Sanierungsförderung kommunaler Einrichtungen  – aber nur für Schnelle

Mit Beschluss des Bundeshaushalts 2022 hat der Deutsche Bundestag Mittel in Höhe von 476 Mio. Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehen. Damit unterstützt der Bund die Kommunen insbesondere bei der dringend erforderlichen Sanierung von Schwimmhallen und Sportstätten.

Schwerpunkt: Schwimmhallen und Freibäder

Das Förderprogramm richtet sich an Städte und Gemeinden als Förderempfänger sowie an Landkreise, die Eigentümer einer förderfähigen Einrichtung sind. Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wobei der Schwerpunkt auf Schwimmhallen und Sportstätten liegt. „Wenn Städte und Gemeinden marode Turnhallen oder ein Jugendzentrum schließen müssen, fehlt den Menschen ein wichtiger Ort der Begegnung, des Austauschs und schlicht der Gesundheitsförderung,“ so Bundesministerin Klara Geywitz. Stattdessen will das Bundesprogramm „genau dort einen Mehrwert für Jung und Alt schaffen, wo getobt, gelernt und gemeinsam etwas erlebt wird“.

Ausdrücklich nicht gefördert werden Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend dem Spitzensport oder dem professionellen Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden.

Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der Einrichtungen, um Treibhausgasemissionen deutlich abzusenken und die Barrierefreiheit auszubauen. Im Rahmen einer Komplettsanierung kann ein Bündel an Maßnahmen gefördert werden, genannt werden etwa die Erneuerung von Heizungs- und Lüftungsanlagen, die Errichtung eines Wärmespeichers, die Wärmedämmung sowie der Einbau wassersparender Armaturen und energieeffizienter Pumpen. Das soll einen Beitrag dazu leisten, die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) im Gebäudesektor zu erreichen und soll Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und reduzierten Ressourceneinsatz fördern. Insbesondere im Lichte der steigenden Energiekosten trifft die Förderung zur energetischen Sanierung der Gebäude sowie zur Umstellung auf erneuerbare Energien den Nerv der Zeit.

Welche Kosten werden ersetzt?

Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten, einschließlich Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsmaßnahmen. Eine Förderung mit Bundesmitteln wird bis maximal 45 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

Sehr schnelles Handeln erforderlich

Die Zeit, ein fördertaugliches Projekt einzureichen, ist knapp bemessen: Schon bis zum 30.9.2022 sind die Interessensbekundungen und damit Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.

Der Fokus liegt auf der Sanierung der Hauptenergieverbraucher. Damit können dann Gebäude i.S.d. Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen gefördert werden. Dazu gehören unter anderem die Erneuerung der Heizungsanlage, Wärmedämmung, Erneuerung, Ersatz, Einbau von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung der Lüftungsanlage, der Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme, Einbau und Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die Errichtung eines Wärmespeichers und das Herstellen der Barrierefreiheit.

Welche Förderungsmaßnahmen sind bei Freibädern möglich?

Der Schwerpunkt bei Freibädern liegt bei Maßnahmen, um die Barrierefreiheit zu erhöhen, eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen, den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern und den Einsatz von Ressourcen wie Wasser und Chemikalien zu reduzieren.

Ergänzend können insbesondere für Freibäder auch weitere Maßnahmen gefördert werden, z.B. wassersparende Armaturen, energieeffiziente Pumpen oder die Nutzung Erneuerbarer Energien. Schließlich kommt auch die Förderung von Umfeldmaßnahmen und fachlich notwendigen Maßnahmen in Frage.

Ansprechpartnerinnen: Rudolf Böck/Meike Weichel/Anne Rupf/Sabrina Weritz

PS: Welche weiteren Förderprogramme es z.B. für Schwimmbäder gibt (Betrieb, Sanierung, Bau), stellen wir Ihnen in der 8. Staffel unseres traditionellen BBH-Bäderforums im Herbst/Winter 2022/2023 vor.

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