Gehälter von Stadtwerke-Beschäftigten steigen
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund sowie die Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion haben am 6.4.2025 einen Tarifabschluss erzielt. Einen guten Monat später stimmte dann auch die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst zu. Von dieser Einigung erfasst ist auch der TV-V. Im Folgenden gibt es einen kurzen Überblick über die Neuerungen. Einige Änderungen gelten schon seit Anfang Juni.
TV-V-Gehaltserhöhungen
Das Gehalt der TV-V Beschäftigten wird in zwei Stufen erhöht. Seit dem 1.6.2025 gilt eine neue TV-V-Entgelttabelle. Dadurch steigen die Löhne bereits um 4,7 bis 7,8 %. Ab dem 01.06.2026 werden die Gehälter dann nochmals um 1,25 % erhöht. Zudem steigen auch die dynamisierten Zulagen zeitgleich zunächst um 5,1 % und dann erneut um 1,25 %.
Mit diesen Gehaltserhöhungen sollen die Stadtwerke als Arbeitgeber für junge Menschen noch attraktiver werden. So profitieren von der Reform besonders stark Auszubildende und externe Quereinsteiger. Wenn diese Berufsgruppen mindestens in der Entgeltgruppe E9 eingestuft sind, erhalten sie in der ersten und zweiten Stufe seit diesem Juni 7,84 % mehr Gehalt. Damit wird ein klares Signal an die private Energiewirtschaft gesendet, dass die Stadtwerke sich im Wettbewerb um Fachkräfte nicht abhängen lassen.
Aber auch andere TV-V-Beschäftigte können sich über mehr Gehalt freuen. Alle Gehälter steigen zum 1.6.2025 um mindestens 4,72 %. Damit sollen die Leistungen der Mitarbeitenden der Stadtwerke honoriert werden und TV-V noch attraktiver werden.
Sonstige neue TV-V-Regelungen
Mit Beginn des Jahres 2026 können Mitarbeitende der Stadtwerke ihr 13. Monatsgehalt ganz oder teilweise in bis zu drei freie Tage umwandeln. Außerdem können Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vereinbaren. Zusätzlich können Arbeitgeber „alternative Anreize“ in Form von Zuschüssen für Kita, Fitnessstudios oder den öffentlichen Nahverkehr geben und dadurch die Arbeitsplatzattraktivität erhöhen. Der Urlaubsanspruch wird ab dem Jahr 2027 um einen Tag auf 31 Tage erhöht.
Fazit der Verhandlungspartner
„Diese Einigung ist eine positive Weichenstellung für die Zukunft des kommunalen öffentlichen Dienstes“, fasst Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA, treffend zusammen. „Dieses Ergebnis schafft Planungssicherheit für die kommunalen Arbeitgeber und bietet gleichzeitig attraktive Perspektiven für die Beschäftigten. Es ist ein fairer Kompromiss, der die prekäre finanzielle Situation der Kommunen berücksichtigt und dennoch Entwicklungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eröffnet.“
Ansprechpartner:innen: Dr. Jost Eder/Wolfram von Blumenthal/Thomas Krebs/Julia Scheidt