Omnibus-I-Paket und Quick-Fix: Die jüngsten Anpassungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung im Überblick
Die europäischen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verändern sich weiterhin mit erheblicher Dynamik. Mit dem im Februar 2025 vorgestellten Omnibus-I-Paket will die Europäische Kommission bestehende Regelwerke – insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung (TaxVO) –vereinfachen. Im Mittelpunkt stehen derzeit die Anpassungen des Anwenderkreises, inhaltliche Vereinfachungen und Übergangserleichterungen.
CSRD – Fortschritte bei der Bestimmung des Anwenderkreises
Die politische Diskussion zum Omnibus-I-Pakets fokussiert sich derzeit darauf, den Anwenderkreis der CSRD anzupassen. Während die Europäische Kommission und der Europäische Rat bereits im Frühjahr 2025 ihre Positionen veröffentlicht hatten, liegt seit dem 13.11.2025 nun auch die Position des Europäischen Parlaments vor.
Die Vorschläge unterscheiden sich insbesondere bei den Schwellenwerten, ab denen Unternehmen künftig unter die CSRD fallen sollen. Die Europäische Kommission schlägt dazu eine Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von 25 Mio. Euro oder Umsatzerlösen von 50 Mio. Euro vor. Der Europäische Rat plädiert für die gleichen Mitarbeitergrenzen, spricht sich jedoch für eine zusätzliche Schwelle von 450 Mio. Euro bei den Umsatzerlösen aus. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments sieht 1.750 Mitarbeitende und 450 Mio. Euro Umsatzerlöse als Schwelle vor.
Da nun die Positionen aller drei EU-Institutionen vorliegen, konnten die Trilog-Verhandlungen am 18.11.2025 beginnen. Ziel ist es, bis Ende des Jahres zu einer Einigung zu kommen. Erst nach Abschluss der Verhandlungen wird der überarbeitete Richtlinientext vorliegen, der anschließend in nationales Recht umgesetzt werden muss. Rechtssichere Klarheit darüber, welche Unternehmen in Deutschland künftig unter die CSRD fallen, besteht somit erst mit dieser Umsetzung.
Überarbeitung der ESRS und Veröffentlichung des „Quick-Fix“
Neben den rechtlichen Anpassungen arbeitet die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) derzeit an der inhaltlichen Weiterentwicklung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Europäische Kommission hatte die EFRAG beauftragt, die im Juli 2023 veröffentlichten Standards (ESRS Set 1) zu überprüfen und gezielt zu überarbeiten. Der überarbeitete Entwurf wurde am 31.7.2025 veröffentlicht und befindet sich nach Abschluss der Konsultation nun in der finalen Überarbeitung. Der finale Entwurf soll bis Ende November 2025 an die Europäische Kommission übergeben werden.
Am 10.11.2025 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 – als sogenannter „Quick Fix“ – veröffentlicht. Sie umfasst weitere Übergangserleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der „ersten Welle“ (große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitenden). Bisher konnten Unternehmen der ersten Welle im ersten Berichtsjahr (2024) Gebrauch von Übergangserleichterungen machen, diese wurden mit dem „Quick Fix“ nun auf die Berichtsjahre 2025 und 2026 ausgeweitet. Darunter sind beispielsweise Erleichterungen, die die Scope-3-Emissionen, klimabezogene Risiken, Biodiversität und Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette betreffen. Der Quick Fix tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2025 beginnen.
Anpassungen der EU-Taxonomie-Verordnung
Das Omnibus-I-Pakets hat eine Änderung der TaxVO (Verordnung (EU) 2020/852) vorgeschlagen. Dieser Vorschlag umfasst sowohl eine Anpassung des Anwenderkreises als auch inhaltliche Änderungen (wir berichteten).
Derzeit prüfen das Europäische Parlament und der Europäische Rat den entsprechenden Delegierten Rechtsakt. Ursprünglich sollten die überarbeiteten Vorgaben bereits ab dem 1.1.2026 für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 gelten. Nun hat das Europäische Parlament eine Verlängerung dieses Prüfungszeitraums beantragt. Mit dem beantragten verlängerten Prüfzeitraum verschiebt sich der ursprüngliche Zeitplan jedoch voraussichtlich. Welche konkreten Auswirkungen dies auf den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt haben wird, ist derzeit noch offen – und führt erneut zu erheblichen Unsicherheiten für Unternehmen, die ihre internen Prozesse und Datenerhebungen entsprechend planen müssen. Sie sollten daher damit rechnen, dass die neuen Bestimmungen später in Kraft treten könnten, auch wenn ein verbindlicher Termin bislang nicht absehbar ist.
Aktueller Stand und nächste Schritte
Mit dem Omnibus-I-Paket, den laufenden Trilog-Verhandlungen zur CSRD und den Anpassungen der ESRS durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 schreitet die Konsolidierung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter voran. Während die Verlängerung des Prüfzeitraums bei der TaxVO den zeitlichen Ablauf etwas streckt, legen die anstehende Überarbeitung der ESRS und die geplanten Änderungen der CSRD die Grundlagen für eine kohärentere und zugleich praxisnähere Berichterstattung.
Für Unternehmen bleibt es entscheidend, die Entwicklungen genau zu beobachten – insbesondere mit Blick auf die geplanten Schwellenwerte der CSRD, die Schnittstellen zur Taxonomie und die Inhalte der überarbeiteten ESRS. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Abstimmung zwischen den europäischen Institutionen verläuft und in welcher Form die überarbeiteten Regelungen ab 2026 wirksam werden.
Auch Unternehmen, die voraussichtlich nicht länger gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sollten Nachhaltigkeit weiterhin strategisch verankern und ESG-Aspekte in ihre Management- und Risikosysteme integrieren. Dabei sollten sie sich insbesondere auf die damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile konzentrieren.
Ein freiwilliger, kompakter Bericht kann zudem Transparenz gegenüber Stakeholdern schaffen und eine gute Grundlage für mögliche spätere Berichtspflichten bieten. Bereits bestehende Maßnahmen lassen sich dabei problemlos als Einstieg in einen (freiwilligen) Nachhaltigkeitsbericht einbeziehen.
Ansprechpartner:innen: Tobias Sengenberger/Carolin Mießen/Vera Illini