Nutzung von Holz und Biogas rückläufig ist. Wegen der steigenden Kosten für Öl und Gas wird im Jahr 2022 von einem höheren Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme ausgegangen.

Ansprechpartner*innen BBH: Ulf Jacobshagen/Markus Kachel/Johanna Riggert
Ansprechpartner*innen BBHC: Roland Monjau/Lars Dittmar

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