Förderprogramme für Ladeinfrastruktur Elektromobilitätskonzepte

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Am 30.3.2021 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) ein neues Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ veröffentlicht. Daneben läuft noch bis zum 17.5.2021 ein Förderaufruf für die Entwicklung von Elektromobilitätskonzepten (wir berichteten).

Förderung von „Ladeinfrastruktur vor Ort“

Ziel dieses Förderprogramms ist es, den Aufbau von Ladeinfrastruktur an attraktiven Standorten des Alltags (z.B. Einzelhandelseinrichtungen, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen) zu beschleunigen.

Antragsberechtigt sind KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und (kommunale) Gebietskörperschaften. Fördergegenstand ist die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge inklusive des Netzanschlusses, der dafür erforderlich ist. Leasing- und Mietmodelle sind von der Förderung ausgeschlossen.

Möglich sind Förderquoten bis zu 80 Prozent, wobei es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt. Ist die zu fördernde Ladeinfrastruktur nur beschränkt zugänglich, wird die Förderquote auf 50 Prozent gesenkt.

Gefördert wird:

  • Normalladeinfrastruktur (AC) von 3,7 kW bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt inkl. Netzanschluss (Niederspannung) und Installationskosten, max. 10.000 Euro pro Standort.
  • Schnellladeinfrastruktur (DC) bis 50 kW mit bis zu 80 Prozent Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt inkl. Netzanschluss (z.B. Mittelspannung) und Installationskosten, max. 100.000 Euro pro Standort.
  • Kombination mit Pufferspeicher

Der Bewilligungszeitraum endet für alle Vorhaben am 31.12.2022, die bis dahin vollständig umgesetzt sein müssen. Die Ladepunkte der Vorhaben müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Zudem muss für die Ladepunkte Ökostrom verwendet werden.

Der Förderantrag muss elektronisch bis zum 31.12.2021 und in schriftlicher Form und rechtsverbindlich unterschrieben innerhalb von zwei Wochen nach elektronischer Antragstellung bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.

Förderung von Elektromobilitätskonzepten

Durch den Markthochlauf der Elektromobilität und den politischen Druck verzeichnen Kommunen und Stadtwerke eine erhöhte Nachfrage nach Mobilitätslösungen und Infrastrukturausbau. Diese Entwicklung führt zu einem unmittelbaren Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene. Neben gewerblichen und privaten Anfragen zu Mobilitätslösungen und dezentraler Energieversorgung ist für viele lokale Energieversorgungsunternehmen der wirtschaftliche Betrieb von Ladeinfrastruktur eine große Herausforderung. Ein (E-)Mobilitätskonzept kann wichtige Weichen für eine wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung im Bereich Mobilität stellen.

Der erste Förderaufruf im Rahmen der „Förderrichtlinie Elektromobilität“, bei dem auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt sind, zielt auf die Entwicklung solcher Elektromobilitätskonzepte im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld ab.

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen und Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Fördergegenstand ist die Entwicklung von Mobilitätskonzepten in Bezug auf die Elektrifizierung von kommunalen und gewerblichen Fahrzeugflotten sowie die Erstellung von kommunalen und regionalen Ladeinfrastrukturkonzepten. Dabei ist ein externes geeignetes Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen.

Handelt es sich bei der Förderung um Beihilfe im Sinne der EU-Regularien, ist nur eine Förderquote von maximal 50 Prozent möglich. Für KMU lässt die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) jedoch höhere Förderquoten zu. Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt und beträgt ca. 18 Monate. Förderfähig sind Leistungen, die innerhalb des Bewilligungszeitraums erfüllt werden.

Der Förderantrag ist elektronisch bis zum 17.5.2021 und postalisch bis zum 20.5.2021 einzureichen.

Ansprechpartner*innen BBHC: Marcel Malcher/Matthias Puffe
Ansprechpartner*innen BBH: Dr. Christian de Wyl/Jan-Hendrik vom Wege/Dr. Roman Ringwald

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